Regenwassermanagement, auch Regenwasserbewirtschaftung genannt, bezeichnet die gezielte Planung und Steuerung des Niederschlagswassers, das auf bebauten und befestigten Flächen anfällt.
Statt Regenwasser möglichst schnell über die Kanalisation abzuleiten, soll es dort, wo es fällt, versickern, verdunsten, gespeichert, genutzt oder gedrosselt abgegeben werden.
Ziel ist ein Wasserhaushalt, der dem unbebauten Zustand möglichst nahekommt, sowie der Schutz von Gewässern, Kanälen und Siedlungen vor Überlastung.
Hintergrund und Ziele
Versiegelte Flächen verändern den natürlichen Wasserkreislauf: Es fließt mehr Wasser oberflächlich und schneller ab, Grundwasserneubildung und Verdunstung nehmen ab.
Die Folgen sind überlastete Kanäle, häufigere Überläufe von Mischwasser in Gewässer, Hochwasserspitzen in kleinen Bächen, sinkende Bodenfeuchte und eine stärkere Aufheizung von Städten.
Regenwasserabflüsse von Straßen und Dächern transportieren zudem Schadstoffe wie Reifenabrieb, Schwermetalle oder Biozide aus Fassaden in die Gewässer. Modernes Regenwassermanagement verfolgt deshalb mehrere Ziele zugleich:
Gewässerschutz, Überflutungsvorsorge bei Starkregen, Stützung des Grundwassers, Kühlung von Städten durch Verdunstung und die Nutzung von Regenwasser als Ressource.
Es ist damit ein wichtiger Baustein der Klimaanpassung. Das Leitbild hierfür wird häufig als „Schwammstadt“ bezeichnet: Städte sollen Regenwasser wie ein Schwamm aufnehmen, speichern und zeitverzögert wieder abgeben.
Maßnahmen
Das Umweltbundesamt (UBA) beschreibt eine Rangfolge: Zuerst soll Versiegelung vermieden werden, danach wird das verbleibende Regenwasser je nach Verschmutzung ortsnah bewirtschaftet.
| Prinzip | Beispiele | Wirkung |
|---|---|---|
| Vermeiden | Entsiegelung, wasserdurchlässige Beläge, Rasengittersteine | weniger Abfluss, mehr Versickerung (siehe Oberflächenversiegelung) |
| Versickern | Flächen- und Muldenversickerung, Mulden-Rigolen-Systeme, Rigolen | Grundwasserneubildung, Entlastung der Kanäle |
| Verdunsten | Gründächer, Fassadenbegrünung, Bäume, offene Wasserflächen | Kühlung, Rückhalt, Verbesserung des Stadtklimas |
| Speichern und nutzen | Zisternen für Toilettenspülung, Bewässerung oder Kühlprozesse | Trinkwassereinsparung, Rückhalt |
| Rückhalten und drosseln | Regenrückhaltebecken, Retentionsdächer, multifunktionale Flächen wie tiefer gelegte Spielplätze | Abflussspitzen kappen, Überflutungsschutz |
| Behandeln | Bodenfilter, dezentrale Filteranlagen, Regenklärbecken | Rückhalt von Schwermetallen, Feinpartikeln und Öl |
Welche Maßnahme geeignet ist, hängt von der Herkunftsfläche ab. Wenig belastetes Wasser von Dächern oder Gehwegen kann meist über die belebte Bodenzone versickern.
Stärker belastetes Wasser von stark befahrenen Straßen, Gewerbeparkplätzen oder Umschlagflächen muss vorbehandelt werden.
Auf Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, gelten zusätzlich die Anforderungen der AwSV.
Rechtlicher und fachlicher Rahmen
Bundesrecht
Gesammelt abfließendes Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen ist nach § 54 <em>Wasserhaushaltsgesetz</em> (WHG) Abwasser.
§ 55 Absatz 2 WHG bestimmt, dass es ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll, soweit dem keine wasserrechtlichen, sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder wasserwirtschaftlichen Belange entgegenstehen.
Die Vorschrift ist eine Soll-Regelung und lässt Spielraum für örtliche Verhältnisse und Landesrecht. Das Versickern und Einleiten ist in der Regel eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung; die Länder können Erlaubnisfreiheiten etwa für Dachflächenwasser von Wohngrundstücken vorsehen.
Landesrecht und Kommunen
Die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser liegt meist bei den Gemeinden; sie kann unter Voraussetzungen auf Grundstückseigentümer übertragen werden. Kommunen steuern das Regenwassermanagement über Bebauungspläne (etwa Festsetzungen zu Dachbegrünung oder Versickerungsflächen), Entwässerungssatzungen und Gebühren.
Verbreitet ist die getrennte Abwassergebühr: Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der versiegelten und angeschlossenen Fläche, sodass Abkopplung und Entsiegelung Gebühren sparen.
In Nordrhein-Westfalen wurde der Vorrang der ortsnahen Niederschlagswasser-beseitigung nach Angaben des Umweltministeriums bereits Mitte der 1990er-Jahre landesrechtlich verankert, bundesweit 2009.
Technische Regeln
Maßgebliche technische Regeln stammen von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA). Das Arbeitsblatt DWA-A 102 regelt Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer und berücksichtigt erstmals die Wasserbilanz aus Abfluss, Versickerung und Verdunstung.
Die Arbeitsblattreihe DWA-A 138 behandelt Planung, Bau und Betrieb von Versickerungs-anlagen. Für Regenwassernutzungsanlagen in Gebäuden sind die Normenreihe DIN 1989 und DIN EN 16941-1 maßgeblich.
Kommunalabwasserrichtlinie
Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 verlangt integrierte Bewirtschaftungspläne für Misch- und Niederschlagswasser:
für Gebiete ab 100.000 Einwohnerwerten bis Ende 2033, für Gebiete zwischen 10.000 und 100.000 Einwohnerwerten bei festgestelltem Risiko bis Ende 2039.
Als indikativer, nicht verbindlicher Richtwert gilt, dass Mischwasserüberläufe weniger als 2 Prozent der jährlichen Schmutzfracht bei Trockenwetter ausmachen sollen. Grüne und blaue Infrastruktur ist bei den Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Richtlinie ist bis 31. Juli 2027 in deutsches Recht umzusetzen.
Regenwassermanagement in Nordrhein-Westfalen
NRW stellt Starkregenhinweiskarten bereit, mit denen Bürgerinnen, Bürger und Betriebe das Überflutungsrisiko für ihr Grundstück einschätzen können, und fördert kommunale Starkregenrisikomanagementkonzepte.
Eine Arbeitshilfe des Landes beschreibt das Vorgehen beim kommunalen Starkregenrisikomanagement. Über das Förderprogramm „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“, das im November 2025 um 34,2 Millionen Euro aufgestockt wurde, können Kommunen Maßnahmen wie Entsiegelung oder Begrünung finanzieren.
Seit November 2025 gibt es zudem eine Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung für Unternehmen. Der Entwurf der Landeswasserstrategie „H₂O NRW“ betont blau-grüne Infrastruktur in Städten und Böden als Wasserspeicher.
Bedeutung für Unternehmen
Gewerbe- und Industriegrundstücke haben oft große versiegelte Dach- und Hofflächen.
Daraus ergeben sich Pflichten und Handlungsmöglichkeiten:
- Genehmigungen: Versickerung und Direkteinleitung von Niederschlagswasser brauchen in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis; bei Neubauten werden Anforderungen häufig im Bebauungsplan oder in der Baugenehmigung festgelegt.
- Belastete Flächen: Für Lager-, Umschlag- und Verkehrsflächen ist zu klären, ob das Wasser vorbehandelt werden muss oder in die Schmutzwasserkanalisation abzuleiten ist.
- Kosten: Abkopplung von Flächen senkt die Niederschlagswassergebühr; Gründächer können zugleich Dämmung und Photovoltaikertrag verbessern.
- Risikovorsorge: Überflutungsnachweise, Rückstausicherung und Notabflusswege schützen Gebäude und Anlagen bei Starkregen (siehe Hochwasserschutz).
- Berichterstattung: Maßnahmen können in Nachhaltigkeitsberichten als Beitrag zu Klimaanpassung, Wasser und Biodiversität dargestellt werden. Aussagen sollten mit konkreten Kennzahlen belegt werden, etwa abgekoppelte Fläche in Quadratmetern oder zurückgehaltenes Volumen.
Vereinfachtes Beispiel
Ein hypothetisches Logistikunternehmen erweitert sein Lager um 10.000 Quadratmeter Dachfläche. Statt das Wasser in den ausgelasteten Mischwasserkanal zu leiten, plant es ein extensives Gründach auf einem Teil der Fläche, eine Zisterne für die Bewässerung der Außenanlagen und ein Mulden-Rigolen-System für das übrige Dachwasser.
Das Wasser der Lkw-Hoffläche wird über einen Abscheider in die Kanalisation abgeleitet, weil es mit Öl und Reifenabrieb belastet sein kann. Für die Versickerung beantragt das Unternehmen eine wasserrechtliche Erlaubnis; die Niederschlagswassergebühr entfällt für die abgekoppelten Flächen.
Häufige Fragen
Was ist eine Schwammstadt?
Schwammstadt ist ein Planungsleitbild, nach dem Städte Regenwasser lokal aufnehmen, speichern und nutzen, statt es abzuleiten. Bausteine sind Gründächer, Baumrigolen, Versickerungsmulden, Retentionsflächen und Entsiegelung.
Ziel ist, Überflutungen zu mindern, Grundwasser zu stützen und Hitze durch Verdunstungskühlung zu reduzieren. Der Begriff ist nicht rechtlich definiert.
Darf ich Regenwasser auf meinem Grundstück versickern?
Grundsätzlich ist die ortsnahe Versickerung erwünscht, sie bedarf aber meist einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Manche Länder und Kommunen stellen Dachflächenwasser von Wohngrundstücken frei.
Voraussetzungen sind ein ausreichend durchlässiger Boden, genügend Abstand zum Grundwasser und keine Altlasten. In Wasserschutzgebieten gelten Einschränkungen.
Ist Regenwasser Abwasser?
Ja, wenn es von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, gilt es nach § 54 WHG als Niederschlagswasser und damit als Abwasser.
Regen, der auf unbefestigten Flächen versickert, ist kein Abwasser. Diese Einordnung hat Folgen für Erlaubnis- und Gebührenpflichten.
Was ist der Unterschied zwischen Misch- und Trennsystem?
Im Mischsystem fließen Schmutz- und Regenwasser in einem Kanal zur Kläranlage; bei starkem Regen entlasten Überläufe ungeklärtes Mischwasser in Gewässer. Im Trennsystem wird Regenwasser separat abgeleitet und gegebenenfalls behandelt.
Regenwassermanagement entlastet vor allem Mischsysteme, weil weniger Wasser in den Kanal gelangt.
Was ändert die neue Kommunalabwasserrichtlinie?
Sie verlangt erstmals EU-weit integrierte Pläne für den Umgang mit Regen- und Mischwasser, zuerst für große Ballungsräume bis Ende 2033. Mischwasserentlastungen sollen deutlich begrenzt werden, mit einem indikativen Richtwert von 2 Prozent der Jahresschmutzfracht.
Wie dies in Deutschland rechtlich umgesetzt wird, war zum Stand der Recherche noch offen.
Verwandte Begriffe
- Klimaanpassung
- Hochwasserschutz
- Grauwasser
- WHG
- Kläranlage
- Oberflächenversiegelung Definition
- Flächenverbrauch
- Ökosystemleistungen
- Grundwasser Definition
Quellen und weiterführende Informationen
- Umweltbundesamt – Regenwasserbewirtschaftung (Stand September 2026)
- Bundesamt für Justiz – Wasserhaushaltsgesetz (WHG), §§ 54 und 55
- EUR-Lex – Richtlinie (EU) 2024/3019 über die Behandlung von kommunalem Abwasser
- BDEW – FAQ zur neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Stand Juli 2025)
- MUNV NRW – Starkregen
- MUNV NRW – Öffentliche Abwasserbeseitigung
- Bundesverband für Betriebs- und Regenwasser (fbr) – Regenwasserbewirtschaftung
Geprüft am 26.10.2026 von der Redaktion Umweltcluster-nrw.de





