Die Umweltwirkungen eines Unternehmens entstehen nicht nur am eigenen Standort. Rohstoffe werden gewonnen, Vorprodukte hergestellt, Waren transportiert, Dienstleistungen eingekauft und Produkte nach ihrer Nutzung verwertet oder entsorgt. Ein Umweltmanagement nach EMAS berücksichtigt deshalb nicht allein Energieverbrauch, Abfälle oder Emissionen innerhalb des eigenen Betriebs, sondern auch Umweltaspekte, die mit Beschaffung, Lieferanten und weiteren Stufen des Produkt- oder Dienstleistungslebenswegs verbunden sind.
Gerade darin liegt eine wichtige Besonderheit von EMAS: Organisationen müssen prüfen, welche indirekten Umweltaspekte sie beeinflussen können, wie bedeutend diese sind und wie sie im Umweltmanagement berücksichtigt werden sollen.
Welche Rolle spielt die Lieferkette bei EMAS?
EMAS steht für „Eco-Management and Audit Scheme“ und ist das freiwillige Umweltmanagementsystem der Europäischen Union. Grundlage ist die EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in ihrer geltenden Fassung.
Für die Betrachtung der Lieferkette ist besonders die Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Umweltaspekten relevant.
Direkte Umweltaspekte stehen unmittelbar unter der betrieblichen Kontrolle einer Organisation. Dazu können beispielsweise gehören:
- Energie- und Wasserverbrauch am Standort,
- Emissionen in die Luft,
- Einleitungen in Gewässer,
- Abfallaufkommen,
- Einsatz von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen,
- Bodenbeanspruchung,
- Lärm oder Gerüche.
Indirekte Umweltaspekte entstehen dagegen aus der Wechselwirkung mit Dritten und können von einem Unternehmen häufig nicht unmittelbar kontrolliert, aber zumindest teilweise beeinflusst werden.
Die EMAS-Verordnung nennt hierbei ausdrücklich unter anderem Beschaffung und Auftragsvergabe sowie die Umweltleistung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern, Lieferanten und Unterlieferanten.
Damit kann die Lieferkette ein wesentlicher Bestandteil des EMAS-Umweltmanagements sein.
EMAS verlangt eine Lebenswegbetrachtung
Eine reine Betrachtung des eigenen Betriebsstandorts reicht bei EMAS nicht aus.
Bei der Identifizierung der Umweltaspekte sollen Organisationen eine Lebenswegperspektive einnehmen und diejenigen Stufen berücksichtigen, die sie kontrollieren oder beeinflussen können.
Je nach Unternehmen können dazu gehören:
- Rohstoffgewinnung,
- Einkauf und Beschaffung,
- Produktentwicklung und Konstruktion,
- Herstellung,
- Verpackung,
- Transport und Logistik,
- Nutzung eines Produkts,
- Wiederverwendung,
- Recycling,
- Behandlung am Ende des Lebenswegs,
- endgültige Entsorgung.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Unternehmen jede einzelne Umweltwirkung sämtlicher Lieferanten bis zur Rohstoffquelle vollständig erfassen muss.
Entscheidend ist vielmehr, welche Umweltaspekte für die Organisation relevant und bedeutend sind und in welchem Umfang das Unternehmen auf diese Einfluss nehmen kann.
Welche Umweltaspekte können in der Lieferkette relevant sein?
Die Bedeutung einzelner Aspekte hängt stark von Branche, Produkten, Einkaufsvolumen und Struktur der Lieferkette ab.
Bei einem produzierenden Unternehmen können beispielsweise die Herstellung energieintensiver Vorprodukte oder der Bezug bestimmter Rohstoffe relevant sein. Bei einem Handelsunternehmen können Verpackung, Transport und die Umweltmerkmale eingekaufter Produkte stärker ins Gewicht fallen.
| Bereich | Mögliche Umweltaspekte |
|---|---|
| Rohstoffe | Ressourcenverbrauch, Herkunft, Abbau- und Gewinnungsverfahren |
| Vorprodukte | Energie- und Materialeinsatz bei der Herstellung |
| Chemikalien | Gefahrstoffe, Emissionen und Entsorgungsanforderungen |
| Verpackungen | Materialeinsatz, Mehrwegfähigkeit, Recyclingfähigkeit |
| Transport | Transportentfernungen, Verkehrsträger, Energieverbrauch und Emissionen |
| Lieferantenproduktion | Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Abfälle und Emissionen |
| Produktgestaltung | Materialauswahl, Reparierbarkeit, Lebensdauer und Verwertungsmöglichkeiten |
| Entsorgung | Wiederverwendung, Recycling und sonstige Behandlung am Ende des Lebenswegs |
Nicht jeder dieser Punkte ist automatisch ein bedeutender Umweltaspekt. Die Organisation muss nachvollziehbare Kriterien verwenden, um die Relevanz zu beurteilen.
Wie bewertet EMAS Umweltaspekte der Lieferkette?
Organisationen müssen Kriterien entwickeln, anhand derer sie die Bedeutung ihrer Umweltaspekte bewerten können.
Dabei können beispielsweise berücksichtigt werden:
- Ausmaß einer möglichen Umweltwirkung,
- Häufigkeit oder Umfang des betreffenden Vorgangs,
- Empfindlichkeit der betroffenen Umwelt,
- mögliche Dauer oder Umkehrbarkeit einer Wirkung,
- rechtliche Anforderungen,
- Bedeutung für interessierte Parteien,
- Einkaufsvolumen,
- Einflussmöglichkeiten gegenüber Lieferanten.
Bei indirekten Umweltaspekten kommt eine weitere Frage hinzu:
Wie stark kann das Unternehmen die betreffende Umweltwirkung tatsächlich beeinflussen?
Ein Unternehmen besitzt gegenüber einem strategisch wichtigen Lieferanten mit langfristigem Vertrag möglicherweise andere Einflussmöglichkeiten als gegenüber einem Anbieter, bei dem nur gelegentlich standardisierte Produkte bestellt werden.
Die Bewertung sollte deshalb Umweltrelevanz und Einflussmöglichkeit nicht miteinander verwechseln. Ein Umweltaspekt kann erhebliche Auswirkungen besitzen, obwohl die unmittelbare Einflussmöglichkeit eines einzelnen Unternehmens begrenzt ist.
Beschaffung als Bestandteil des Umweltmanagements
Die Beschaffung ist eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen EMAS und Lieferkette.
Die geltende EMAS-Systematik verlangt, bedeutende Umweltaspekte im Zusammenhang mit Beschaffungsprozessen zu identifizieren und innerhalb des Umweltmanagementsystems zu berücksichtigen.
In der Praxis kann dies bedeuten, Umweltanforderungen bereits bei der Auswahl von Produkten, Dienstleistungen und Lieferanten einzubeziehen.
Mögliche Instrumente sind beispielsweise:
- Umweltkriterien in Ausschreibungen,
- Lieferantenfragebögen,
- Spezifikationen für Materialien,
- Vorgaben zu Verpackungen,
- Anforderungen an Gefahrstoffe,
- Umweltkriterien bei Lieferantenbewertungen,
- Informationen über Energie- oder Ressourcenverbrauch,
- Anforderungen an Transport und Logistik,
- vertraglich vereinbarte Umweltanforderungen.
Welche Instrumente sinnvoll sind, hängt von der jeweiligen Organisation ab. EMAS schreibt nicht pauschal einen bestimmten Lieferantenfragebogen oder ein bestimmtes Bewertungssystem vor.
Müssen Lieferanten selbst EMAS-zertifiziert sein?
Nein, aus einer eigenen EMAS-Registrierung folgt grundsätzlich nicht, dass sämtliche Lieferanten ebenfalls nach EMAS registriert sein müssen.
Die EMAS-Verordnung sieht vielmehr vor, dass eine Organisation ihre bedeutenden indirekten Umweltaspekte ermittelt und untersucht, welchen Einfluss sie auf diese ausüben kann.
Ein Unternehmen kann daher beispielsweise Umweltkriterien bei der Auswahl von Lieferanten berücksichtigen oder bestimmte Anforderungen vertraglich vereinbaren, ohne ausschließlich EMAS-registrierte Unternehmen zu beauftragen.
Eine vorhandene EMAS-Registrierung eines Lieferanten kann allerdings eine zusätzliche Informationsquelle zur Beurteilung seines Umweltmanagements sein.
Lieferantenbewertung mit Umweltkriterien
Eine systematische Lieferantenbewertung kann helfen, Umweltanforderungen dauerhaft in den Einkauf zu integrieren.
Dabei sollte nicht versucht werden, jeden Lieferanten mit einem umfangreichen Kriterienkatalog zu bewerten. Sinnvoller ist häufig ein risikoorientierter beziehungsweise relevanzorientierter Ansatz.
Ein Unternehmen kann Lieferanten beispielsweise zunächst anhand von Faktoren einordnen wie:
- Art der gelieferten Produkte oder Dienstleistungen,
- Einkaufsvolumen,
- mögliche Umweltwirkungen,
- rechtliche oder stoffbezogene Risiken,
- Bedeutung für das eigene Produkt,
- Einflussmöglichkeiten gegenüber dem Lieferanten.
Für besonders relevante Lieferanten können anschließend detailliertere Informationen erhoben werden.
Dabei sollten Anforderungen möglichst konkret sein. Die pauschale Forderung, ein Lieferant müsse „nachhaltig“ arbeiten, ist für eine sachliche Umweltbewertung wenig aussagekräftig.
Besser überprüfbar sind beispielsweise Vorgaben zu bestimmten Materialien, Verpackungsarten, Emissionsdaten, Gefahrstoffen oder Entsorgungswegen.
Vereinfachtes Praxisbeispiel
Ein Maschinenbauunternehmen bezieht Metallbauteile, elektronische Komponenten, Verpackungsmaterialien und verschiedene Betriebsstoffe von zahlreichen Lieferanten.
Im Rahmen der EMAS-Umweltprüfung stellt das Unternehmen fest, dass insbesondere der Materialeinsatz bei bestimmten Metallkomponenten sowie Transport und Verpackung relevante indirekte Umweltaspekte darstellen.
Das Unternehmen entwickelt daraufhin Kriterien für die Beschaffung. Bei ausgewählten Warengruppen werden unter anderem Materialzusammensetzung, Verpackungsmenge und Transportwege abgefragt. Bei zukünftigen Ausschreibungen fließen diese Kriterien zusätzlich zu technischen, wirtschaftlichen und qualitativen Anforderungen in die Bewertung ein.
Das Beispiel ist bewusst vereinfacht. Welche Kriterien tatsächlich angemessen sind, muss anhand der Produkte, Umweltwirkungen und Einflussmöglichkeiten des jeweiligen Unternehmens bestimmt werden.
Umweltziele auf die Lieferkette ausweiten
Werden Lieferkettenaspekte als bedeutend bewertet, können daraus Umweltziele und Maßnahmen entstehen.
Denkbare Ziele sind beispielsweise:
- Reduzierung bestimmter Verpackungsmengen,
- Erhöhung des Anteils geeigneter Sekundärmaterialien,
- Verringerung besonders transportintensiver Beschaffungswege,
- Verbesserung der Datenlage zu relevanten Vorprodukten,
- systematische Einbeziehung von Umweltkriterien in Ausschreibungen,
- stärkere Berücksichtigung reparierbarer oder langlebiger Produkte.
Ziele sollten so formuliert werden, dass ihre Erreichung überprüft werden kann.
Eine Vorgabe wie „die Lieferkette nachhaltiger gestalten“ ist dafür zu unbestimmt. Aussagekräftiger wäre beispielsweise ein konkretes Ziel für eine definierte Warengruppe, einen Zeitraum und eine messbare Kenngröße.
Welche Informationen können von Lieferanten benötigt werden?
Die Datenerhebung ist in komplexen Lieferketten häufig eine praktische Herausforderung.
Welche Daten benötigt werden, sollte aus den zuvor bestimmten bedeutenden Umweltaspekten abgeleitet werden. Es ist weder notwendig noch sinnvoll, wahllos möglichst viele Informationen abzufragen.
Abhängig vom Produkt können beispielsweise relevant sein:
- Materialzusammensetzung,
- Herkunft bestimmter Rohstoffe,
- Recyclingmaterialanteile,
- Energieverbrauch bei bestimmten Produktionsschritten,
- Transportwege,
- Verpackungsarten und Verpackungsmengen,
- Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen,
- Abfall- und Verwertungsverfahren,
- vorhandene Umweltmanagementsysteme.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass Lieferantendaten unterschiedliche Qualität besitzen können. Eigenauskünfte, berechnete Werte, Schätzungen und unabhängig verifizierte Daten sollten nicht ohne Kennzeichnung gleichgesetzt werden.
EMAS schafft Transparenz über relevante Lieferkettenaspekte
Ein besonderes Element von EMAS ist die Umwelterklärung.
EMAS-Organisationen veröffentlichen Informationen über ihre wesentlichen Umweltaspekte, Umweltleistung sowie Umweltziele und deren Entwicklung. Die Umwelterklärung wird von einem zugelassenen Umweltgutachter validiert.
Sind Lieferketten- oder Beschaffungsaspekte für eine Organisation bedeutend, können diese damit auch für die externe Umweltkommunikation relevant werden.
Die Umwelterklärung ist jedoch kein vollständiger Nachhaltigkeits- oder Lieferkettenbericht. Inhalt und Umfang ergeben sich aus den Anforderungen von EMAS und den für die jeweilige Organisation relevanten Umweltaspekten.
EMAS und gesetzliche Lieferkettenpflichten sind nicht dasselbe
EMAS sollte nicht mit gesetzlichen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gleichgesetzt werden.
EMAS ist ein freiwilliges Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystem. Es beschäftigt sich insbesondere damit, wie Organisationen ihre Umweltaspekte systematisch bestimmen, bewerten, steuern und ihre Umweltleistung verbessern.
Gesetzliche Lieferkettenregelungen können dagegen eigenständige Anforderungen enthalten und neben Umweltbelangen insbesondere menschenrechtliche Sorgfaltspflichten betreffen.
Auf europäischer Ebene regelt die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die Richtlinie (EU) 2024/1760, bestimmte unternehmerische Sorgfaltspflichten hinsichtlich nachteiliger Menschenrechts- und Umweltauswirkungen.
Die Richtlinie wurde inzwischen durch das sogenannte Omnibus-I-Paket geändert. Nach dem Stand von Oktober 2026 müssen die Mitgliedstaaten die geänderten Vorgaben bis zum 26. Juli 2028 umsetzen; die entsprechenden nationalen Regelungen sollen grundsätzlich ab dem 26. Juli 2029 angewendet werden.
EMAS kann Unternehmen dabei unterstützen, Umweltinformationen, Verantwortlichkeiten und Prozesse systematisch zu organisieren. Eine EMAS-Registrierung ersetzt jedoch nicht die Prüfung, ob und welche gesetzlichen Sorgfaltspflichten für ein Unternehmen gelten.
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
Wo liegen die Grenzen des Einflusses auf die Lieferkette?
Lieferketten können mehrere Stufen, Länder und zahlreiche voneinander unabhängige Unternehmen umfassen. Die Möglichkeit einer einzelnen Organisation, Umweltwirkungen zu beeinflussen, nimmt deshalb häufig mit zunehmender Entfernung in der Lieferkette ab.
Hinzu kommen weitere Grenzen:
- fehlende oder nicht vergleichbare Lieferantendaten,
- geringe Einkaufsmacht,
- kurzfristige Lieferbeziehungen,
- komplexe Vorlieferantenstrukturen,
- begrenzte Rückverfolgbarkeit bestimmter Rohstoffe,
- Zielkonflikte zwischen Qualität, Versorgungssicherheit, Kosten und Umweltanforderungen.
EMAS verlangt deshalb keine Behauptung vollständiger Kontrolle über eine Lieferkette. Entscheidend ist ein nachvollziehbarer Prozess, der relevante Umweltaspekte identifiziert, ihre Bedeutung bewertet, Einflussmöglichkeiten untersucht und geeignete Maßnahmen daraus ableitet.
Wie können Unternehmen Lieferkettenaspekte in EMAS integrieren?
Für die betriebliche Praxis lässt sich der Prozess in mehrere Schritte unterteilen:
- Beschaffungs- und Lieferkettenstruktur erfassen: Relevante Warengruppen, Dienstleistungen, Lieferanten und Lebenswegstufen bestimmen.
- Mögliche Umweltaspekte identifizieren: Prüfen, an welchen Stellen relevante Auswirkungen auf Ressourcen, Energie, Emissionen, Wasser, Abfälle oder andere Umweltbereiche entstehen können.
- Bedeutung bewerten: Einheitliche und nachvollziehbare Bewertungskriterien anwenden.
- Einflussmöglichkeiten bestimmen: Prüfen, welche Umweltaspekte durch Einkauf, Produktspezifikationen, Vertragsgestaltung oder Zusammenarbeit mit Lieferanten beeinflusst werden können.
- Maßnahmen festlegen: Konkrete Beschaffungsanforderungen, Lieferantenbewertungen oder Umweltziele entwickeln.
- Ergebnisse überprüfen: Kennzahlen und Maßnahmen regelmäßig bewerten und gegebenenfalls anpassen.
- Relevante Ergebnisse kommunizieren: Bedeutende Umweltaspekte und Fortschritte im Rahmen der EMAS-Anforderungen transparent darstellen.
Damit wird die Lieferkette nicht als isoliertes Zusatzprojekt behandelt, sondern in die bestehenden Managementprozesse eingebunden.
Häufige Fragen zu EMAS und Lieferketten
Muss EMAS die gesamte Lieferkette erfassen?
EMAS verlangt eine Lebenswegperspektive und die Berücksichtigung relevanter indirekter Umweltaspekte. Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes Unternehmen jede Stufe seiner Lieferkette vollständig überwachen muss. Entscheidend sind Bedeutung der Umweltaspekte und tatsächliche Einflussmöglichkeiten.
Gehören Lieferanten zu den indirekten Umweltaspekten?
Ja. Die EMAS-Verordnung nennt ausdrücklich die Umweltleistung und Umweltpraktiken von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern, Lieferanten und Unterlieferanten als mögliche indirekte Umweltaspekte.
Müssen Lieferanten Umweltkennzahlen liefern?
Eine pauschale Pflicht für jeden Lieferanten ergibt sich daraus nicht. Welche Informationen erforderlich sind, hängt von den bedeutenden Umweltaspekten und dem daraus entwickelten Umweltmanagement der jeweiligen Organisation ab.
Kann EMAS bei der Lieferantenauswahl eingesetzt werden?
Ja. Umweltkriterien können in Beschaffungs- und Lieferantenbewertungsprozesse integriert werden. Welche Kriterien sinnvoll sind, hängt unter anderem von Produkten, Dienstleistungen, Umweltrelevanz und Einflussmöglichkeiten ab.
Ersetzt EMAS gesetzliche Lieferkettensorgfaltspflichten?
Nein. EMAS ist ein Umweltmanagementsystem und keine pauschale Erfüllungsbestätigung für sämtliche gesetzlichen Lieferkettenpflichten. Für Unternehmen muss separat geprüft werden, welche gesetzlichen Regelungen tatsächlich gelten.
Muss jedes EMAS-Unternehmen seine Lieferanten auditieren?
Eine allgemeine Pflicht, sämtliche Lieferanten durch eigene Audits zu überprüfen, lässt sich aus EMAS nicht ableiten. Die Organisation muss geeignete Maßnahmen für ihre bedeutenden indirekten Umweltaspekte bestimmen. Lieferantenaudits können dafür ein Instrument sein, sind aber nicht für jede Lieferbeziehung zwingend.
Warum ist die Beschaffung für EMAS besonders relevant?
Über Einkaufsentscheidungen können Unternehmen unter anderem Materialauswahl, Verpackung, Logistik und bestimmte Eigenschaften von Vorprodukten beeinflussen. Deshalb gehört die Beschaffung zu den Bereichen, über die indirekte Umweltwirkungen praktisch gesteuert werden können.
Quellen und weiterführende Informationen
Verwendete Belege
Europäische Union – EMAS-Verordnung
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), geltende konsolidierte Fassung.
EMAS-Verordnung bei EUR-Lex
Umweltbundesamt – EMAS Umweltmanagement-Gütesiegel der Europäischen Union
Informationen des Umweltbundesamtes zu direkten und indirekten Umweltaspekten, Beschaffung, Lieferkette und Umweltmanagement.
Informationen des Umweltbundesamtes zu EMAS
Europäische Union – Richtlinie (EU) 2024/1760
Corporate Sustainability Due Diligence Directive zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten hinsichtlich nachteiliger Menschenrechts- und Umweltauswirkungen.
Konsolidierte Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1760 bei EUR-Lex
Europäische Kommission – Corporate Sustainability Due Diligence
Aktuelle Informationen zur europäischen Lieferkettenrichtlinie und zu den geänderten Umsetzungsfristen.
Informationen der Europäischen Kommission zur CSDDD
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Der Umweltcluster NRW unterstützt Unternehmen bei der Einführung des Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) und anderer Umweltmanagementsysteme. EMAS steht für transparente Umweltleistung, Ressourceneffizienz und nachhaltige Unternehmensführung. Wir bieten Beratung, Vernetzung und Schulungen, um Unternehmen auf dem Weg zu einer umweltbewussten Zukunft zu begleiten
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