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Umwelt-Lexikon BegriffserklärungRegister A–Z

Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien sind Energien aus Quellen, die sich in menschlichen Zeiträumen auf natürliche Weise erneuern oder praktisch unerschöpflich sind. Dazu zählen vor allem Sonnenenergie, Windenergie, Wasserkraft, Erdwärme (Geothermie), Umweltwärme und Bioenergie aus Biomasse. Im Gegensatz zu fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas setzen sie bei der Nutzung kein zusätzliches fossiles Kohlendioxid frei; Emissionen entstehen jedoch bei Herstellung, Bau, Betrieb und Rückbau der Anlagen sowie bei der Bereitstellung von Biomasse.

Begriff und Abgrenzung

Der Begriff ist im deutschen und europäischen Recht ausdrücklich definiert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) zählt in § 3 Nummer 21 Wasserkraft einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie auf. Auf EU-Ebene enthält die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 in der durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 („RED III“) geänderten Fassung eine vergleichbare Begriffsbestimmung, die zusätzlich Umgebungsenergie berücksichtigt.

Abzugrenzen sind erneuerbare Energien von zwei verwandten Begriffen:

  • Klimafreundliche oder emissionsarme Energie: Auch Kernenergie oder fossile Energie mit CO₂-Abscheidung kann geringe direkte Emissionen aufweisen, ist aber nicht erneuerbar.
  • Unvermeidbare Abwärme: Sie wird etwa im Wärmeplanungsgesetz neben erneuerbaren Energien als klimaverträgliche Wärmequelle anerkannt, ist rechtlich aber eine eigene Kategorie.

Erneuerbar bedeutet zudem nicht automatisch umweltneutral. Windenergieanlagen beanspruchen Fläche und können Vögel und Fledermäuse beeinträchtigen, Bioenergie konkurriert um Anbauflächen, Wasserkraft verändert Fließgewässer. Aussagen wie „grüner Strom“ oder „klimaneutrale Energie“ sollten daher konkret belegt werden, etwa über Herkunftsnachweise, die eingesetzte Technologie und die Systemgrenze der Bilanz (siehe Green Claims).

Die wichtigsten Quellen im Überblick

Quelle Typische Technik Hauptnutzung
Sonne Photovoltaik, Solarthermie Strom, Wärme
Wind Windenergieanlagen an Land und auf See Strom
Wasser Lauf- und Speicherwasserkraftwerke Strom
Erdwärme und Umweltwärme Tiefe und oberflächennahe Geothermie, Wärmepumpen Wärme, teilweise Strom
Biomasse Holzfeuerungen, Biogasanlagen, Biokraftstoffe Wärme, Strom, Verkehr

Wind- und Solarenergie sind wetterabhängig und schwanken stark. Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie liefern dagegen gleichmäßiger oder lassen sich gezielt steuern. Ein hoher Anteil fluktuierender Quellen erfordert deshalb Netzausbau, flexible Verbraucher, Energiespeicher und steuerbare Erzeugung, zum Beispiel aus Biogas oder Kraft-Wärme-Kopplung.

Anteile in Deutschland

Die amtliche Bilanzierung erfolgt durch die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) am Umweltbundesamt. Nach den im März 2026 veröffentlichten vorläufigen Daten für 2025 ergibt sich folgendes Bild:

  • Strom: Erneuerbare Energien deckten 55,1 Prozent des Bruttostromverbrauchs im Jahr 2025 (2024: 54,4 Prozent). Erzeugt wurden rund 290 Terawattstunden (TWh). Windenergie an Land und auf See war mit 134 TWh die wichtigste Quelle, Photovoltaik folgte mit 91,6 TWh und einem Zuwachs von 21 Prozent. Wasserkraft lag 2025 mit 5,8 Prozent wegen eines sehr trockenen Jahres deutlich unter dem Vorjahr.
  • Wärme und Kälte: Der Anteil stieg 2025 auf 19,0 Prozent (2024: 18,2 Prozent). Den größten Beitrag leistet feste Biomasse, vor allem Holz.
  • Verkehr: Der Anteil erreichte 8,0 Prozent (2024: 7,4 Prozent).
  • Bruttoendenergieverbrauch insgesamt: 23,8 Prozent.

Nach Berechnungen des Umweltbundesamts vermied die Nutzung erneuerbarer Energien 2025 rund 265 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente, davon etwa 207 Millionen Tonnen im Stromsektor. Die installierte Leistung erneuerbarer Stromerzeugungsanlagen wuchs nach Angaben der Bundesnetzagentur 2025 um rund 21 Gigawatt (GW) auf knapp 210 GW.

Bei Statistiken lohnt ein genauer Blick auf die Bezugsgröße: Der Anteil am Bruttostromverbrauch ist eine andere Kennzahl als der Anteil an der Nettostromerzeugung oder am Primärenergieverbrauch. Wer Zahlen in Berichten verwendet, sollte die Bezugsgröße und das Datenjahr angeben.

Rechtlicher Rahmen

Europäische Ebene

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie in der Fassung der RED III verpflichtet die EU, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent zu steigern. Sie enthält außerdem Sektorziele für Industrie, Gebäude, Fernwärme und Verkehr, Vorgaben zu Genehmigungsverfahren einschließlich sogenannter Beschleunigungsgebiete sowie Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie. Als Richtlinie muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland hat dies in mehreren Schritten getan; die Umsetzung für Windenergie an Land beschloss der Bundestag im Juli 2025.

Bundesebene

Zentrales Instrument für den Strombereich ist das EEG. Es legt Ausbauziele fest und regelt Vergütung, Marktprämie und Ausschreibungen. Gesetzliches Ziel ist ein Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von mindestens 80 Prozent im Jahr 2030. Nach § 2 EEG liegen Errichtung und Betrieb der Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse, was in Abwägungsentscheidungen, etwa bei Genehmigungen, besonderes Gewicht hat.

Das EEG wird derzeit erneut überarbeitet. Das Bundeskabinett beschloss am 29. Juli 2026 den Entwurf einer EEG-Novelle (EEG 2027) zusammen mit einem Netzanschlusspaket. Der Entwurf hält am 80-Prozent-Ziel fest, verlagert die Förderung stärker auf Freiflächenanlagen, sieht für neue kleine Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt keine dauerhafte Vergütung mehr vor und soll neue Anlagen stärker über die Direktvermarktung in den Markt integrieren. Die erste Lesung im Bundestag fand am 24. September 2026 statt; ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 wird angestrebt. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gilt das EEG 2023 in der zuletzt geänderten Fassung.

Weitere Gesetze regeln einzelne Sektoren und Technologien: das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) die Flächenausweisung für Windenergie, das Windenergie-auf-See-Gesetz den Offshore-Ausbau, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Anforderungen an Heizungen in Gebäuden, das Wärmeplanungsgesetz (WPG) die kommunale Wärmeplanung und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen. Das GEG wurde 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz grundlegend geändert; die bisherige Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist seit dem 29. Juli 2026 gestrichen und durch eine stufenweise steigende Beimischungspflicht für erneuerbare Brennstoffe bei neuen Gas- und Ölheizungen ersetzt.

Erneuerbare Energien in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen ist als bevölkerungsreiches Industrieland mit hohem Energiebedarf und traditionell starker Kohleverstromung ein Sonderfall. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch lag nach den Umweltindikatoren des Landes im Jahr 2023 bei 22,5 Prozent und damit deutlich unter dem Bundeswert. Der Ausbau hat sich zuletzt beschleunigt: Ende 2025 waren in NRW rund 9.105 Megawatt (MW) Windenergie an Land und 14.264 MW Photovoltaik installiert. Beim Windenergiezubau an Land lag NRW 2025 nach Angaben der Bundesnetzagentur mit 1,3 GW bundesweit an der Spitze.

Daten zum Ausbau, zu Potenzialen und zu einzelnen Anlagen stellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) im Energieatlas NRW bereit, einschließlich des Monitorings der Energiewende auf Landes- und Kommunalebene.

Bedeutung für Unternehmen

Für Unternehmen sind erneuerbare Energien in mehrfacher Hinsicht relevant, wobei zwischen Pflicht, Anreiz und freiwilliger Entscheidung zu unterscheiden ist:

  • Energiebezug: Ökostromverträge, Herkunftsnachweise und langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements, PPA) beeinflussen die Emissionen nach Scope 2. Ob und wie sie angerechnet werden, hängt von der verwendeten Bilanzierungsmethode ab (marktbasiert oder standortbasiert).
  • Eigenerzeugung: Photovoltaik auf Dach- oder Parkplatzflächen, Wärmepumpen, Biomasse- oder Biogasanlagen senken den Fremdbezug. Für bestimmte Gebäude und Parkplätze bestehen landesrechtliche Solarpflichten, in NRW etwa für neue offene Parkplätze von Nichtwohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen.
  • Berichterstattung: Berichtspflichtige Unternehmen nach CSRD legen im Standard ESRS E1 unter anderem den Anteil erneuerbarer Energien an ihrem Energieverbrauch offen. Die Berichtspflichten wurden durch das EU-Omnibus-Paket (EU) eingeschränkt; maßgeblich ist der jeweils geltende Umsetzungsstand.
  • Energierecht: Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Betreiber von Rechenzentren zur Deckung ihres Strombedarfs aus erneuerbaren Energien. Ein im Juni 2026 vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf verschiebt die Frist für die vollständige Deckung von 2027 auf 2030.

Vereinfachtes Beispiel

Ein hypothetischer Logistikbetrieb in NRW mit großem Hallendach installiert eine Photovoltaikanlage und deckt damit tagsüber einen Teil des Strombedarfs für Beleuchtung, Fördertechnik und Ladepunkte. Den Reststrom bezieht er über einen Ökostromvertrag mit Herkunftsnachweisen. In seiner Treibhausgasbilanz weist er die Eigenerzeugung gesondert aus und unterscheidet bei Scope 2 zwischen marktbasierter und standortbasierter Methode. Die Aussage „100 Prozent erneuerbarer Strom“ verwendet er nur mit Angabe des Bilanzjahres, der Nachweisart und der Systemgrenze.

Häufige Fragen

Welche Energiequellen zählen rechtlich zu den erneuerbaren Energien?

Nach § 3 Nummer 21 EEG sind dies Wasserkraft einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie sowie Energie aus Biomasse, einschließlich Biogas, Biomethan, Deponie- und Klärgas und des biologisch abbaubaren Anteils von Abfällen. Die EU-Richtlinie nennt zusätzlich Umgebungsenergie, die etwa Wärmepumpen nutzen. Kernenergie und fossile Energien mit CO₂-Abscheidung gehören nicht dazu.

Wie hoch ist der Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland?

Nach vorläufigen Daten der AGEE-Stat lag der Anteil am Bruttostromverbrauch 2025 bei 55,1 Prozent. Im Wärmesektor waren es 19,0 Prozent, im Verkehr 8,0 Prozent. Bezogen auf den gesamten Bruttoendenergieverbrauch erreichten erneuerbare Energien 23,8 Prozent. Die Werte werden regelmäßig revidiert, sobald endgültige Statistiken vorliegen.

Was ist das Ausbauziel für 2030?

Das EEG mit seinem Geltungsbereich für Deutschland, sieht für 2030 einen Anteil von mindestens 80 Prozent am Bruttostromverbrauch vor. Dafür sind laut Bundesnetzagentur unter anderem 215 GW Photovoltaik und 115 GW Windenergie an Land vorgesehen. Auf EU-Ebene gilt ein verbindliches Gesamtziel von mindestens 42,5 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030.

Sind erneuerbare Energien automatisch klimaneutral?

Nein. Bei der Nutzung von Wind und Sonne entstehen zwar keine direkten Emissionen, über den Lebenszyklus fallen aber Emissionen für Material, Herstellung, Transport und Rückbau an. Bei Biomasse kommen Anbau, Ernte, Transport und gegebenenfalls Landnutzungsänderungen hinzu. Eine belastbare Aussage erfordert daher eine Ökobilanz (LCA) mit klar definierter Systemgrenze.

Wo finde ich Daten zu erneuerbaren Energien in NRW?

Das LANUK NRW veröffentlicht im Energieatlas NRW Daten zu installierter Leistung, Erzeugung und Potenzialen, teils bis auf Gemeindeebene. Kennzahlen zum Landesanteil am Stromverbrauch finden sich in den Umweltindikatoren NRW. Bundesweite Anlagendaten führt das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

Verwandte Begriffe

Quellen und weiterführende Informationen

Geprüft am 12.10.2026 von der Redaktion Umweltcluster-nrw.de

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