Feinstaub bezeichnet in der Luft schwebende Partikel, die so klein sind, dass sie nicht sofort zu Boden sinken und eingeatmet werden können. In der Luftreinhaltung wird Feinstaub nach dem aerodynamischen Durchmesser eingeteilt: PM10 umfasst Partikel bis etwa 10 Mikrometer (µm), PM2,5 Partikel bis etwa 2,5 µm. Feinstaub ist kein einheitlicher Stoff, sondern ein Gemisch aus Ruß, Mineralstaub, Metallen, Salzen, organischen Verbindungen und Abrieb. Er gehört zu den Luftschadstoffen mit der größten Bedeutung für die menschliche Gesundheit.
Größenklassen und Zusammensetzung
Die Abkürzung PM steht für „particulate matter“. Die Einteilung beruht auf Messverfahren, bei denen größere Partikel durch einen Vorabscheider zurückgehalten werden.
| Fraktion | Größe | Eindringtiefe in die Atemwege |
|---|---|---|
| PM10 | bis ca. 10 µm | Nasen-Rachen-Raum, Bronchien |
| PM2,5 | bis ca. 2,5 µm | bis in die Lungenbläschen |
| Ultrafeine Partikel (UFP) | unter 0,1 µm | Lungenbläschen, teilweise Übertritt in die Blutbahn |
Man unterscheidet primären Feinstaub, der direkt aus einer Quelle freigesetzt wird, und sekundären Feinstaub, der sich erst in der Atmosphäre aus gasförmigen Vorläufern bildet. Wichtige Vorläufer sind Ammoniak aus der Landwirtschaft, Stickoxide, Schwefeldioxid und flüchtige organische Verbindungen. Ein erheblicher Teil der PM2,5-Belastung in Deutschland ist sekundären Ursprungs und wird teilweise über große Entfernungen herantransportiert.
Quellen
Nach den Emissionsdaten des Umweltbundesamts (UBA) lagen die PM2,5-Emissionen in Deutschland 2024 bei rund 0,07 Millionen Tonnen und damit etwa 62 Prozent unter dem Wert von 1995. Fast 60 Prozent stammen aus Verbrennungsprozessen, vor allem aus Haushalten und Kleinverbrauchern sowie dem Straßenverkehr.
- Kleinfeuerungsanlagen: Kamin- und Kachelöfen sowie Holzheizungen tragen insbesondere im Winter erheblich zur Belastung bei. Für sie gilt die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV).
- Straßenverkehr: Durch Partikelfilter und Elektrifizierung sind die Auspuffemissionen stark gesunken. Reifen- und Bremsabrieb machen inzwischen fast 74 Prozent der PM2,5-Emissionen des Straßenverkehrs aus (1995: rund 17 Prozent).
- Industrie und Gewerbe: Metallerzeugung, mineralische Produkte, Schüttgutumschlag und Baustellen.
- Landwirtschaft: direkt über Staub aus Tierhaltung und indirekt über Ammoniak als Vorläufer.
- Natürliche Quellen: Saharastaub, Seesalz, Pollen und Vulkanaschen.
Gesundheitliche Wirkung
Je kleiner die Partikel, desto tiefer dringen sie in den Atemtrakt ein. Langfristige Belastung mit PM2,5 wird mit Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenkrebs und vorzeitiger Sterblichkeit in Verbindung gebracht. Eine Wirkungsschwelle, unterhalb derer keine Effekte auftreten, ist nicht bekannt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt seit 2021 für PM2,5 einen Jahresmittelwert von 5 µg/m³ und für PM10 von 15 µg/m³. Diese Leitwerte sind Empfehlungen und rechtlich nicht verbindlich.
Rechtliche Einordnung: Grenzwerte heute und ab 2030
Rechtsgrundlage in Deutschland ist die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) auf Grundlage des BImSchG. Sie setzt bislang die Richtlinie 2008/50/EG um. Diese wurde durch die neu gefasste EU-Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 ersetzt, die am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten ist und bis zum 11. Dezember 2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Die strengeren Grenzwerte gelten ab dem 1. Januar 2030.
| Kenngröße | Derzeit (39. BImSchV) | Ab 1. Januar 2030 (RL (EU) 2024/2881) |
|---|---|---|
| PM10 Jahresmittel | 40 µg/m³ | 20 µg/m³ |
| PM10 Tagesmittel | 50 µg/m³, höchstens 35 Überschreitungen/Jahr | 45 µg/m³, höchstens 18 Überschreitungen/Jahr |
| PM2,5 Jahresmittel | 25 µg/m³ | 10 µg/m³ |
| PM2,5 Tagesmittel | kein Grenzwert | 25 µg/m³, höchstens 18 Überschreitungen/Jahr |
Neu sind außerdem Informations- und Alarmschwellen für Feinstaub (Tagesmittel PM10 90 µg/m³, PM2,5 50 µg/m³) sowie eine Verpflichtung, die durchschnittliche PM2,5-Exposition im städtischen Hintergrund zu senken. Großmessstationen sollen künftig auch ultrafeine Partikel und Ruß (Black Carbon) erfassen. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt Artikel 18 der Richtlinie eine Fristverlängerung, längstens bis zum 1. Januar 2040, wenn ein Luftqualitätsfahrplan vorliegt.
Stand der Umsetzung: Das Bundesumweltministerium hat 2026 Referentenentwürfe für eine Änderung des BImSchG und eine Neufassung der 39. BImSchV vorgelegt; nach dem Entwurf sollen die Regelungen grundsätzlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelten die bisherigen Werte der 39. BImSchV.
Belastungssituation in Deutschland und NRW
Nach vorläufiger Auswertung des UBA wurden die geltenden Grenzwerte 2025 erneut an allen Messstationen eingehalten. Gemessen an den ab 2030 geltenden Werten lagen jedoch rund 18 Prozent der Stationen über dem künftigen PM2,5-Jahresgrenzwert von 10 µg/m³.
In Nordrhein-Westfalen betreibt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK NRW) das landesweite Luftqualitätsmessnetz. Nach den vorläufigen Jahresmittelwerten 2025 der kontinuierlichen Stationen lag der höchste PM10-Jahresmittelwert an der Essener Gladbecker Straße bei 25 µg/m³, gefolgt von Krefeld (Hafen) mit 21 µg/m³. Beide Werte liegen unter dem aktuellen Grenzwert von 40 µg/m³, aber über dem ab 2030 geltenden Wert von 20 µg/m³. Bei Grenzwertüberschreitungen stellen in NRW die Bezirksregierungen Luftreinhaltepläne auf.
Minderungsmaßnahmen
- Anlagen: Staubgrenzwerte nach TA Luft, 13. und 17. BImSchV sowie BVT-Schlussfolgerungen für Industrieanlagen.
- Kleinfeuerungsanlagen: Emissionsgrenzwerte und Austauschfristen für ältere Einzelraumfeuerungen nach der 1. BImSchV.
- Verkehr: Partikelfilter, Umweltzonen, Verkehrslenkung und erstmals Grenzwerte für Bremsabrieb im Rahmen der Euro-7-Abgasnorm.
- Landwirtschaft: Minderung von Ammoniakemissionen, etwa durch emissionsarme Gülleausbringung.
Abgrenzung
Feinstaub ist ein Sammelbegriff für Partikel nach Größe, nicht nach Material. Mikroplastik kann Teil des Feinstaubs sein, etwa als Reifenabrieb, ist aber über das Material definiert und umfasst auch Partikel bis 5 Millimeter. Grobstaub, der schnell sedimentiert, wird als Staubniederschlag gesondert bewertet.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen PM10 und PM2,5?
PM10 umfasst alle Partikel bis etwa 10 Mikrometer, PM2,5 nur den feineren Anteil bis etwa 2,5 Mikrometer. PM2,5 ist also eine Teilmenge von PM10. Die feinere Fraktion gilt als gesundheitlich relevanter, weil sie bis in die Lungenbläschen gelangt. Deshalb setzt die neue EU-Richtlinie für PM2,5 erstmals auch einen Tagesgrenzwert.
Werden die Grenzwerte in Deutschland eingehalten?
Die derzeit geltenden Grenzwerte für PM10 und PM2,5 wurden nach Angaben des UBA 2024 und 2025 an allen Stationen eingehalten. Mit den ab 2030 geltenden, deutlich niedrigeren Werten sieht es anders aus: Nach den vorläufigen Daten für 2025 lagen rund 18 Prozent der Stationen über dem künftigen PM2,5-Jahresgrenzwert.
Welche Rolle spielen Kaminöfen?
Holzfeuerungen in Haushalten sind eine bedeutende Feinstaubquelle, besonders in Wohngebieten und im Winter. Die 1. BImSchV legt Grenzwerte und Austauschfristen für ältere Öfen fest. Für die Belastung vor Ort sind neben der Technik auch das Brennholz, die Bedienung und die Wetterlage entscheidend.
Was ändert sich durch die neue Luftqualitätsrichtlinie für Unternehmen?
Die Grenzwerte gelten für die Luftqualität, nicht unmittelbar für einzelne Anlagen. Mittelbar können sie Unternehmen betreffen, etwa über strengere Maßnahmen in Luftreinhalteplänen, über verkehrsbezogene Maßnahmen oder in Genehmigungsverfahren, weil die TA Luft bei der Prüfung der Zusatzbelastung auf die Immissionswerte Bezug nimmt.
Was sind ultrafeine Partikel?
Ultrafeine Partikel haben einen Durchmesser unter 0,1 Mikrometer. Sie tragen kaum zur Masse bei, kommen aber in sehr hoher Anzahl vor, etwa in der Nähe von Flughäfen, Straßen und Verbrennungsprozessen. Für sie gibt es keinen Grenzwert. Die Richtlinie (EU) 2024/2881 sieht jedoch eine Messung an Großmessstationen vor.
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
Verwandte Begriffe
- Stickoxide
- Ozon (bodennah)
- VOC (flüchtige organische Verbindungen)
- Mikroplastik
- BImSchG
- TA Luft
- Emissionen Definition
- Immission Definition
Quellen und weiterführende Informationen
- EUR-Lex – Richtlinie (EU) 2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (2024)
- Bundesamt für Justiz – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
- Umweltbundesamt – Auch 2025 wurden alle Grenzwerte zur Luftqualität eingehalten (Pressemitteilung 11.02.2026)
- Umweltbundesamt – Emission von Feinstaub der Partikelgröße PM2,5 (Stand 2026)
- LANUK NRW – Vorläufige Jahresmittelwerte 2025 der kontinuierlichen Messstationen (Januar 2026)
- Regierungspräsidium Tübingen – Neufassung der Luftqualitätsrichtlinie: Neue Grenzwerte ab 2030
- IHK Karlsruhe – EU-Luftqualitätsrichtlinie: DIHK-Stellungnahme zu den Referentenentwürfen (Juni 2026)
Geprüft am 12.10.2026 von der Redaktion Umweltcluster-nrw.de





