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Umwelt-Lexikon BegriffserklärungRegister A–Z

Net Zero Definition

Net Zero (Deutsch: Netto-Null) bezeichnet den Zustand, in dem die vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen und die vom Menschen bewirkten Entnahmen von Treibhausgasen aus der Atmosphäre sich ausgleichen.

Der Begriff stammt aus der Klimawissenschaft und wird heute für Staaten, Städte und Unternehmen verwendet. Kennzeichnend für Net-Zero-Ziele ist der Vorrang der Emissionsminderung: Nur die nach tiefgreifender Reduktion verbleibenden Restemissionen sollen durch dauerhafte Entnahmen neutralisiert werden.

Wissenschaftlicher Hintergrund

Die Erwärmung der Erde hängt in erster Näherung von der Summe des insgesamt ausgestoßenen CO₂ ab. Solange netto CO₂ in die Atmosphäre gelangt, steigt die Temperatur weiter.
Der Weltklimarat (IPCC) kommt im Synthesebericht seines Sechsten Sachstandsberichts (2023) zu dem Ergebnis, dass Pfade, die die Erwärmung mit keiner oder geringer Überschreitung auf 1,5 °C begrenzen, Netto-Null-CO₂-Emissionen zu Beginn der 2050er-Jahre erreichen sollen.
Netto-Null für alle Treibhausgase folgt in diesen Pfaden später.
Entscheidend sind zwei Unterscheidungen:

  • Net Zero CO₂ und Net Zero Treibhausgase: Das erste Ziel betrifft nur Kohlendioxid, das zweite alle Treibhausgase in CO₂-Äquivalenten.
  • Minderung, Vermeidung und Entnahme: Nur Entnahmen, die CO₂ tatsächlich aus der Atmosphäre holen und dauerhaft speichern, neutralisieren Restemissionen. Vermiedene Emissionen an anderer Stelle, etwa durch Waldschutz, gleichen eigene Emissionen physikalisch nicht aus.

Net Zero im Recht

Das Pariser Abkommen verpflichtet in Artikel 4 zu einem Gleichgewicht zwischen Emissionen und Entnahmen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts. In der EU legt das Europäische Klimagesetz (Verordnung (EU) 2021/1119) Klimaneutralität, also Netto-Null-Treibhausgasemissionen, bis 2050 fest.

Mit der Änderungsverordnung (EU) 2026/667, in Kraft seit April 2026, kam ein Zwischenziel von minus 90 Prozent netto bis 2040 gegenüber 1990 hinzu. Deutschland strebt nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 an und will danach negative Emissionen erreichen.

Für Unternehmen ist ein Net-Zero-Ziel freiwillig.
Gesetzliche Pflichten betreffen allenfalls die Offenlegung: Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD berichten nach dem Standard ESRS E1 über einen etwaigen Übergangsplan für den Klimaschutz, über Minderungsziele und über die Nutzung von CO₂-Gutschriften.

Net Zero bei Unternehmen

Anforderungen an glaubwürdige Ziele

Eine von den Vereinten Nationen eingesetzte Expertengruppe (High-Level Expert Group on the Net Zero Emissions Commitments of Non-State Entities) hat 2022 im Bericht „Integrity Matters“ Mindestanforderungen formuliert.
Dazu gehören kurzfristige Zwischenziele, die Einbeziehung aller Scopes, keine Anrechnung von Zertifikaten auf die eigenen Minderungsziele, ein Ausstieg aus dem Ausbau fossiler Energien und eine jährliche, überprüfbare Berichterstattung.

Corporate Net-Zero Standard der SBTi

Der bekannteste Rahmen ist der Corporate Net-Zero Standard der Science Based Targets initiative (SBTi). In der ersten Fassung verlangte er kurzfristige wissenschaftsbasierte Ziele sowie langfristig eine Minderung der Emissionen über alle Scopes um in der Regel mindestens 90 Prozent; nur die verbleibenden Emissionen dürfen durch dauerhafte Entnahmen neutralisiert werden.

2026 hat die SBTi die überarbeitete Version 2.0 veröffentlicht. Sie verlangt unter anderem gesonderte Ziele für Scope 1, Scope-2-Ziele auf Basis des standortbezogenen Ansatzes und Scope-3-Ziele für Kategorien mit mehr als fünf Prozent Anteil.
Für neue Ziele soll Version 2.0 ab 2028 verbindlich werden; bis Ende 2027 kann die bisherige Fassung genutzt werden.

Typische Bestandteile eines Net-Zero-Plans

  1. vollständige Treibhausgasbilanz nach Scope 1 / 2 / 3 mit Basisjahr
  2. kurzfristige Ziele (etwa fünf bis zehn Jahre) und ein langfristiges Netto-Null-Ziel
  3. Maßnahmenplan, etwa Elektrifizierung, erneuerbare Energien, Effizienz, Materialwechsel, Lieferantenprogramme
  4. Strategie für Restemissionen mit dauerhaften Entnahmen
  5. Governance, Investitionsplanung und jährliche Fortschrittsberichte

Abgrenzung

Klimaneutralität und Net Zero werden oft gleichgesetzt. In der Unternehmenspraxis bezeichnete „klimaneutral“ jedoch häufig einen sofortigen bilanziellen Ausgleich der aktuellen Emissionen durch Zertifikate, auch aus Vermeidungsprojekten.

Net Zero beschreibt dagegen einen Zielzustand, der erst nach tiefgreifender Minderung erreicht wird und für den nur Entnahmen zählen. Freiwillige Zahlungen für Klimaschutzprojekte auf dem Weg dorthin gelten nicht als Beitrag zum Netto-Null-Ziel, sondern werden als Beitrag außerhalb der Wertschöpfungskette verstanden (siehe Kompensation).

Werbeaussagen wie „Net Zero“ oder „netto null“ zu einem Produkt sind Umweltaussagen. Beruhen sie auf Kompensation, fallen sie seit dem 27. September 2026 unter das Verbot im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das die Richtlinie (EU) 2024/825 umsetzt.

Zielaussagen zur künftigen Umweltleistung eines Unternehmens sind nur zulässig, wenn ein detaillierter, realistischer Umsetzungsplan mit überprüfbaren Zielen vorliegt und regelmäßig von unabhängiger Seite überprüft wird (siehe Green Claims).

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

Vereinfachtes Beispiel

Ein hypothetisches Logistikunternehmen emittiert im Basisjahr 2024 insgesamt 100.000 Tonnen CO₂e, davon 70 Prozent aus der eigenen Lkw-Flotte (Scope 1) und 25 Prozent aus Subunternehmern (Scope 3). Es setzt sich ein Netto-Null-Ziel für 2045 mit einer Minderung um 90 Prozent.

Zwischenziel ist eine Halbierung der Scope-1- und Scope-2-Emissionen bis 2032 durch Elektro- und Wasserstoff-Lkw. Die für 2045 erwarteten Restemissionen von 10.000 Tonnen sollen durch dauerhafte Entnahmen neutralisiert werden. Bis dahin bewirbt das Unternehmen keine Neutralität, sondern berichtet jährlich über erreichte Minderungen.

Häufige Fragen

Was bedeutet Net Zero auf Deutsch?

Net Zero heißt Netto-Null. Gemeint ist, dass die verbleibenden Treibhausgasemissionen durch die gleiche Menge an Entnahmen aus der Atmosphäre ausgeglichen werden. Das deutsche Klimaschutzgesetz spricht von Netto-Treibhausgasneutralität, die EU von Klimaneutralität. Inhaltlich beschreiben die Begriffe auf staatlicher Ebene dasselbe Ziel.

Ist Net Zero dasselbe wie Klimaneutralität?

Auf Staatenebene weitgehend ja. Bei Unternehmen gibt es einen wichtigen Unterschied: Net-Zero-Standards verlangen zuerst eine tiefe Minderung der eigenen Emissionen, meist um rund 90 Prozent, und lassen nur für Restemissionen dauerhafte Entnahmen zu. „Klimaneutral“ wurde dagegen häufig durch sofortigen Zertifikatekauf erreicht, ohne vergleichbare Minderungsanforderungen.

Welche Entnahmen zählen für Net Zero?

Anerkannt werden Maßnahmen, die CO₂ aus der Atmosphäre entfernen und dauerhaft speichern. Dazu gehören Aufforstung und Moorwiedervernässung mit dem Risiko der Wiederfreisetzung sowie technische Verfahren wie Direktabscheidung aus der Luft mit geologischer Speicherung.
Die EU hat 2026 erste Zertifizierungsmethoden für dauerhafte Entnahmen nach der Verordnung (EU) 2024/3012 beschlossen.

Muss ein Unternehmen ein Net-Zero-Ziel haben?

Nein. Net-Zero-Ziele sind freiwillig. Berichtspflichtige Unternehmen nach der CSRD müssen aber offenlegen, ob sie einen Übergangsplan und Minderungsziele haben. Zudem fordern Kunden, Investoren und Banken zunehmend solche Ziele, etwa im Rahmen von Lieferantenbewertungen oder Finanzierungsentscheidungen.
Wer ein Ziel öffentlich kommuniziert, muss es zudem mit einem überprüfbaren Umsetzungsplan hinterlegen.

Wie unterscheiden sich kurzfristige und langfristige Ziele?

Kurzfristige Ziele beziehen sich meist auf fünf bis zehn Jahre und verlangen konkrete Minderungen, die mit einem 1,5-Grad-Pfad vereinbar sind. Das langfristige Ziel beschreibt den Netto-Null-Zustand, spätestens bis 2050. Ohne Zwischenziele gelten Net-Zero-Versprechen als wenig glaubwürdig, weil sie Handeln in die Zukunft verschieben.

Verwandte Begriffe

Quellen und weiterführende Informationen

Geprüft am 23.10.2026 von der Redaktion Umweltcluster-nrw.de

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