Umweltauswirkungen eines Unternehmens entstehen nicht ausschließlich am eigenen Standort. Rohstoffgewinnung, Vorprodukte, Transporte, ausgelagerte Prozesse, Lieferanten und die spätere Nutzung oder Entsorgung eines Produkts können einen erheblichen Teil der Umweltwirkungen bestimmen. Genau hier setzt EMAS an. Das europäische Umweltmanagementsystem verlangt, dass Organisationen neben ihren direkten Umweltaspekten auch relevante indirekte Umweltaspekte betrachten. Dazu können ausdrücklich die Beschaffung sowie die Umweltleistung und das Umweltverhalten von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern, Lieferanten und Unterlieferanten gehören.
EMAS ist damit allerdings kein System zur lückenlosen Rückverfolgung jedes einzelnen Rohstoffs und kein Lieferantenzertifikat. Seine Stärke liegt vielmehr darin, Umweltwirkungen entlang des Lebenswegs systematisch zu identifizieren, ihre Bedeutung zu bewerten, beeinflussbare Bereiche in die betriebliche Steuerung einzubeziehen und relevante Ergebnisse transparent zu dokumentieren. Die aktuelle EMAS-Verordnung verlangt ausdrücklich eine Lebenswegbetrachtung, die unter anderem Rohstoffbeschaffung, Einkauf, Produktion, Transport, Nutzung und Behandlung am Ende des Lebenswegs berücksichtigen kann. Weitere Einzelheiten enthält die EMAS-Verordnung bei EUR-Lex.
Warum die Lieferkette zu EMAS gehört
Bei einem Umweltmanagementsystem liegt der erste Blick häufig auf dem eigenen Betrieb: Energieverbrauch, Wasser, Abfall, Emissionen, Gefahrstoffe oder Flächenverbrauch lassen sich dort vergleichsweise unmittelbar erfassen.
EMAS geht darüber hinaus.
Die Verordnung unterscheidet zwischen direkten Umweltaspekten, über die eine Organisation unmittelbare Managementkontrolle besitzt, und indirekten Umweltaspekten, die durch die Wechselbeziehung mit Dritten entstehen und von der Organisation zumindest in einem gewissen Umfang beeinflusst werden können.
Zu diesen indirekten Umweltaspekten zählen ausdrücklich unter anderem:
- Rohstoffgewinnung und Beschaffung,
- Einkauf und Auftragsvergabe,
- Transport,
- Produktnutzung und Entsorgung,
- ausgelagerte Prozesse,
- Auftragnehmer und Unterauftragnehmer,
- Lieferanten und Unterlieferanten.
Ein Unternehmen kann seine EMAS-Betrachtung deshalb nicht grundsätzlich auf Energieverbrauch, Abfälle und Emissionen des eigenen Werksgeländes beschränken. Die EMAS-Verordnung macht deutlich, dass relevante indirekte Umweltaspekte berücksichtigt werden müssen. Siehe dazu die konsolidierte Fassung der EMAS-Verordnung. Entscheidend ist dabei nicht, möglichst viele Lieferantendaten zu sammeln. Entscheidend ist zunächst die Frage, welche Umweltaspekte bedeutend sind und welchen Einfluss die Organisation darauf ausüben kann.
Was EMAS in der Lieferkette tatsächlich verlangt
EMAS schreibt Unternehmen nicht für jede Branche ein identisches Lieferantenbewertungssystem vor. Die Organisation muss vielmehr ihre Umweltaspekte ermitteln, deren Bedeutung nach nachvollziehbaren Kriterien bewerten und die wesentlichen Aspekte in ihrem Umweltmanagementsystem berücksichtigen. Für die Lieferkette entsteht daraus ein mehrstufiger Prozess.
| Schritt | Bedeutung für die Lieferkette |
|---|---|
| Lebensweg betrachten | Relevante vor- und nachgelagerte Stufen von Rohstoffen, Produkten und Dienstleistungen bestimmen. |
| Umweltaspekte identifizieren | Mögliche Auswirkungen beispielsweise durch Materialien, Energie, Emissionen, Wasser, Abfälle oder gefährliche Stoffe erfassen. |
| Bedeutung bewerten | Ermitteln, welche Umweltaspekte aufgrund von Umfang, Risiken, Umweltrelevanz und weiteren Kriterien wesentlich sind. |
| Einflussmöglichkeiten prüfen | Feststellen, welche Anforderungen gegenüber Lieferanten oder Dienstleistern tatsächlich durchgesetzt oder beeinflusst werden können. |
| Prozesse steuern | Umweltanforderungen in Einkauf, Produktentwicklung, Lieferantenauswahl oder ausgelagerte Prozesse integrieren. |
| Ergebnisse überwachen | Daten, Zielerreichung und Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig überprüfen. |
| Transparenz herstellen | Wesentliche Umweltaspekte und Umweltleistungen im Rahmen der EMAS-Kommunikation nachvollziehbar darstellen. |
Die EMAS-Verordnung verlangt außerdem, dass Organisationen nachweisen können, dass bedeutende Umweltaspekte berücksichtigt werden. Bei indirekten Umweltaspekten ist zu prüfen, wie groß der eigene Einfluss ist und mit welchen Maßnahmen Umweltwirkungen vermindert oder die Umweltleistung verbessert werden kann.
Von der Umweltbewertung zur Beschaffung
Besonders relevant wird EMAS an der Schnittstelle zwischen Umweltmanagement und Einkauf.
Wird beispielsweise festgestellt, dass ein bestimmtes Material einen bedeutenden indirekten Umweltaspekt darstellt, sollte dieses Ergebnis nicht lediglich in einer Umweltaspekteliste dokumentiert werden. Es muss in die betrieblichen Prozesse einfließen.
Der offizielle EMAS-Leitfaden empfiehlt hierzu unter anderem, Umweltanforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, die Beschaffung und ausgelagerte Prozesse festzulegen und wesentliche Anforderungen gegenüber Vertragspartnern zu kommunizieren. Weitere Informationen enthält der Leitfaden zum Einstieg in EMAS. In der Praxis können je nach Branche und Umweltaspekt beispielsweise Lieferantenselbstauskünfte, Umweltkennzahlen, vertragliche Anforderungen, Nachweise über Managementsysteme, Materialinformationen oder gezielte Lieferantengespräche eingesetzt werden.
Ein Audit jedes einzelnen Lieferanten ist dagegen keine allgemeine EMAS-Pflicht. Welche Kontrollinstrumente angemessen sind, hängt unter anderem von der Bedeutung des Umweltaspekts, dem möglichen Umweltschaden, der Struktur der Lieferkette und dem Einfluss des einkaufenden Unternehmens ab. Damit unterscheidet sich ein funktionierendes EMAS-Lieferkettenmanagement von einer allgemeinen Checkliste. Die Intensität der Steuerung sollte sich an den tatsächlich relevanten Umweltrisiken und Einflussmöglichkeiten orientieren.
Welche Daten für mehr Transparenz sinnvoll sein können
Welche Informationen aus einer Lieferkette benötigt werden, hängt vom Produkt, der Branche und den identifizierten Umweltaspekten ab. Bei einem metallverarbeitenden Betrieb können beispielsweise Rohstoffherkunft, Energieeinsatz bei Vorprodukten, Treibhausgasemissionen oder wasserbezogene Risiken relevant werden. Bei einem Logistikunternehmen können dagegen Transportleistung, Kraftstoffe, Antriebssysteme oder Auslastung eine größere Rolle spielen.
Eine Untersuchung des Umweltbundesamtes zu globalen Lieferketten der metallerzeugenden und metallverarbeitenden Industrie betrachtet beispielsweise Treibhausgase, Luftschadstoffe, Flächennutzung, Wasser, wassergefährdende Stoffe und Abfälle. Sie verdeutlicht zugleich, dass Umweltwirkungen in komplexen Lieferketten nicht auf einen einzelnen Indikator reduziert werden sollten. Siehe dazu die UBA-Studie zu Umweltrisiken und -auswirkungen in globalen Lieferketten.
Für Unternehmen kann es daher sinnvoll sein, zunächst wenige belastbare Daten für tatsächlich bedeutende Umweltaspekte zu erfassen, statt umfangreiche Lieferantenfragebögen mit Informationen zu erzeugen, die später nicht bewertet oder genutzt werden. Datenqualität ist dabei wichtiger als Datenmenge. Werden Schätzungen, Branchenwerte oder Sekundärdaten verwendet, sollten sie von tatsächlich gemessenen Lieferantendaten unterschieden werden.
Ein vereinfachtes Praxisbeispiel
Ein Maschinenbauunternehmen bezieht Aluminiumbauteile von mehreren Zulieferern.
Im Rahmen seiner Umweltprüfung stellt das Unternehmen fest, dass die Beschaffung dieser Komponenten aufgrund der eingesetzten Materialmenge und der vorgelagerten Herstellung einen relevanten indirekten Umweltaspekt darstellen kann.
Das Unternehmen könnte daraufhin zunächst festlegen, welche Informationen für eine Bewertung erforderlich sind. Dazu könnten beispielsweise Materialmengen, Recyclinganteile, Produktionsstandorte oder nachvollziehbare Daten zu bestimmten Umweltwirkungen gehören.
Anschließend können die bestehenden Lieferanten danach bewertet werden, welche Informationen verfügbar und belastbar sind. Für zukünftige Beschaffungsvorgänge könnten definierte Umweltkriterien in die Lieferantenauswahl aufgenommen werden.
Zeigt die Analyse Verbesserungspotenzial, lassen sich Ziele und Maßnahmen festlegen. Dabei kann es sich beispielsweise um eine bessere Datengrundlage, die Veränderung bestimmter Materialanforderungen oder die Zusammenarbeit mit Lieferanten handeln.
Dieses Beispiel ist hypothetisch. Ob die genannten Kriterien in einem realen Unternehmen relevant sind und welche Maßnahmen sinnvoll wären, muss anhand des konkreten Produkts, seiner Lieferkette und der tatsächlichen Umweltwirkungen bewertet werden.
Die Umwelterklärung schafft überprüfbare Transparenz
Eine Besonderheit von EMAS ist die öffentliche Umwelterklärung.
Sie enthält unter anderem Informationen über bedeutende Umweltaspekte, Ziele und Umweltleistung. Dabei können auch indirekte Umweltaspekte berücksichtigt werden. Das Umweltbundesamt nennt unter anderem Produkte und Dienstleistungen, Beschaffung sowie weitere indirekte Wirkungen als relevante Bestandteile des Umweltmanagements. Weitere Informationen bietet das Umweltbundesamt zu EMAS. Diese Form der Berichterstattung unterscheidet EMAS von einer rein internen Lieferantenbewertung.
Die veröffentlichten Informationen werden im Rahmen des EMAS-Verfahrens durch einen zugelassenen Umweltgutachter validiert. Damit wird nicht automatisch jede einzelne Lieferantenangabe unabhängig überprüft. Die Validierung erhöht jedoch die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit der Informationen, die eine Organisation in ihrer Umwelterklärung veröffentlicht. Grundsätzlich wird die vollständige EMAS-Registrierung mindestens alle drei Jahre erneuert. In den dazwischenliegenden Jahren wird die Umwelterklärung aktualisiert. Für kleine Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen längere Intervalle gelten.
EMAS ist kein vollständiges Rückverfolgbarkeitssystem
Aus einer EMAS-Registrierung folgt nicht automatisch, dass ein Unternehmen jedes Produkt und jeden Rohstoff vom Ursprung bis zum Endprodukt lückenlos zurückverfolgen kann. EMAS fordert eine Lebenswegbetrachtung und die Berücksichtigung bedeutender indirekter Umweltaspekte. Daraus können Anforderungen an Herkunfts-, Material- oder Lieferantendaten entstehen. Ein bestimmtes technisches Rückverfolgbarkeitssystem ist damit jedoch nicht generell vorgeschrieben.
Ob Chargennummern, digitale Produktpässe, Materialdatenbanken oder andere Traceability-Systeme benötigt werden, hängt von Produkten, gesetzlichen Anforderungen, Kundenanforderungen und betrieblichen Zielen ab. Auch Technologien wie Blockchain sind kein notwendiger Bestandteil von EMAS. Sie können in speziellen Lieferketten technische Funktionen übernehmen, sind aber weder Voraussetzung für eine EMAS-Registrierung noch automatisch ein Nachweis für eine bessere Umweltleistung.
EMAS ersetzt keine gesetzlichen Lieferkettensorgfaltspflichten
Umweltmanagement und gesetzliche Sorgfaltspflichten können sich organisatorisch überschneiden, sind rechtlich aber nicht gleichzusetzen.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sieht für Unternehmen in seinem Anwendungsbereich eigenständige Pflichten vor. Dazu gehören unter anderem Risikomanagement, Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdeverfahren sowie Dokumentationspflichten. Die gesetzlichen Anforderungen können in der aktuellen Fassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes eingesehen werden.
Auch auf europäischer Ebene bestehen mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive eigenständige Regelungen zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Da sich europäische Vorgaben und Anwendungszeitpunkte ändern können, sollte stets die jeweils geltende Fassung bei EUR-Lex zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive geprüft werden.
Eine EMAS-Organisation erfüllt solche Vorschriften deshalb nicht automatisch allein aufgrund ihrer Registrierung.
EMAS kann jedoch Prozesse bereitstellen, die auch für andere Anforderungen hilfreich sind: Verantwortlichkeiten, systematische Bewertungen, Kennzahlen, interne Audits, dokumentierte Maßnahmen und überprüfbare Umweltinformationen bestehen bereits innerhalb des Managementsystems.
Wo sich Anforderungen überschneiden, können Unternehmen diese Strukturen nutzen, sollten die jeweils geltenden gesetzlichen Pflichten aber separat prüfen.
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
Wo der Nutzen von EMAS für Lieferketten besonders liegt
Die Stärke von EMAS besteht nicht darin, eine Lieferkette pauschal als „nachhaltig“ zu erklären.
Das System schafft vielmehr einen geregelten Prozess, mit dem Unternehmen Fragen beantworten können wie:
- Welche Umweltwirkungen entstehen außerhalb des eigenen Standorts?
- Welche davon sind für unsere Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen bedeutend?
- Welche dieser Auswirkungen können wir tatsächlich beeinflussen?
- Welche Anforderungen müssen deshalb in Einkauf, Entwicklung oder Lieferantenmanagement berücksichtigt werden?
- Welche Daten benötigen wir, um Fortschritte bewerten zu können?
- Welche Ergebnisse können gegenüber Kunden, Behörden und anderen Interessengruppen belastbar kommuniziert werden?
Damit kann aus einem allgemeinen Anspruch an eine verantwortungsvollere Beschaffung ein überprüfbarer Managementprozess entstehen. Für einen breiteren Blick auf die Verantwortung von Unternehmen in internationalen Wertschöpfungsketten bietet sich ergänzend der Beitrag Nachhaltige Lieferketten mit EMAS an. Zur Abgrenzung verschiedener Umweltmanagementansätze behandelt der Beitrag EMAS oder ISO 14001 die Unterschiede bei Managementsystem, externer Prüfung und öffentlicher Umweltkommunikation.
Häufige Fragen zu EMAS und Lieferketten
Müssen EMAS-Unternehmen ihre Lieferanten bewerten?
EMAS verlangt die Ermittlung und Bewertung bedeutender direkter und indirekter Umweltaspekte. Dazu können die Umweltleistung und das Umweltverhalten von Lieferanten gehören. Daraus kann eine Lieferantenbewertung erforderlich oder sinnvoll werden. Ein für alle Unternehmen identisches Bewertungsverfahren schreibt EMAS jedoch nicht vor.
Betrachtet EMAS auch Unterlieferanten?
Die EMAS-Verordnung nennt neben Lieferanten auch Unterlieferanten als mögliche Quelle indirekter Umweltaspekte. Entscheidend ist, ob relevante Umweltwirkungen bestehen und in welchem Umfang die Organisation diese beeinflussen kann.
Verlangt EMAS eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe?
Nein. EMAS verlangt eine Lebenswegbetrachtung und die Bewertung bedeutender Umweltaspekte, schreibt aber kein universelles technisches Rückverfolgbarkeitssystem für sämtliche Rohstoffe vor. Je nach Umweltaspekt können Informationen zur Herkunft dennoch erforderlich oder sinnvoll sein.
Müssen alle Lieferanten auditiert werden?
Nein. EMAS enthält keine allgemeine Verpflichtung, jeden Lieferanten vor Ort zu auditieren. Auswahl und Intensität der Maßnahmen sollten sich an der Bedeutung des Umweltaspekts, dem verfügbaren Einfluss und der notwendigen Nachweissicherheit orientieren.
Müssen Umweltwirkungen der Lieferkette in der Umwelterklärung erscheinen?
Bedeutende indirekte Umweltaspekte gehören grundsätzlich zur EMAS-Betrachtung. Welche konkreten Daten in der Umwelterklärung dargestellt werden müssen, hängt von ihrer Relevanz und den Anforderungen der EMAS-Verordnung ab. Die Umwelterklärung soll ein nachvollziehbares Bild der Umweltleistung der Organisation vermitteln.
Erfüllt eine EMAS-Registrierung automatisch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Nein. EMAS und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und stellen unterschiedliche Anforderungen. Vorhandene EMAS-Prozesse können bei der Organisation von Daten, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen helfen, ersetzen die Prüfung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten jedoch nicht.
Kann EMAS auch für kleinere Unternehmen sinnvoll sein?
Grundsätzlich können Organisationen unterschiedlicher Größen und Branchen EMAS nutzen. Die Verordnung enthält für kleine Organisationen unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bei Prüf- und Validierungsintervallen. Ob Aufwand und Nutzen angemessen sind, hängt von Tätigkeiten, Umweltaspekten, Kundenanforderungen und vorhandenen Managementstrukturen ab.
Quellen und weiterführende Informationen
- Europäische Union: Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über EMAS, konsolidierte Fassung. Maßgeblich insbesondere für die Anforderungen zur Lebenswegbetrachtung sowie zu direkten und indirekten Umweltaspekten.
EMAS-Verordnung bei EUR-Lex - Europäische Kommission: EMAS User Guide. Praktische Hinweise zur Umsetzung von EMAS, zur Umwelterklärung und zur Validierung.
EMAS User Guide bei EUR-Lex - Umweltbundesamt: Informationen zu EMAS, Umweltmanagement, indirekten Umweltaspekten und Umwelterklärung.
Informationen des Umweltbundesamtes zu EMAS - Umweltgutachterausschuss: Einstieg ins Umweltmanagement mit EMAS. Leitfaden mit Hinweisen zur Lebenswegbetrachtung sowie zur Steuerung von Umweltanforderungen in Beschaffung und ausgelagerten Prozessen.
Leitfaden zum Einstieg in EMAS - Umweltbundesamt: Umweltrisiken und -auswirkungen in globalen Lieferketten deutscher Unternehmen – Branchenstudie zur metallerzeugenden und metallverarbeitenden Industrie.
UBA-Studie zu Umweltrisiken in globalen Lieferketten - Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Europäische Union: Richtlinie (EU) 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit.
Corporate Sustainability Due Diligence Directive bei EUR-Lex
Der Umweltcluster NRW unterstützt Unternehmen bei der Einführung des Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) und anderer Umweltmanagementsysteme. EMAS steht für transparente Umweltleistung, Ressourceneffizienz und nachhaltige Unternehmensführung. Wir bieten Beratung, Vernetzung und Schulungen, um Unternehmen auf dem Weg zu einer umweltbewussten Zukunft zu begleiten
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