Oberflächengewässer sind alle an der Erdoberfläche stehenden oder fließenden Gewässer, also Bäche, Flüsse, Kanäle, Seen, Teiche und Talsperren sowie Übergangs- und Küstengewässer. Sie unterscheiden sich vom Grundwasser, das sich im Untergrund befindet.
Im deutschen Wasserrecht spricht das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von oberirdischen Gewässern und definiert sie als das ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser; Küstengewässer werden gesondert geregelt.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fasst beide unter dem Begriff Oberflächengewässer zusammen.
Kategorien und Typen
Für die Bewirtschaftung werden Oberflächengewässer in Wasserkörper eingeteilt – einheitliche und bedeutende Abschnitte, für die jeweils ein Zustand ermittelt und Ziele festgelegt werden. Die Wasserrahmenrichtlinie unterscheidet vier Kategorien:
- Flüsse (Fließgewässer) vom kleinen Bach bis zum Strom,
- Seen (Standgewässer) einschließlich Talsperren,
- Übergangsgewässer im Mündungsbereich von Flüssen mit Brackwasser,
- Küstengewässer bis eine Seemeile seewärts der Basislinie; für den chemischen Zustand gilt das Hoheitsgebiet bis zwölf Seemeilen.
Innerhalb der Kategorien werden Gewässertypen nach Naturraum, Größe und Geologie unterschieden, etwa „grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche“ oder „sandgeprägte Tieflandflüsse“. Jeder Typ hat eigene Referenzbedingungen, an denen der Zustand gemessen wird.
Zudem unterscheidet das Recht natürliche, künstliche (etwa Schifffahrtskanäle) und erheblich veränderte Gewässer (etwa stark ausgebaute Flüsse mit Schifffahrt oder Hochwasserschutz). Bei den beiden letzteren tritt an die Stelle des guten ökologischen Zustands das gute ökologische Potenzial.
Wie wird der Zustand bewertet?
Die Bewertung regelt in Deutschland die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) von 2016. Unterschieden werden zwei Zustandsarten.
Ökologischer Zustand
Er wird in fünf Klassen bewertet: sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend, schlecht.
Maßgeblich sind biologische Qualitätskomponenten – Phytoplankton, Wasserpflanzen und Algen (Makrophyten und Phytobenthos), wirbellose Kleintiere (Makrozoobenthos) und Fische.
Unterstützend werden hydromorphologische Merkmale wie Durchgängigkeit und Gewässerstruktur, allgemeine physikalisch-chemische Parameter wie Sauerstoff, Temperatur und Nährstoffe sowie flussgebietsspezifische Schadstoffe herangezogen.
Es gilt das Prinzip „one out, all out“: Die schlechteste Komponente bestimmt das Gesamtergebnis.
Chemischer Zustand
Er kennt nur zwei Stufen: gut oder nicht gut. Bewertet wird die Einhaltung von Umweltqualitätsnormen (UQN) für prioritäre Stoffe, die EU-weit festgelegt sind, darunter Schwermetalle, Pestizide, Industriechemikalien und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Einige dieser Stoffe sind ubiquitär, also nahezu überall vorhanden – etwa Quecksilber aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe oder bromierte Flammschutzmittel.
Zustand der Oberflächengewässer in Deutschland
Nach den Bewirtschaftungsplänen 2022 bis 2027 erreichen nach Angaben des Umweltbundesamts (UBA) nur rund 9 Prozent der Oberflächenwasserkörper einen guten oder sehr guten ökologischen Zustand beziehungsweise ein gutes ökologisches Potenzial.
Den guten chemischen Zustand verfehlen praktisch alle Wasserkörper, vor allem wegen der flächendeckenden Belastung mit Quecksilber. Bis 2027 erwarteten die Länder lediglich eine Verbesserung auf rund 18 Prozent beim ökologischen Zustand.
Die Hauptursachen laut UBA:
- Gewässerstruktur: 86 Prozent der Gewässer sind durch Ausbau, Begradigung, Uferbefestigung oder Aufstau gravierend verändert; Querbauwerke behindern die Wanderung von Fischen.
- Stoffeinträge: 98 Prozent der Flüsse, Seen und Küstengewässer sind durch Stoffeinträge belastet, vor allem durch Nährstoffe aus der Landwirtschaft (Nitrat, Phosphor), durch Pflanzenschutzmittel, Spurenstoffe aus Kläranlagen und Einträge über Niederschlagswasser.
- Wassermengen: Wasserentnahmen, Niedrigwasser und steigende Temperaturen infolge des Klimawandels verschärfen die Situation.
Rechtlicher Rahmen und aktuelle Entwicklung
Für oberirdische Gewässer gelten nach § 27 WHG ein Verschlechterungsverbot und ein Verbesserungsgebot. Der Europäische Gerichtshof hat 2015 im sogenannten Weser-Urteil (C-461/13) klargestellt, dass das Verschlechterungsverbot bei der Zulassung einzelner Vorhaben verbindlich zu prüfen ist.
Weitere Vorgaben betreffen die Mindestwasserführung (§ 33), die Durchgängigkeit (§ 34), Gewässerrandstreifen von grundsätzlich fünf Metern Breite im Außenbereich (§ 38) und die Gewässerunterhaltung (§ 39).
Mit der Richtlinie (EU) 2026/805, dem sogenannten Water Package, wurden die Listen prioritärer Stoffe und die Umweltqualitätsnormen 2026 erheblich erweitert. Neu sind unter anderem eine Summennorm für 25 PFAS einschließlich Trifluoressigsäure (TFA), Normen für bestimmte Arzneimittelwirkstoffe und Bisphenol A sowie eine Summennorm für Pestizidwirkstoffe.
Der gute chemische Zustand soll bis Ende 2033, für Stoffe mit neu eingeführten Normen bis Ende 2039 erreicht werden; Fristverlängerungen bis spätestens 2045 sind unter Bedingungen möglich. Zugleich wurde das Verschlechterungsverbot präzisiert:
Vorübergehende Verschlechterungen durch Vorhaben können unter Auflagen zulässig sein. Deutschland muss die Änderungen bis Dezember 2027 umsetzen, unter anderem durch eine Novelle der OGewV, die nach dem Stand der Recherche zuletzt 2020 geändert wurde.
Oberflächengewässer in Nordrhein-Westfalen
NRW hat Anteil an den Flussgebietseinheiten Rhein, Maas, Ems und Weser. Prägend sind dicht besiedelte und industrialisierte Einzugsgebiete wie Emscher, Wupper und Ruhr sowie zahlreiche Talsperren, mehr als in jedem anderen Bundesland. Ein bekanntes Beispiel für die Wiederherstellung eines Oberflächengewässers ist der Emscherumbau:
Das über Jahrzehnte als offener Abwasserlauf genutzte System wurde abwasserfrei gemacht und wird schrittweise renaturiert. Zustandsdaten, Wasserkörpersteckbriefe und Messergebnisse veröffentlicht das Land über webbasiertes Karten- und Informationssystem des Landes Nordrhein-Westfalen für den Bereich der Wasserwirtschaft (ELWAS-WEB) ELWAS-WEB .
Die Planungsunterlagen zur Wasserrahmenrichtlinie stehen auf flussgebiete.nrw.de.
Bedeutung für Unternehmen
Unternehmen sind auf mehreren Wegen betroffen:
- Einleitungen: Direkteinleitungen werden nicht nur am Stand der Technik gemessen, sondern auch daran, ob sie mit den Bewirtschaftungszielen und den UQN vereinbar sind. Neue Normen, etwa für PFAS, können strengere Anforderungen in Erlaubnissen nach sich ziehen.
- Wasserentnahmen und Kühlwasser: Entnahmen und Wärmeeinleitungen müssen Mindestwasserführung und Temperaturanforderungen berücksichtigen, was in Trockenperioden zu Einschränkungen führen kann.
- Bauvorhaben am Gewässer: Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern bedürfen nach Landesrecht häufig einer Genehmigung; das Verschlechterungsverbot ist zu prüfen.
- Berichterstattung: Wasserbezogene Auswirkungen sind Gegenstand der Nachhaltigkeitsberichterstattung, etwa im Standard ESRS E3 zu Wasser- und Meeresressourcen (siehe ESRS).
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Oberflächengewässer und oberirdischem Gewässer?
Im deutschen Recht bezeichnet „oberirdisches Gewässer“ nach § 3 WHG Binnengewässer wie Flüsse und Seen; Küstengewässer sind eine eigene Kategorie. Die Wasserrahmenrichtlinie verwendet den Oberbegriff Oberflächengewässer für Binnen-, Übergangs- und Küstengewässer.
Inhaltlich überschneiden sich die Begriffe weitgehend; im Vollzug nach der Wasserrahmenrichtlinie wird von Oberflächenwasserkörpern gesprochen.
Warum ist kaum ein Gewässer chemisch in gutem Zustand?
Hauptgrund sind ubiquitäre Stoffe, vor allem Quecksilber, das über die Luft aus Kohleverbrennung flächendeckend eingetragen wird und sich in Fischen anreichert. Weil die Umweltqualitätsnorm für Quecksilber in Biota nahezu überall überschritten wird, ist der chemische Zustand fast aller Wasserkörper „nicht gut“, auch wenn andere Stoffe eingehalten werden.
Was bedeutet „erheblich verändertes Gewässer“?
So werden Gewässer eingestuft, die durch menschliche Nutzungen wie Schifffahrt, Wasserkraft, Hochwasserschutz oder Siedlungsentwicklung physikalisch so stark verändert sind, dass ein naturnaher Zustand nur mit unverhältnismäßigen Folgen für diese Nutzungen erreichbar wäre. Für sie gilt als Ziel das gute ökologische Potenzial, das die Nutzungen berücksichtigt.
Welche neuen Schadstoffe werden künftig bewertet?
Mit der Richtlinie (EU) 2026/805 kommen unter anderem eine Summe von 25 PFAS einschließlich TFA, bestimmte Arzneimittelwirkstoffe wie Schmerzmittel, Bisphenol A und eine Summennorm für Pestizide hinzu. Diese Normen werden mit der Umsetzung in deutsches Recht bis Ende 2027 für die Bewertung verbindlich und sollen bis 2039 eingehalten werden.
Wo finde ich Daten zu einem bestimmten Gewässer?
Bundesweit bietet das Portal WasserBLIcK der Bundesanstalt für Gewässerkunde Daten zu Wasserkörpern. In NRW sind Messwerte, Zustandsbewertungen und Steckbriefe über ELWAS-WEB abrufbar, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme auf flussgebiete.nrw.de.
Verwandte Begriffe
- Wasserrahmenrichtlinie
- WHG
- Grundwasser Definition
- Renaturierung
- Eutrophikation Definition
- Nitrat
- PFAS
- Kläranlage
- Biodiversität
- Hochwasserschutz
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesamt für Justiz – Oberflächengewässerverordnung (OGewV), Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 G v. 9.12.2020
- Bundesamt für Justiz – Wasserhaushaltsgesetz (WHG), §§ 3, 25 bis 42
- Umweltbundesamt – Die Wasserrahmenrichtlinie: Gewässer in Deutschland (Stand März 2024)
- Umweltbundesamt – Ökologischer Zustand der Fließgewässer
- Umweltbundesamt – Das EU Water Package (Stand Juli 2026)
- EUR-Lex – Richtlinie (EU) 2026/805 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG, 2006/118/EG und 2008/105/EG
- MUNV NRW – Wasserinformationssystem ELWAS
Geprüft am 23.10.2026 von der Redaktion Umweltcluster-nrw.de





