Die GRI-Standards sind ein international verbreitetes Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, herausgegeben von der Global Reporting Initiative (GRI). Sie legen fest, wie Organisationen über ihre Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen berichten, einschließlich der Auswirkungen auf Menschenrechte. Die Anwendung ist freiwillig und kostenlos. Die GRI-Standards stellen ausschließlich auf die Auswirkungsperspektive ab und unterscheiden sich darin von den europäischen ESRS, die zusätzlich die finanzielle Perspektive verlangen.
Herkunft und Organisation
Die Global Reporting Initiative wurde 1997 in den USA gegründet, unter Beteiligung der Investoren- und Umweltorganisation „Ceres“ und des „Tellus Institute“, mit Unterstützung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen. Im Jahr 2000 erschienen die ersten Leitlinien, 2016 wurden sie in die heutige Form modularer Standards überführt. Sitz der GRI ist Amsterdam. Die Standards entwickelt ein unabhängiges Gremium, das Global Sustainability Standards Board (GSSB), in einem öffentlichen Verfahren mit Konsultationen.
Die GRI-Standards sind weltweit das am häufigsten genutzte Rahmenwerk für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte. Auch Organisationen außerhalb der Privatwirtschaft, etwa öffentliche Unternehmen, Hochschulen und Kommunen, verwenden sie.
Aufbau der Standards
Die GRI-Standards bestehen aus drei Reihen:
| Reihe | Inhalt | Beispiele |
|---|---|---|
| Universelle Standards | Gelten für alle berichtenden Organisationen; regeln Grundsätze, allgemeine Angaben und die Bestimmung wesentlicher Themen | GRI 1 (Grundlagen), GRI 2 (Allgemeine Angaben), GRI 3 (Wesentliche Themen) |
| Sektorstandards | Beschreiben die wahrscheinlich wesentlichen Themen bestimmter Branchen | GRI 11 (Öl und Gas), GRI 12 (Kohle), GRI 13 (Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei), GRI 14 (Bergbau) |
| Themenstandards | Enthalten konkrete Angaben zu einzelnen Themen | GRI 101 (Biodiversität), GRI 102 (Klimawandel), GRI 103 (Energie), GRI 303 (Wasser und Abwasser), GRI 306 (Abfall), GRI 403 (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) |
Die überarbeiteten universellen Standards wurden im Oktober 2021 veröffentlicht und gelten für Berichte ab dem 1. Januar 2023. Sie haben die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt stärker in den Mittelpunkt gerückt und das Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen neu gefasst.
Wesentlichkeit nach GRI
Nach GRI 3 bestimmt eine Organisation ihre wesentlichen Themen, indem sie ihre tatsächlichen und potenziellen, negativen und positiven Auswirkungen ermittelt und nach ihrer Bedeutung bewertet. Maßstab ist die Schwere der Auswirkung auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen, nicht die finanzielle Bedeutung für das Unternehmen. Zu jedem wesentlichen Thema berichtet die Organisation, wie sie damit umgeht, und macht die Angaben aus den zugehörigen Themenstandards. Diese Auswirkungsperspektive entspricht der Impact-Seite der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS.
Anwendungsoptionen
Die GRI-Standards kennen zwei Formen der Anwendung:
- „In accordance with“ (in Übereinstimmung mit): Die Organisation erfüllt alle neun Anforderungen von GRI 1, berichtet zu allen wesentlichen Themen und erstellt einen GRI-Inhaltsindex. Abweichungen sind nur mit Begründung zulässig.
- „With reference to“ (unter Bezugnahme auf): Die Organisation nutzt einzelne Standards, etwa nur zu Klima oder Arbeitssicherheit, ohne alle Anforderungen zu erfüllen. Sie muss dies kenntlich machen.
Eine externe Prüfung schreibt die GRI nicht vor, empfiehlt sie aber. Ob ein Bericht geprüft wurde, ist offenzulegen.
Neue Umwelt-Themenstandards
Die GRI überarbeitet ihre Umweltstandards schrittweise. Für Unternehmen sind derzeit drei Neuerungen besonders relevant:
- GRI 101: Biodiversität 2024 gilt seit dem 1. Januar 2026. Der Standard verlangt unter anderem Angaben zu Standorten mit Auswirkungen auf die Biodiversität, zu den Treibern des Biodiversitätsverlusts wie Landnutzungsänderung oder Verschmutzung und zu Auswirkungen in der Lieferkette.
- GRI 102: Klimawandel 2025 wurde 2025 veröffentlicht und gilt ab dem 1. Januar 2027; eine frühere Anwendung ist möglich. Er ersetzt die Emissionsangaben von GRI 305 und die Angabe 201-2 zu finanziellen Folgen des Klimawandels. Neu sind unter anderem Angaben zu Klimatransitionsplänen, zur Anpassung an physische Klimarisiken, zu Emissionen nach Scope 1 / 2 / 3 in Anlehnung an das Greenhouse Gas Protocol, zu CO₂-Zertifikaten und Entnahmen sowie zu Auswirkungen auf Beschäftigte und Gemeinschaften im Sinne eines gerechten Übergangs.
- GRI 103: Energie 2025 gilt ebenfalls ab dem 1. Januar 2027 und ersetzt GRI 302. Er verlangt eine Aufschlüsselung des Energieverbrauchs nach erneuerbaren und nicht erneuerbaren Quellen sowie Angaben zu Effizienzmaßnahmen und zu Auswirkungen der Energiebeschaffung.
Verhältnis zu ESRS und anderen Standards
GRI und die EFRAG, die die ESRS fachlich entwickelt hat, haben ihre Standards eng aufeinander abgestimmt. Begriffe und Angaben zur Auswirkungsperspektive sind weitgehend kompatibel, und es gibt Zuordnungstabellen (Interoperabilitätsindex). Viele Angaben aus einem ESRS-Bericht lassen sich deshalb zugleich für GRI-Zwecke verwenden. Umgekehrt reicht ein GRI-Bericht nicht aus, um die ESRS zu erfüllen, weil die finanzielle Wesentlichkeit und einige ESRS-spezifische Angaben fehlen.
Die Standards des International Sustainability Standards Board (IFRS S1 und S2) richten sich an Investoren und betrachten die finanzielle Wesentlichkeit. GRI und ISSB verstehen sich als ergänzend. Der Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) und der EU-Standard VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs), also der freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen, sind schlankere Alternativen für kleinere Unternehmen.
Bedeutung für Unternehmen
Eine gesetzliche Pflicht zur Anwendung der GRI-Standards besteht in Deutschland nicht. Für Unternehmen, die nach der CSRD berichtspflichtig sind, sind die ESRS maßgeblich. Bis zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht nutzen viele Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung nach HGB abgeben, GRI als Rahmenwerk.
Relevant bleiben die GRI-Standards vor allem für international tätige Unternehmen, die einen weltweit verständlichen Bericht anstreben, für Organisationen, die nach dem Omnibus-Paket nicht mehr unter die CSRD fallen, aber ihre Berichterstattung fortführen wollen, und für Unternehmen, die von Kunden oder Ratingagenturen nach GRI-Angaben gefragt werden. Umweltdaten aus EMAS-Umwelterklärungen lassen sich vielfach für GRI-Angaben nutzen.
Vereinfachtes Beispiel
Ein hypothetisches Logistikunternehmen mit 600 Beschäftigten ist nicht CSRD-pflichtig, möchte aber für internationale Kunden berichten. Es bestimmt nach GRI 3 als wesentliche Themen Treibhausgasemissionen, Arbeitssicherheit, Luftqualität an Umschlagstandorten und Fahrerarbeitszeiten. Es berichtet „in accordance with“ GRI, wendet für Klimaangaben bereits freiwillig GRI 102 an und erstellt einen GRI-Inhaltsindex, der jeder Angabe die Fundstelle im Bericht zuordnet.
Häufige Fragen
Sind die GRI-Standards verpflichtend?
Nein. Die GRI-Standards sind ein freiwilliges Rahmenwerk. Verbindlich sind in der EU für berichtspflichtige Unternehmen die ESRS. Einzelne Börsen oder Behörden außerhalb der EU verweisen auf GRI, eine allgemeine Rechtspflicht zur Anwendung besteht in Deutschland nicht.
Was kostet die Anwendung der GRI-Standards?
Die Standards selbst können kostenlos heruntergeladen und genutzt werden, auch in deutscher Sprache. Kosten entstehen für die interne Datenerhebung, gegebenenfalls externe Beratung oder Prüfung und für optionale Dienstleistungen der GRI, etwa Schulungen oder die Registrierung des Berichts.
Was ändert sich mit GRI 102 und GRI 103?
Die beiden Standards ersetzen ab dem 1. Januar 2027 die bisherigen Angaben zu Emissionen und Energie. Unternehmen müssen unter anderem über Klimatransitionspläne, Anpassung an Klimarisiken, die Verwendung von CO₂-Zertifikaten und eine detailliertere Aufschlüsselung des Energieverbrauchs berichten. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
Kann ein GRI-Bericht einen ESRS-Bericht ersetzen?
Nein. Ein GRI-Bericht deckt die Auswirkungsperspektive ab, nicht aber die finanzielle Wesentlichkeit und alle ESRS-spezifischen Angaben. Viele Daten lassen sich jedoch übernehmen. Wer von GRI zu ESRS wechselt, muss vor allem die Analyse finanzieller Risiken und Chancen ergänzen.
Was bedeutet „in accordance with“?
Ein Bericht „in accordance with“ GRI erfüllt alle Anforderungen von GRI 1: Er enthält die allgemeinen Angaben nach GRI 2, bestimmt die wesentlichen Themen nach GRI 3, macht die Angaben der einschlägigen Themen- und Sektorstandards und enthält einen Inhaltsindex. Fehlende Angaben sind zu begründen.
Verwandte Begriffe
- ESRS
- Nachhaltigkeitsbericht
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
- Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
- CSRD
- Scope 1 / 2 / 3
- ESG
- Umwelterklärung
Quellen und weiterführende Informationen
- Global Reporting Initiative – GRI Standards (Stand 2026)
- Global Reporting Initiative – GRI 102: Climate Change 2025 (Effective Date 1. Januar 2027)
- Global Reporting Initiative – GRI 103: Energy 2025 (Effective Date 1. Januar 2027)
- Jones Day – GRI Releases New Climate and Energy Standards (Juli 2025)
- Sustainserv – Three new GRI topical standards for climate and nature (April 2026)
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Umweltcluster-nrw.de





