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Umwelt-Lexikon BegriffserklärungRegister A–Z

Scope 1 / 2 / 3 Definition

Scope 1, Scope 2 und Scope 3 sind die drei Kategorien, in die das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) die Treibhausgasemissionen eines Unternehmens oder einer anderen Organisation einteilt:

Scope 1 umfasst die direkten Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen,
Scope 2 die indirekten Emissionen aus eingekaufter Energie und
Scope 3 alle übrigen indirekten Emissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Die Einteilung ist international der Standard für Treibhausgasbilanzen von Organisationen und wird auch von Berichtsstandards wie den ESRS übernommen.

Bedeutung und Einordnung

Das GHG Protocol ist eine Initiative des World Resources Institute (WRI) und des World Business Council for Sustainable Development (WBCSD).
Sein Corporate Standard erschien 2001 und in überarbeiteter Fassung 2004; 2011 folgte der Scope 3 Standard, 2015 die Scope 2 Guidance.

Zweck der Scope-Einteilung ist es, Doppelzählungen innerhalb einer Bilanz zu vermeiden und Verantwortlichkeiten sichtbar zu machen: Was für ein Unternehmen Scope 1 ist, ist für dessen Kunden Scope 3. Eine Bilanz nach Scopes ist Grundlage für den CO₂-Fußabdruck einer Organisation, für Minderungsziele und für Net Zero-Strategien.

Die Norm DIN EN ISO 14064-1:2018 verfolgt denselben Zweck, gliedert indirekte Emissionen aber in fünf Kategorien statt in Scope 2 und 3. Inhaltlich lassen sich beide Systeme ineinander überführen.

Die drei Scopes im Überblick

Scope 1: direkte Emissionen

Scope 1 umfasst Emissionen aus Quellen, die das Unternehmen besitzt oder kontrolliert. Typisch sind die Verbrennung von Erdgas oder Heizöl in eigenen Kesseln, Kraftstoffe im eigenen Fuhrpark, Prozessemissionen etwa aus der Zement- oder Kalkherstellung und flüchtige Emissionen wie Kältemittelleckagen.
Welche Quellen dazugehören, hängt von der gewählten Organisationsgrenze ab (operativer oder finanzieller Kontrollansatz oder Anteilsansatz).

Scope 2: indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie

Scope 2 erfasst die Emissionen aus der Erzeugung von eingekauftem Strom, Dampf, Wärme und Kälte, die beim Versorger entstehen. Die Scope 2 Guidance verlangt seit 2015 eine doppelte Ausweisung:

  • Standortbezogener Ansatz (location-based): Berechnung mit dem durchschnittlichen Emissionsfaktor des Stromnetzes, an dem der Verbrauch stattfindet.
  • Marktbezogener Ansatz (market-based): Berechnung auf Basis vertraglicher Instrumente wie Stromlieferverträgen, Herkunftsnachweisen oder direkten Abnahmeverträgen (Power Purchase Agreements).

Die Scope 2 Guidance wird derzeit überarbeitet. Von Oktober 2025 bis Januar 2026 lief eine öffentliche Konsultation, unter anderem zu einem stündlichen Abgleich von Verbrauch und Ökostromnachweisen für große Organisationen und zur Lieferbarkeit des Stroms.

Nach Auswertung der Rückmeldungen hat das zuständige Gremium im Juli 2026 weitere Arbeit an mehreren marktbezogenen Ansätzen beauftragt. Ein Termin für die neue Fassung steht nach dem Stand der Recherche nicht fest.

Scope 3: weitere indirekte Emissionen

Scope 3 umfasst alle anderen Emissionen, die durch die Tätigkeit des Unternehmens verursacht werden, aber bei Dritten entstehen.
Der Scope 3 Standard unterscheidet 15 Kategorien:

Vorgelagert (upstream) Nachgelagert (downstream)
1 Eingekaufte Waren und Dienstleistungen 9 Transport und Verteilung (nachgelagert)
2 Investitionsgüter 10 Weiterverarbeitung verkaufter Produkte
3 Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten (nicht in Scope 1 oder 2 enthalten) 11 Nutzung verkaufter Produkte
4 Transport und Verteilung (vorgelagert) 12 Umgang mit verkauften Produkten am Lebensende
5 Abfall aus dem Betrieb 13 Vermietete oder verleaste Sachanlagen (nachgelagert)
6 Geschäftsreisen 14 Franchise
7 Pendelverkehr der Beschäftigten 15 Investitionen
8 Angemietete oder geleaste Sachanlagen (vorgelagert)

Bei vielen Unternehmen entfällt der weit überwiegende Teil der Emissionen auf Scope 3, im Handel und in der Konsumgüterindustrie häufig auf eingekaufte Waren, bei Herstellern von Fahrzeugen oder Geräten auf die Nutzungsphase der verkauften Produkte.

Bedeutung für Unternehmen

Das GHG Protocol selbst ist ein freiwilliger Standard. Verbindlich wird die Scope-Gliederung über Rechtsakte und Programme, die darauf verweisen:

  • Berichtspflicht nach CSRD: Der Standard ESRS E1 verlangt von berichtspflichtigen Unternehmen, bei wesentlichem Thema Klimawandel, Brutto-Emissionen nach Scope 1, Scope 2 (standort- und marktbezogen) und Scope 3 offenzulegen.
    Nach dem Omnibus-Paket (EU) betrifft die CSRD unmittelbar nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz.
  • Datenanfragen in der Lieferkette: Berichtspflichtige Kunden benötigen für ihre Scope-3-Bilanz Daten ihrer Lieferanten. Kleinere Unternehmen werden dadurch mittelbar betroffen; nach der Omnibus-Richtlinie müssen Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten grundsätzlich nicht mehr liefern, als der freiwillige KMU-Standard (VSME) vorsieht.
  • Freiwillige Ziele: Initiativen wie die Science Based Targets initiative verlangen Ziele für Scope 1 und 2 und für wesentliche Scope-3-Kategorien.

Für den Einstieg hat sich ein gestuftes Vorgehen bewährt: zuerst Scope 1 und 2 mit Primärdaten aus Rechnungen und Zählern, dann ein Screening aller 15 Scope-3-Kategorien mit Durchschnittsdaten, anschließend eine Vertiefung der größten Kategorien mit Lieferanten- und Produktdaten.

Abgrenzung

Die Scopes beschreiben eine Organisationsbilanz. Der Produkt-Fußabdruck nach ISO 14067 oder eine Ökobilanz (LCA) betrachten dagegen den Lebensweg eines Produkts und verwenden keine Scope-Einteilung.
Ebenfalls zu unterscheiden sind vermiedene Emissionen, etwa durch effiziente Produkte beim Kunden: Sie werden nach GHG Protocol getrennt ausgewiesen und nicht von Scope 1 bis 3 abgezogen. Das gilt auch für erworbene CO₂-Zertifikate (siehe Kompensation).

Vereinfachtes Beispiel

Eine hypothetische Bäckereikette mit 20 Filialen erstellt ihre erste Treibhausgasbilanz. Scope 1 umfasst das Erdgas der Backöfen und den Diesel der Lieferfahrzeuge mit zusammen 900 Tonnen CO₂e. Für Scope 2 ergibt der Strombezug standortbezogen 600 Tonnen und marktbezogen, wegen eines Ökostromvertrags mit Herkunftsnachweisen, 50 Tonnen.

Das Scope-3-Screening zeigt, dass eingekauftes Mehl, Butter und Milchprodukte (Kategorie 1) mit rund 3.500 Tonnen den größten Anteil haben. Die Kette entscheidet, zuerst mit ihren wichtigsten Lieferanten Daten zu erheben.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Scope 1 und Scope 2?

Scope 1 umfasst Emissionen, die an Anlagen und Fahrzeugen des Unternehmens selbst entstehen, etwa bei der Verbrennung von Erdgas im eigenen Kessel. Scope 2 betrifft Emissionen, die beim Energieversorger durch die Erzeugung des eingekauften Stroms, Dampfs oder der Fernwärme entstehen.
Erzeugt ein Unternehmen Strom selbst mit einem Gas-BHKW, fallen die Emissionen in Scope 1.

Muss Scope 3 vollständig erfasst werden?

Nach dem GHG Protocol sollen alle relevanten Kategorien erfasst werden; Ausschlüsse sind zu begründen. Die ESRS verlangen die Angabe der wesentlichen Scope-3-Kategorien. In der Praxis wird mit einem Screening begonnen, das die Größenordnung aller Kategorien abschätzt.
Danach werden die wichtigsten Kategorien mit besseren Daten präzisiert.

Was bedeutet marktbezogene Scope-2-Bilanzierung?

Beim marktbezogenen Ansatz werden die Emissionen des eingekauften Stroms anhand vertraglicher Instrumente berechnet, etwa Ökostromverträgen mit Herkunftsnachweisen. Ohne solche Instrumente wird ein Restmix-Faktor verwendet.
Der standortbezogene Ansatz nutzt dagegen den durchschnittlichen Netzmix. Beide Werte sind nach der Scope 2 Guidance auszuweisen.

Zählen gekaufte CO₂-Zertifikate in der Scope-Bilanz?

Nein. Zertifikate aus Klimaschutzprojekten werden nach GHG Protocol und ESRS getrennt von den Brutto-Emissionen ausgewiesen. Sie verringern Scope 1, 2 oder 3 nicht. Eine Ausnahme bilden vertragliche Strominstrumente wie Herkunftsnachweise, die im marktbezogenen Scope-2-Wert berücksichtigt werden.
Sie gelten nicht als Kompensation, sondern als Nachweis der Stromherkunft.

Wird das GHG Protocol geändert?

Ja. Das GHG Protocol überarbeitet derzeit mehrere Standards, darunter die Scope 2 Guidance und den Scope 3 Standard. Zu Scope 2 lief bis Januar 2026 eine öffentliche Konsultation, deren Ergebnis weitere Arbeit an den marktbezogenen Ansätzen ist.
Wann neue Fassungen gelten, war zum Stand der Recherche nicht festgelegt.

Verwandte Begriffe

Quellen und weiterführende Informationen

Geprüft am 27.10.2026 von der Redaktion Umweltcluster-nrw.de

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