EMAS endet nicht am Werkstor. Organisationen müssen bei ihrem Umweltmanagement neben den eigenen Standorten und Prozessen auch relevante indirekte Umweltaspekte berücksichtigen. Dazu können die Beschaffung, Transportleistungen, ausgelagerte Prozesse sowie die Umweltleistung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten gehören.
Eine EMAS-Registrierung ist deshalb für das Umweltmanagement entlang der Lieferkette relevant. Sie bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Lieferanten geprüft sind oder die gesamte Lieferkette automatisch als nachhaltig gelten kann. EMAS schafft vielmehr einen systematischen Rahmen, um wesentliche Umweltwirkungen auch außerhalb der unmittelbaren betrieblichen Kontrolle zu identifizieren, zu bewerten und – soweit möglich – zu beeinflussen.
Warum die Lieferkette bei EMAS berücksichtigt wird
Die rechtliche Grundlage von EMAS ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.
Sie unterscheidet zwischen direkten und indirekten Umweltaspekten.
Direkte Umweltaspekte stehen unmittelbar unter der Kontrolle der Organisation. Dazu können beispielsweise der Energieverbrauch einer Produktionsanlage, Abwasser, Abfälle oder Emissionen eines eigenen Standorts gehören.
Indirekte Umweltaspekte entstehen dagegen durch die Wechselwirkung einer Organisation mit Dritten und können von ihr zumindest in einem gewissen Umfang beeinflusst werden.
Zu diesen indirekten Umweltaspekten gehören nach der EMAS-Systematik unter anderem:
- produktlebenszyklusbezogene Umweltwirkungen,
- Beschaffung,
- Transport- und Dienstleistungen,
- ausgelagerte Prozesse,
- Auftragnehmer und Unterauftragnehmer,
- Lieferanten und Unterlieferanten,
- Umweltwirkungen von Produkten und Dienstleistungen.
Das EMAS-Nutzerhandbuch der Europäischen Kommission nennt ausdrücklich die Umweltleistung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten sowie die Beschaffung als Beispiele für indirekte Umweltaspekte.
Damit gehört die Lieferkette grundsätzlich in den Betrachtungsbereich eines EMAS-Umweltmanagementsystems, sofern dort für die Organisation relevante Umweltwirkungen bestehen.
EMAS verlangt keine vollständige Kontrolle der Lieferkette
Die Einbeziehung indirekter Umweltaspekte bedeutet nicht, dass ein Unternehmen sämtliche Vorgänge bei allen Lieferanten beherrschen muss.
Gerade darin liegt der Unterschied zwischen direkten und indirekten Umweltaspekten.
Ein Unternehmen kann beispielsweise den Energieverbrauch seiner eigenen Produktionsanlage unmittelbar beeinflussen. Wie ein Rohstofflieferant seine Energie erzeugt, welche Maschinen dieser verwendet oder welche Transporte bei einem Unterlieferanten stattfinden, lässt sich dagegen häufig nur begrenzt steuern.
EMAS berücksichtigt diese unterschiedlichen Einflussmöglichkeiten.
Das Unternehmen muss deshalb insbesondere prüfen:
- Welche Umweltwirkungen entstehen im Zusammenhang mit seiner Lieferkette?
- Welche davon sind für die eigene Organisation wesentlich?
- In welchem Umfang kann das Unternehmen diese Umweltwirkungen beeinflussen?
- Welche Maßnahmen sind angesichts dieses Einflusses angemessen?
- Wie lässt sich überprüfen, ob diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden?
Der erforderliche Umfang hängt unter anderem von Branche, Produkten, Beschaffungsstruktur und Bedeutung der jeweiligen Umweltaspekte ab.
Ein regional einkaufender Dienstleistungsbetrieb hat dabei eine andere Ausgangssituation als ein Industrieunternehmen mit Rohstoffen, Komponenten und Produktionsstufen aus mehreren Ländern.
Welche Umweltaspekte von Lieferanten relevant sein können
Welche Informationen bei Lieferanten betrachtet werden sollten, lässt sich nicht allgemeingültig festlegen.
Abhängig von Produkt und Branche können beispielsweise folgende Themen relevant sein:
| Bereich | Mögliche Fragestellungen |
|---|---|
| Rohstoffe | Welche Materialien werden eingesetzt und woher stammen sie? |
| Energie | Welche energieintensiven Prozesse finden beim Lieferanten statt? |
| Emissionen | Entstehen relevante Luftschadstoffe oder Treibhausgasemissionen? |
| Wasser | Bestehen erhebliche Wasserverbräuche oder Abwassereinleitungen? |
| Abfall | Welche Abfälle entstehen und wie werden sie behandelt? |
| Gefahrstoffe | Werden Stoffe mit besonderen Umwelt- oder Sicherheitsrisiken eingesetzt? |
| Verpackung | Welche Materialien und Verpackungsmengen entstehen? |
| Transport | Welche Transportwege und Verkehrsträger werden eingesetzt? |
| Biodiversität | Können Rohstoffgewinnung oder Flächennutzung relevante Auswirkungen verursachen? |
Eine solche Liste ersetzt keine Bewertung der Wesentlichkeit.
Nicht jeder denkbare Umweltaspekt muss mit derselben Intensität untersucht werden. EMAS verlangt vielmehr, Umweltaspekte nachvollziehbar zu identifizieren und ihre Bedeutung anhand festgelegter Kriterien zu bewerten.
Das Umweltbundesamt weist ebenfalls darauf hin, dass EMAS neben direkten Umweltwirkungen ausdrücklich indirekte Bereiche wie Produkte, Dienstleistungen, Beschaffung und Lieferkette sowie das Verhalten von Unterauftragnehmern berücksichtigt: Umweltbundesamt zu EMAS.
Von der Risikoanalyse zur Lieferantensteuerung
Die Feststellung eines relevanten Umweltaspekts allein reicht nicht aus.
Wenn beispielsweise bestimmte eingekaufte Materialien einen wesentlichen Einfluss auf die Umweltleistung des Unternehmens haben, muss daraus ein geeigneter Managementprozess entstehen.
Dieser kann mehrere Stufen umfassen.
Umweltanforderungen für die Beschaffung festlegen
Beschaffungsentscheidungen können dazu beitragen, Umweltwirkungen in der Lieferkette zu beeinflussen.
Mögliche Anforderungen können sich beispielsweise beziehen auf:
- bestimmte Materialeigenschaften,
- Nachweise über eingesetzte Rohstoffe,
- Schadstoffgrenzen,
- Energie- oder Emissionsdaten,
- Verpackungen,
- Rücknahme- oder Kreislaufkonzepte,
- Umweltmanagementsysteme,
- dokumentierte Umweltkennzahlen.
Die Anforderungen sollten mit dem konkreten Beschaffungsgegenstand und dem jeweiligen Umweltaspekt zusammenhängen.
Pauschale Forderungen an sämtliche Lieferanten sind nicht automatisch sinnvoll.
Umweltkriterien in die Lieferantenauswahl integrieren
Umweltkriterien können bereits bei der Auswahl und Bewertung von Lieferanten berücksichtigt werden.
Denkbar sind beispielsweise Lieferantenfragebögen, Mindestanforderungen für bestimmte Produktgruppen oder Umweltkriterien innerhalb einer Lieferantenbewertung.
Dabei sollte ein Unternehmen nicht nur prüfen, ob bestimmte Dokumente vorhanden sind. Entscheidend ist, ob die abgefragten Informationen für die identifizierten Umweltwirkungen relevant sind.
Ein Umweltmanagementzertifikat kann beispielsweise Informationen über vorhandene Managementstrukturen liefern. Es belegt jedoch nicht automatisch bestimmte Umweltwerte eines gelieferten Produkts.
Anforderungen vertraglich festlegen
Das aktuelle EMAS-Nutzerhandbuch nennt ausdrücklich die Möglichkeit, Umweltanforderungen beispielsweise über einen Verhaltenskodex oder vertragliche Vereinbarungen in die Beschaffung einzubinden.
Je nach Bedeutung des Umweltaspekts können deshalb konkrete Umweltanforderungen Bestandteil von:
- Einkaufsbedingungen,
- Lieferverträgen,
- technischen Spezifikationen,
- Lieferantenrichtlinien oder
- Codes of Conduct
sein.
Welche Anforderungen sinnvoll und rechtlich zulässig sind, muss für den jeweiligen Beschaffungsvorgang beurteilt werden.
Informationen und Nachweise prüfen
Ein Lieferantenauskunftsbogen allein verändert noch keine Umweltwirkung.
Bei wesentlichen Umweltaspekten sollte deshalb geprüft werden, wie belastbar die erhaltenen Informationen sind.
Mögliche Instrumente sind beispielsweise:
- Dokumentenprüfungen,
- Umweltkennzahlen,
- Produktdaten,
- Zertifikate,
- Prüfberichte,
- Lieferantengespräche,
- Vor-Ort-Audits.
Wie weit eine Prüfung gehen sollte, hängt von der Bedeutung des Umweltaspekts und der möglichen Einflussnahme des Unternehmens ab.
Ein vereinfachtes Praxisbeispiel
Ein Produktionsunternehmen stellt fest, dass ein wesentlicher Teil seines Materialeinsatzes auf einen bestimmten Rohstoff entfällt.
Bei der Umweltprüfung wird deshalb nicht nur betrachtet, wie viel dieses Materials am eigenen Standort eingesetzt wird. Das Unternehmen untersucht zusätzlich, welche relevanten Umweltwirkungen mit Beschaffung und Verarbeitung verbunden sein können.
Als Maßnahmen könnten beispielsweise definiert werden:
- Erfassung der bezogenen Mengen und Lieferanten,
- Festlegung von Umweltkriterien für neue Lieferanten,
- Abfrage definierter Umweltinformationen,
- Berücksichtigung der Kriterien in der Lieferantenbewertung,
- Vereinbarung konkreter Anforderungen mit strategisch wichtigen Lieferanten,
- regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse.
Das Beispiel beschreibt keinen verpflichtenden EMAS-Standardprozess. Es zeigt lediglich, wie aus einem als wesentlich eingestuften indirekten Umweltaspekt ein steuerbarer Beschaffungsprozess entstehen kann.
EMAS betrachtet auch den Lebenszyklus
Die Lieferkette ist außerdem Teil einer umfassenderen Lebenszyklusbetrachtung.
Nach dem EMAS-Nutzerhandbuch sollen Organisationen bei der Bewertung ihrer Umweltaspekte grundsätzlich den gesamten Lebenszyklus ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen berücksichtigen.
Dazu können gehören:
- Gewinnung und Beschaffung von Rohstoffen,
- Einkauf,
- Produktentwicklung,
- Herstellung,
- Transport,
- Distribution,
- Nutzung,
- Behandlung am Ende der Nutzungsdauer,
- Entsorgung.
Das bedeutet jedoch nicht, dass für jedes Produkt eine vollständige Ökobilanz nach den entsprechenden ISO-Normen erstellt werden muss.
Das EMAS-Nutzerhandbuch stellt ausdrücklich klar, dass die Lebenszyklusperspektive berücksichtigt werden soll, ohne dass EMAS generell eine vollständige Life Cycle Assessment für sämtliche Produkte verlangt.
EMAS kann Strukturen für umweltbezogene Sorgfaltsprozesse liefern
Zwischen Umweltmanagement und umweltbezogener Due Diligence bestehen strukturelle Gemeinsamkeiten.
Beide Ansätze arbeiten unter anderem mit:
- Identifikation relevanter Auswirkungen,
- Bewertung und Priorisierung,
- Festlegung von Verantwortlichkeiten,
- Maßnahmen,
- Überwachung,
- Kommunikation und
- kontinuierlicher Verbesserung.
Die Europäische Kommission weist im EMAS-Nutzerhandbuch darauf hin, dass EMAS als Rahmen genutzt werden kann, um umweltbezogene Sorgfaltsprozesse organisatorisch zu unterstützen.
Auch der OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Unternehmen sollen tatsächliche und mögliche negative Auswirkungen in den eigenen Tätigkeiten, Lieferketten und sonstigen Geschäftsbeziehungen identifizieren, bewerten, vermeiden oder mindern und die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen verfolgen.
EMAS kann hierfür bereits vorhandene Prozesse, Verantwortlichkeiten und Umweltinformationen bereitstellen.
EMAS ersetzt keine Lieferkettensorgfaltspflicht
Eine wichtige Abgrenzung ist notwendig:
Eine EMAS-Registrierung ist kein allgemeiner Nachweis dafür, dass sämtliche gesetzlichen oder freiwilligen Sorgfaltspflichten einer Lieferkette erfüllt sind.
EMAS konzentriert sich auf das Umweltmanagement und die Umweltleistung der registrierten Organisation.
Lieferkettenregelungen oder Due-Diligence-Systeme können dagegen zusätzlich beispielsweise Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Korruption oder weitere unternehmerische Risiken erfassen.
Auch die OECD betrachtet Due Diligence wesentlich breiter und bezieht unter anderem Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umwelt, Verbraucherinteressen und Integritätsfragen ein.
Die OECD weist zudem darauf hin, dass Zertifizierungen, Auditprogramme und andere Nachhaltigkeitsinitiativen Unternehmen unterstützen können, aber die eigene Verantwortung eines Unternehmens für die Identifikation und Behandlung relevanter Risiken nicht vollständig ersetzen.
Eine EMAS-Registrierung sollte daher nicht mit Aussagen wie „unsere Lieferkette ist nachhaltig“ oder „alle Lieferanten sind ökologisch geprüft“ gleichgesetzt werden.
Solche Aussagen müssten eigenständig und für ihren konkreten Umfang belegt werden.
Was weist EMAS hinsichtlich der Lieferkette tatsächlich nach?
EMAS weist nicht nach, dass jeder einzelne Lieferant eine bestimmte Umweltleistung erreicht.
Das System zeigt vielmehr, dass eine registrierte Organisation einen überprüften Prozess eingerichtet hat, mit dem sie relevante Umweltaspekte systematisch behandelt.
Bezogen auf die Lieferkette bedeutet dies insbesondere:
Ermittlung
Relevante indirekte Umweltaspekte müssen erkannt werden.
Bewertung
Die Organisation muss bestimmen, welche dieser Umweltaspekte wesentlich sind.
Steuerung
Für wesentliche Umweltaspekte müssen geeignete Prozesse und Maßnahmen entwickelt werden.
Einflussnahme
Bei Lieferanten oder Auftragnehmern muss berücksichtigt werden, in welchem Umfang die Organisation deren Umweltwirkungen tatsächlich beeinflussen kann.
Überprüfung
Ziele, Maßnahmen und Prozesse müssen im Umweltmanagement kontrolliert und weiterentwickelt werden.
Transparenz
Bedeutende Umweltaspekte und wesentliche Informationen zur Umweltleistung müssen entsprechend den EMAS-Anforderungen in der Umwelterklärung dargestellt werden.
Diese Systematik ist wesentlich belastbarer als eine pauschale Aussage über eine vermeintlich „nachhaltige Lieferkette“.
Welche Rolle spielt die EMAS-Umwelterklärung?
Für Kunden und Geschäftspartner ist die öffentliche Umwelterklärung eine wichtige Informationsquelle.
Dort können beispielsweise bedeutende indirekte Umweltaspekte, Ziele und Maßnahmen zum Einkauf oder zur Lieferantensteuerung dargestellt werden.
Dadurch lässt sich besser beurteilen, was ein Unternehmen tatsächlich unternimmt, anstatt lediglich auf ein EMAS-Logo zu vertrauen.
Bei der Bewertung eines EMAS-registrierten Lieferanten können deshalb Fragen hilfreich sein wie:
- Gehört der betreffende Standort zur EMAS-Registrierung?
- Welche Umweltaspekte wurden als wesentlich bewertet?
- Wird die Lieferkette in der Umwelterklärung behandelt?
- Welche Ziele wurden für Beschaffung oder Lieferanten festgelegt?
- Werden Ergebnisse anhand nachvollziehbarer Kennzahlen dargestellt?
- Welche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt?
Die Registrierung allein beantwortet diese Detailfragen nicht.
EMAS in der Beschaffung
EMAS kann auch aus Sicht des einkaufenden Unternehmens relevant sein.
Öffentliche Auftraggeber können Umweltmanagementsysteme unter bestimmten Voraussetzungen in Vergabeverfahren berücksichtigen. Das Umweltbundesamt erläutert, wie EMAS unter anderem bei der Eignungsprüfung sowie im Zusammenhang mit technischen Spezifikationen, Zuschlagskriterien und Auftragsausführungsbedingungen eingesetzt werden kann.
Dabei muss jeweils ein sachlicher Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand und den vergaberechtlichen Voraussetzungen bestehen.
Weitere Informationen enthält die Veröffentlichung EMAS in der öffentlichen Beschaffung des Umweltbundesamtes.
Für private Unternehmen bestehen größere Gestaltungsspielräume, dennoch sollten auch dort Anforderungen nachvollziehbar, risikoorientiert und für die jeweilige Beschaffung relevant sein.
Lieferkettenmanagement mit EMAS sinnvoll aufbauen
Für die Praxis lässt sich die Vorgehensweise auf fünf Kernfragen reduzieren:
- Wo entstehen relevante Umweltwirkungen in der Lieferkette?
- Welche dieser Auswirkungen sind für das Unternehmen wesentlich?
- Auf welche Lieferanten, Produkte oder Prozesse kann das Unternehmen tatsächlich Einfluss nehmen?
- Welche konkreten Anforderungen und Maßnahmen folgen daraus?
- Wie wird überprüft, ob sich die Umweltleistung tatsächlich verbessert?
Damit wird die Lieferkette nicht nur dokumentiert, sondern Bestandteil des kontinuierlichen Umweltmanagementprozesses.
EMAS liefert hierfür Strukturen, Verantwortlichkeiten und Prüfmechanismen. Die Qualität des Ergebnisses hängt jedoch davon ab, wie konkret eine Organisation ihre wesentlichen Umweltaspekte ermittelt und welche Maßnahmen sie daraus ableitet.
Häufige Fragen zu EMAS und Lieferketten
Müssen EMAS-Unternehmen ihre Lieferanten prüfen?
EMAS verlangt keine pauschale identische Prüfung jedes Lieferanten. Unternehmen müssen jedoch relevante indirekte Umweltaspekte identifizieren und bewerten. Ist die Umweltleistung bestimmter Lieferanten oder Beschaffungsprozesse für die Organisation wesentlich, muss dieser Bereich im Umweltmanagement angemessen behandelt werden.
Muss jeder Lieferant eines EMAS-Unternehmens ebenfalls EMAS besitzen?
Nein. Eine EMAS-Registrierung der Lieferanten ist keine allgemeine Voraussetzung. Ein Unternehmen kann abhängig vom jeweiligen Umweltaspekt unterschiedliche Anforderungen an Lieferanten festlegen und verschiedene Nachweise akzeptieren.
Beweist EMAS eine nachhaltige Lieferkette?
Nein. EMAS ist ein Umweltmanagement- und Auditsystem und kein allgemeines Nachhaltigkeitszertifikat für eine komplette Lieferkette. Es kann jedoch zeigen, dass relevante Umweltaspekte der Lieferkette systematisch ermittelt, bewertet und im Managementsystem behandelt werden.
Können Lieferanten in die Umweltziele eines Unternehmens einbezogen werden?
Ja. Wenn Lieferanten oder Beschaffungsprozesse einen wesentlichen Umweltaspekt darstellen, können daraus Umweltziele und Maßnahmen entstehen. Diese können beispielsweise Materialauswahl, Verpackung, Transport oder definierte Umweltanforderungen an Lieferanten betreffen.
Muss EMAS die gesamte Wertschöpfungskette betrachten?
EMAS verlangt eine Lebenszyklusperspektive und die Berücksichtigung relevanter direkter und indirekter Umweltaspekte. Daraus folgt jedoch keine Verpflichtung, jeden einzelnen Vorgang jeder Lieferkettenstufe vollständig zu untersuchen. Entscheidend sind Wesentlichkeit und die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten der Organisation.
Kann EMAS für Due-Diligence-Prozesse genutzt werden?
EMAS kann Prozesse für die Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Umweltwirkungen bereitstellen und damit umweltbezogene Due-Diligence-Prozesse unterstützen. Es ersetzt jedoch keine Prüfung der jeweils geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten.
Ist ein EMAS-Lieferant automatisch umweltfreundlicher?
Eine solche pauschale Aussage lässt sich aus der Registrierung nicht ableiten. EMAS bestätigt ein überprüftes Umweltmanagementsystem mit Anforderungen an Umweltleistung, Rechtskonformität und Transparenz. Für einen konkreten Vergleich müssen die tatsächlichen Umweltkennzahlen, Produkte und Rahmenbedingungen betrachtet werden.
Quellen und weiterführende Informationen
Verwendete Belege
- Europäische Union: Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009R1221 - Europäische Kommission, 2023: Beschluss (EU) 2023/2463 – EMAS-Nutzerhandbuch
https://eur-lex.europa.eu/eli/dec/2023/2463/oj?locale=de - Umweltbundesamt: EMAS – Umweltmanagement-Gütesiegel der Europäischen Union
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energiemanagement/emas-umweltmanagement-guetesiegel-der-europaeischen - Umweltbundesamt, 2019: EMAS in der öffentlichen Beschaffung
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/emas-in-der-oeffentlichen-beschaffung - OECD, 2018: OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln
https://www.oecd.org/de/publications/2018/02/oecd-due-diligence-guidance-for-responsible-business-conduct_c669bd57.html
Weiterführender Beitrag auf Umweltcluster NRW
EMAS vs. ISO 14001 – Welches Umweltmanagementsystem passt zum Unternehmen?
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
Der Umweltcluster NRW unterstützt Unternehmen bei der Einführung des Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) und anderer Umweltmanagementsysteme. EMAS steht für transparente Umweltleistung, Ressourceneffizienz und nachhaltige Unternehmensführung. Wir bieten Beratung, Vernetzung und Schulungen, um Unternehmen auf dem Weg zu einer umweltbewussten Zukunft zu begleiten
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