EMAS endet nicht am Werkstor. Das europäische Umweltmanagementsystem verlangt von Organisationen, neben den unmittelbar kontrollierbaren Umweltwirkungen des eigenen Standorts auch relevante indirekte Umweltaspekte zu betrachten. Dazu können Rohstoffgewinnung, Beschaffung, Lieferanten, Unterauftragnehmer, Transporte sowie weitere Stufen im Lebensweg von Produkten und Dienstleistungen gehören.
Gerade dadurch unterscheidet sich ein umfassendes Umweltmanagement von einer reinen Betrachtung betrieblicher Energie-, Wasser- oder Abfalldaten. EMAS verbindet Umweltprüfung, Beschaffung, Unternehmensprozesse, Umweltziele, interne Kontrollen und öffentliche Umweltinformationen zu einem fortlaufenden Managementprozess.
Die geltende EMAS-Verordnung fordert ausdrücklich, bei der Ermittlung direkter und indirekter Umweltaspekte eine Lebenswegperspektive einzunehmen. Zu den möglichen Stufen gehören unter anderem Rohstoffgewinnung, Einkauf und Beschaffung, Produktion, Transport, Nutzung sowie Behandlung und Entsorgung am Ende des Lebenswegs. EMAS-Verordnung bei EUR-Lex
Warum die Lieferkette bei EMAS eine zentrale Rolle spielt
Viele Umweltauswirkungen eines Produkts oder einer Dienstleistung entstehen außerhalb des eigenen Unternehmensstandorts.
Ein produzierender Betrieb kann beispielsweise vergleichsweise wenig Energie am eigenen Standort verbrauchen, gleichzeitig aber Materialien einsetzen, deren Gewinnung oder Herstellung mit hohem Energiebedarf, Wasserverbrauch, Flächeninanspruchnahme oder relevanten Emissionen verbunden ist.
Ähnliches gilt für ausgelagerte Produktionsschritte, externe Dienstleistungen und Transporte.
Die EMAS-Verordnung unterscheidet deshalb zwischen direkten und indirekten Umweltaspekten.
Direkte Umweltaspekte sind Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen, über die eine Organisation unmittelbare Managementkontrolle besitzt. Dazu gehören beispielsweise:
- Energie- und Rohstoffeinsatz am Standort,
- Emissionen in die Luft,
- Einleitungen in Gewässer,
- Abfälle,
- Flächennutzung,
- Gefahrstoffe,
- Lärm oder
- betriebliche Transportvorgänge.
Indirekte Umweltaspekte entstehen dagegen durch die Wechselwirkung mit Dritten und können von der Organisation zumindest in gewissem Umfang beeinflusst werden.
Die EMAS-Verordnung nennt ausdrücklich unter anderem die Umweltleistung und das Umweltverhalten von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern, Lieferanten und Unterlieferanten. Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über EMAS
Damit wird die Lieferkette zu einem Bestandteil des Umweltmanagements, wenn dort Umweltaspekte auftreten, die für die Organisation bedeutend sind.
EMAS verlangt keine pauschale Kontrolle jedes Lieferanten
Aus der Berücksichtigung der Lieferkette folgt nicht, dass ein EMAS-Unternehmen jeden Lieferanten mit demselben Fragenkatalog prüfen oder regelmäßig vor Ort auditieren muss.
Entscheidend ist zunächst die Bedeutung des Umweltaspekts.
Eine Organisation muss direkte und indirekte Umweltaspekte identifizieren und nach nachvollziehbaren Kriterien bewerten. Anschließend muss sie sich insbesondere damit beschäftigen, wie groß ihr tatsächlicher Einfluss auf relevante indirekte Umweltaspekte ist und mit welchen Maßnahmen negative Umweltwirkungen reduziert beziehungsweise positive Wirkungen verstärkt werden können. Rechtsgrundlage zu EMAS bei EUR-Lex
Für die Beschaffung kann daraus ein risikoorientiertes Vorgehen entstehen.
| Fragestellung | Beispiel |
|---|---|
| Was wird beschafft? | Rohstoffe, Vorprodukte, Verpackungen oder Dienstleistungen |
| Wo können relevante Umweltwirkungen entstehen? | Rohstoffgewinnung, Produktion, Transport oder Entsorgung |
| Wie bedeutend ist der Umweltaspekt? | Umfang, mögliche Umweltfolgen, Häufigkeit oder rechtliche Bedeutung |
| Welche Daten sind verfügbar? | Materialmengen, Produktionsdaten, Transportinformationen oder Umweltkennzahlen |
| Wie groß ist der Einfluss des Unternehmens? | Einkaufsmacht, Vertragsgestaltung, Produktspezifikation oder langfristige Lieferbeziehung |
| Welche Maßnahmen sind angemessen? | Lieferantenanforderungen, Datenaustausch, Gespräche, Entwicklungsmaßnahmen oder gezielte Audits |
Damit geht EMAS über das reine Sammeln von Lieferantendaten hinaus. Informationen sollen eine Grundlage für nachvollziehbare Entscheidungen bilden.
Vom Umweltmanagement in den Einkauf
Ein Umweltaspekt ist erst dann wirksam in ein Managementsystem eingebunden, wenn die Bewertung Auswirkungen auf Entscheidungen und Prozesse haben kann.
Wird beispielsweise festgestellt, dass ein bestimmtes Material einen bedeutenden indirekten Umweltaspekt darstellt, kann dies Konsequenzen für Beschaffung, Produktentwicklung oder Lieferantenauswahl haben.
Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise:
- Umweltanforderungen in Ausschreibungen,
- definierte Anforderungen an Materialien oder Produktionsverfahren,
- gezielte Lieferantenselbstauskünfte,
- die Anforderung bestimmter Umweltinformationen,
- Umweltmanagementsysteme als eines von mehreren Auswahlkriterien,
- Vereinbarungen über Verbesserungsmaßnahmen,
- Prüfungen ausgewählter Lieferanten oder
- die Berücksichtigung von Umweltkriterien bei Produktentwicklungen.
Welche Maßnahmen angemessen sind, lässt sich nicht pauschal festlegen.
Ein Umweltmanagementsystem eines Lieferanten kann beispielsweise ein Hinweis auf strukturierte Umweltprozesse sein. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jedes Produkt dieses Lieferanten eine geringere Umweltwirkung besitzt als ein vergleichbares Produkt eines anderen Herstellers.
Deshalb sollten drei Ebenen voneinander unterschieden werden:
- das Umweltmanagement des Lieferanten,
- die Umweltleistung eines Produktionsprozesses,
- die Umweltwirkungen des tatsächlich beschafften Produkts oder Materials.
EMAS betrachtet den Lebensweg statt nur den eigenen Standort
Eine wichtige Weiterentwicklung des modernen Umweltmanagements besteht darin, Umweltwirkungen nicht ausschließlich innerhalb organisatorischer Grenzen zu betrachten.
Die EMAS-Verordnung verlangt bei der Ermittlung von Umweltaspekten ausdrücklich eine Lebenswegperspektive. Dabei sollen die Stufen berücksichtigt werden, die eine Organisation kontrollieren oder beeinflussen kann. Dazu können Rohstoffgewinnung, Beschaffung, Entwicklung, Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung gehören. EMAS-Verordnung bei EUR-Lex
Das bedeutet jedoch nicht, dass für jedes Produkt automatisch eine vollständige Ökobilanz erstellt werden muss.
Die Lebenswegperspektive dient zunächst dazu, relevante Umweltwirkungen nicht deshalb auszublenden, weil sie außerhalb des eigenen Betriebsgeländes entstehen.
Gerade für Unternehmen mit einem hohen Anteil eingekaufter Materialien, Komponenten oder Dienstleistungen kann dieser Blick entscheidend sein.
Welche Umweltrisiken in Lieferketten relevant sein können
Welche Umweltaspekte untersucht werden sollten, hängt von Branche, Produkt, Produktionsverfahren und Lieferkettenstruktur ab.
Das Umweltbundesamt untersucht in seinen Branchenstudien zu globalen Lieferketten beispielsweise Themen wie:
- Treibhausgasemissionen,
- Luftschadstoffe,
- Flächeninanspruchnahme,
- Wasser,
- wassergefährdende Stoffe und
- Abfälle.
Für die metallerzeugende und metallverarbeitende Industrie betrachtet eine UBA-Studie beispielsweise zusätzlich ausgewählte Rohstoffe wie Bauxit beziehungsweise Aluminium, Kupfer und Zink. Die Untersuchung soll Unternehmen unter anderem bei der Bewertung von Umweltwirkungen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten unterstützen. Umweltrisiken und Auswirkungen in globalen Lieferketten
Das Umweltbundesamt stellt außerdem branchenbezogene Arbeitshilfen zum Lieferkettenmanagement zur Verfügung. Untersucht wurden unter anderem Lieferketten der Automobilindustrie, des Maschinenbaus, der Elektronikindustrie, der chemisch-pharmazeutischen Industrie, der Lebensmittelverarbeitung und des Bausektors. Arbeitshilfen zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement
Für Unternehmen bedeutet das nicht, sämtliche dort genannten Umweltindikatoren übernehmen zu müssen. Vielmehr können solche Analysen helfen, mögliche Risikobereiche zu identifizieren und anschließend zu prüfen, welche davon für das eigene Geschäftsmodell tatsächlich wesentlich sind.
Praxisbeispiel für EMAS in der Beschaffung
Ein Maschinenbauunternehmen bezieht größere Mengen Aluminiumkomponenten von mehreren Lieferanten.
Das folgende Beispiel ist bewusst vereinfacht und verwendet keine Daten eines konkreten Unternehmens.
Im Rahmen der EMAS-Umweltprüfung stellt der Betrieb fest, dass nicht nur der Energieverbrauch der eigenen Fertigung relevant ist. Auch die eingekauften Aluminiumkomponenten können aufgrund der vorgelagerten Rohstoff- und Herstellungsprozesse einen bedeutenden indirekten Umweltaspekt darstellen.
Das Unternehmen könnte deshalb zunächst ermitteln:
- welche Mengen Aluminium beschafft werden,
- aus welchen Produktionsstufen die Komponenten stammen,
- welche Umweltinformationen die Lieferanten bereitstellen können,
- ob Primär- oder Sekundärmaterial eingesetzt wird,
- welche Produktionsstandorte beteiligt sind und
- welche Daten ausreichend belastbar und vergleichbar sind.
Anschließend könnte entschieden werden, welche Informationen künftig bei relevanten Lieferanten abgefragt werden und ob bestimmte Umweltkriterien in die Beschaffungsentscheidung einfließen.
Wichtig ist dabei die Datengrundlage: Gemessene Werte, Lieferantenangaben, Datenbankwerte und Schätzungen dürfen nicht so dargestellt werden, als hätten sie dieselbe Aussagekraft.
Das Ziel wäre nicht, die gesamte Lieferkette pauschal als „nachhaltig“ zu bezeichnen. Ziel wäre vielmehr ein dokumentierter Prozess, mit dem bedeutende Umweltwirkungen erkannt, bewertet und – soweit beeinflussbar – systematisch bearbeitet werden.
EMAS schafft Transparenz über Umweltleistung
Ein weiteres Merkmal von EMAS ist die öffentliche Umwelterklärung.
EMAS-Organisationen berichten darin unter anderem über ihre bedeutenden Umweltaspekte, Umweltziele und Umweltleistung. Diese Informationen werden im Rahmen des EMAS-Verfahrens von zugelassenen Umweltgutachtern validiert.
Das Umweltbundesamt hebt hervor, dass EMAS neben direkten Umweltaspekten auch indirekte Umweltwirkungen wie Produkte und Dienstleistungen, Beschaffung, Lieferketten und das Verhalten von Auftragnehmern berücksichtigt. Informationen des Umweltbundesamtes zu EMAS
Damit können auch relevante Lieferkettenthemen Bestandteil der Umweltkommunikation werden.
Aussagekräftig wären beispielsweise Angaben dazu,
- welche Warengruppen betrachtet wurden,
- welche Umweltaspekte als bedeutend eingestuft wurden,
- welche Datenbasis verwendet wurde,
- welche Ziele festgelegt wurden und
- wie sich entsprechende Kennzahlen entwickeln.
Eine solche Darstellung ist belastbarer als pauschale Aussagen über eine angeblich „grüne“ oder „nachhaltige Lieferkette“.
EMAS kann Verantwortlichkeiten zwischen Umweltmanagement und Einkauf verbinden
Lieferkettenmanagement ist häufig auf mehrere Unternehmensbereiche verteilt.
Der Einkauf kennt Lieferanten, Verträge und Beschaffungsmengen. Die Produktentwicklung definiert Materialien und technische Anforderungen. Das Umweltmanagement bewertet Umweltaspekte und Umweltziele. Weitere Daten können aus Produktion, Logistik, Compliance oder Qualitätsmanagement stammen.
EMAS kann dabei einen organisatorischen Rahmen schaffen, in dem Umweltinformationen nicht isoliert in einer Fachabteilung verbleiben.
Bedeutende Umweltaspekte können dadurch in operative Prozesse einfließen und regelmäßig überprüft werden.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zwischen einem Umweltmanagementsystem, das hauptsächlich Dokumentation erzeugt, und einem System, das Entscheidungen beeinflusst.
EMAS und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind nicht dasselbe
EMAS darf nicht mit gesetzlichen Lieferkettensorgfaltspflichten gleichgesetzt werden.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt derzeit grundsätzlich für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland, sofern die weiteren Voraussetzungen des § 1 LkSG erfüllt sind. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Gesetz enthält eigenständige menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten. Zu den vorgesehenen Instrumenten gehören unter anderem Risikomanagement, Risikoanalyse sowie Präventions- und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Die umweltbezogenen Risiken des LkSG sind dabei rechtlich definiert und nicht identisch mit der umfassenderen Umweltaspekte-Betrachtung nach EMAS. § 2 LkSG knüpft die umweltbezogenen Risiken unter anderem an bestimmte Verbote aus internationalen Übereinkommen zu Quecksilber, persistenten organischen Schadstoffen und Abfällen. § 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Eine EMAS-Registrierung bedeutet deshalb nicht, dass ein Unternehmen automatisch seine Pflichten nach dem LkSG erfüllt.
Umgekehrt können bereits bestehende EMAS-Strukturen für Unternehmen hilfreich sein, weil beispielsweise Verantwortlichkeiten, Risikobewertungen, Umweltkennzahlen, dokumentierte Maßnahmen und interne Prüfprozesse vorhanden sind.
Die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen müssen trotzdem eigenständig geprüft werden.
Stand Oktober 2026: Eine Änderung des LkSG, unter anderem zur Berichtspflicht und zu Sanktionen, befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist den Umsetzungsstand noch nicht als in Kraft getreten aus. Informationen des BMAS zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
EMAS ersetzt keine vollständige Lieferketten-Rückverfolgung
Auch die technische Reichweite von EMAS sollte klar abgegrenzt werden.
Eine EMAS-Registrierung bedeutet nicht automatisch:
- lückenlose Rückverfolgbarkeit jedes Rohstoffs,
- vollständige Primärdaten sämtlicher Vorlieferanten,
- regelmäßige Vor-Ort-Audits aller Lieferanten,
- eine vollständige Ökobilanz jedes Produkts oder
- den Nachweis einer insgesamt besseren Umweltbilanz.
EMAS stellt vielmehr die Managementstruktur bereit, mit der eine Organisation bedeutende Umweltaspekte identifiziert, bewertet, Ziele und Maßnahmen festlegt, deren Umsetzung überprüft und relevante Ergebnisse transparent kommuniziert.
Welche Lieferantendaten, Audits oder Rückverfolgbarkeitssysteme zusätzlich erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Produkt, den identifizierten Umweltaspekten, gesetzlichen Vorgaben und dem Einfluss des Unternehmens ab.
Warum EMAS tatsächlich über klassisches Standortmanagement hinausgeht
Der besondere Nutzen von EMAS für Lieferketten liegt nicht darin, Unternehmen ein pauschales Umweltprädikat zu geben.
Das System zwingt Organisationen vielmehr dazu, konkrete Fragen zu beantworten:
- Welche relevanten Umweltwirkungen entstehen außerhalb unserer eigenen Standorte?
- Welche davon hängen mit unseren Produkten, Dienstleistungen und Beschaffungsentscheidungen zusammen?
- Welche Umweltaspekte sind bedeutend?
- Welche davon können wir tatsächlich beeinflussen?
- Welche Informationen benötigen wir von Lieferanten?
- Welche Anforderungen müssen in Einkauf oder Produktentwicklung berücksichtigt werden?
- Wie messen wir Verbesserungen?
- Welche Ergebnisse können wir nachvollziehbar veröffentlichen?
Gerade diese Verbindung von Umweltprüfung, Lebenswegperspektive, Beschaffung, Lieferantenmanagement, Zielsetzung, Kontrolle und transparenter Umweltkommunikation macht deutlich, warum EMAS mehr ist als die Verwaltung betrieblicher Umweltdaten.
Wer Lieferketten vertieft betrachten möchte, findet auf Umweltcluster NRW ergänzend die Fachbeiträge Wie EMAS Umwelttransparenz in der Lieferkette schafft und Nachhaltige Lieferketten mit EMAS.
Häufige Fragen zu EMAS und Lieferketten
Gehören Lieferanten grundsätzlich zu EMAS?
Lieferanten können für EMAS relevant sein, wenn durch sie bedeutende indirekte Umweltaspekte entstehen. Die EMAS-Verordnung nennt ausdrücklich die Umweltleistung und das Umweltverhalten von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern, Lieferanten und Unterlieferanten. Entscheidend sind Bedeutung des Umweltaspekts und Einflussmöglichkeiten der Organisation. EMAS-Verordnung bei EUR-Lex
Muss ein EMAS-Unternehmen jeden Lieferanten kontrollieren?
Nein. EMAS schreibt kein einheitliches Prüfprogramm für sämtliche Lieferanten vor. Umfang und Art der Maßnahmen sollten sich an den bedeutenden Umweltaspekten, den möglichen Umweltwirkungen und den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten orientieren.
Müssen Lieferanten selbst EMAS-zertifiziert sein?
Nein. Eine EMAS-Registrierung der Lieferanten ist keine allgemeine Voraussetzung. Ein bestehendes Umweltmanagementsystem kann bei einer Lieferantenbewertung berücksichtigt werden, sollte aber nicht mit der Umweltleistung eines konkreten Produkts oder Herstellungsverfahrens gleichgesetzt werden.
Betrachtet EMAS auch die Rohstoffgewinnung?
Ja, soweit sie im konkreten Fall für die Umweltaspekte der Organisation relevant ist und im Rahmen der Lebenswegperspektive berücksichtigt werden muss. Die EMAS-Verordnung nennt die Rohstoffgewinnung ausdrücklich als mögliche Lebenswegstufe. EMAS-Verordnung bei EUR-Lex
Erfüllt EMAS automatisch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Nein. EMAS und das LkSG besitzen unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Anforderungen. EMAS-Strukturen können bestimmte Prozesse unterstützen, ersetzen aber keine Prüfung und Umsetzung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten.
Ist EMAS ein Rückverfolgbarkeitssystem für Lieferketten?
Nein. EMAS verlangt keine universelle technische Rückverfolgung jedes Rohstoffs. Je nach identifiziertem Umweltaspekt können Herkunfts- oder Lieferantendaten notwendig oder sinnvoll sein. Die konkrete Form der Rückverfolgbarkeit hängt jedoch vom jeweiligen Anwendungsfall ab.
Welche Rolle spielt der Einkauf bei EMAS?
Der Einkauf ist eine wichtige Schnittstelle für indirekte Umweltaspekte. Werden bedeutende Umweltwirkungen in der Beschaffung festgestellt, können entsprechende Kriterien in Lieferantenauswahl, Ausschreibungen, Produktspezifikationen und Lieferantenentwicklung einfließen.
Quellen und weiterführende Informationen
Verwendete Belege
- Europäische Union: Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über EMAS, konsolidierte Fassung. Maßgebliche Rechtsgrundlage unter anderem für Lebenswegperspektive sowie direkte und indirekte Umweltaspekte. Verordnung bei EUR-Lex
- Umweltbundesamt: EMAS – Umweltmanagement-Gütesiegel der Europäischen Union. Informationen unter anderem zu direkten und indirekten Umweltaspekten, Beschaffung, Lieferketten und Umwelterklärung. Informationen des Umweltbundesamtes zu EMAS
- Umweltbundesamt: Umweltrisiken und -auswirkungen in globalen Lieferketten deutscher Unternehmen – Branchenstudie metallerzeugende und -verarbeitende Industrie, 2024. Publikation des Umweltbundesamtes
- Umweltbundesamt: Arbeitshilfen nachhaltiges Lieferkettenmanagement. Arbeitshilfen zum Lieferkettenmanagement
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zum Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Informationen des BMAS
Weiterführende Inhalte auf Umweltcluster NRW
- Wie EMAS Umwelttransparenz in der Lieferkette schafft
- Nachhaltige Lieferketten mit EMAS
- EMAS-Fachbeiträge auf Umweltcluster NRW
Der Umweltcluster NRW unterstützt Unternehmen bei der Einführung des Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) und anderer Umweltmanagementsysteme. EMAS steht für transparente Umweltleistung, Ressourceneffizienz und nachhaltige Unternehmensführung. Wir bieten Beratung, Vernetzung und Schulungen, um Unternehmen auf dem Weg zu einer umweltbewussten Zukunft zu begleiten
Fortbildungen zu EMAS – Umweltmanagement
No Events

