Lieferketten spielen im Umweltmanagement eine wichtige Rolle, weil ein erheblicher Teil der Umweltauswirkungen eines Unternehmens außerhalb des eigenen Standorts entstehen kann. Dazu gehören beispielsweise die Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen, die Herstellung zugekaufter Komponenten, Transporte oder die Leistungen von Auftragnehmern.
Das europäische Umweltmanagementsystem EMAS – Eco-Management and Audit Scheme – beschränkt sich deshalb nicht auf Energieverbrauch, Emissionen oder Abfälle am eigenen Standort. Organisationen müssen auch relevante indirekte Umweltaspekte betrachten. Dazu können ausdrücklich Beschaffung, Lieferanten, Auftragnehmer und verschiedene Phasen des Produktlebenswegs gehören. Informationen des Umweltbundesamtes zu EMAS
Für Unternehmen kann daraus ein wirtschaftlicher Nutzen entstehen: Umweltanforderungen lassen sich strukturierter in Einkauf und Lieferantenmanagement integrieren, Informationen können nachvollziehbarer gegenüber Geschäftskunden bereitgestellt werden und eine EMAS-Registrierung kann bei bestimmten Ausschreibungen als anerkannter Nachweis für ein Umweltmanagementsystem dienen.
EMAS garantiert jedoch weder neue Aufträge noch Kosteneinsparungen oder eine insgesamt umweltverträgliche Lieferkette. Entscheidend ist, wie konsequent ein Unternehmen seine wesentlichen Umweltaspekte ermittelt, bewertet und durch konkrete Maßnahmen beeinflusst.
Warum die Lieferkette Bestandteil von EMAS ist
Bei der Bewertung der Umweltleistung unterscheidet EMAS zwischen direkten und indirekten Umweltaspekten.
Direkte Umweltaspekte entstehen bei Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen, die eine Organisation unmittelbar kontrollieren kann. Beispiele sind:
- Energie- und Brennstoffverbrauch
- Material- und Rohstoffeinsatz
- Emissionen in die Luft
- Abwasser
- Abfälle
- betriebliche Transporte
- Umgang mit umweltrelevanten Stoffen
Indirekte Umweltaspekte entstehen dagegen aus der Zusammenarbeit und Wechselwirkung mit Dritten und können von einem Unternehmen häufig nur teilweise beeinflusst werden.
Die EMAS-Verordnung nennt in diesem Zusammenhang unter anderem produktlebenswegbezogene Aspekte sowie die Umweltleistung und Umweltpraktiken von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten. Organisationen müssen außerdem nachweisen können, dass bedeutende Umweltaspekte ihrer Beschaffungsprozesse ermittelt und im Umweltmanagementsystem berücksichtigt wurden. Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 zu EMAS auf EUR-Lex
Damit endet das Umweltmanagement nicht automatisch am Werkstor.
Abhängig von Geschäftsmodell und Einflussmöglichkeiten können beispielsweise Rohstoffe, Verpackungen, Logistikdienstleistungen, zugekaufte Bauteile oder bestimmte Leistungen externer Unternehmen relevant werden.
EMAS schafft eine systematische Grundlage für die Lieferantenbewertung
Ein wesentlicher Nutzen von EMAS liegt weniger in einem bestimmten einzelnen Umweltkriterium als in der systematischen Vorgehensweise.
Ein Unternehmen muss zunächst feststellen, welche Umweltaspekte seiner Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen relevant sind. Anschließend wird bewertet, welche davon bedeutend sind und welche Möglichkeiten bestehen, darauf Einfluss zu nehmen.
Bei Lieferketten kann dies beispielsweise bedeuten, folgende Fragen zu untersuchen:
- Welche Rohstoffe und Vorprodukte verursachen relevante Umweltwirkungen?
- Aus welchen Regionen und Produktionsprozessen stammen sie?
- Welche Lieferanten oder Warengruppen sind aus Umweltsicht besonders relevant?
- Welche Daten werden bereits erhoben?
- Welche Umweltanforderungen können in Ausschreibungen oder Lieferantenvereinbarungen aufgenommen werden?
- Welche Möglichkeiten besitzt das eigene Unternehmen tatsächlich, Veränderungen beim Lieferanten zu bewirken?
- Wie können Fortschritte gemessen und dokumentiert werden?
Die Bewertung sollte nicht allein danach erfolgen, wie hoch das Einkaufsvolumen bei einem Lieferanten ist. Auch Art, Umfang, Häufigkeit und mögliche Folgen einer Umweltwirkung sowie rechtliche Anforderungen und die tatsächliche Einflussmöglichkeit des Unternehmens können relevant sein.
Das Umweltbundesamt stellt für Unternehmen branchenspezifische Arbeitshilfen zur Analyse von Umweltrisiken in Lieferketten bereit. Untersucht wurden unter anderem Lieferketten aus Maschinenbau, Automobilindustrie, Elektronikindustrie, chemisch-pharmazeutischer Industrie, Lebensmittelverarbeitung und Bauwirtschaft. Arbeitshilfen des Umweltbundesamtes zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement
Von der Lieferantenliste zur risikoorientierten Beschaffung
Eine EMAS-orientierte Beschaffung bedeutet nicht, von jedem Lieferanten dieselben Informationen zu verlangen.
Ein risikoorientierter Ansatz ist in der Praxis meist geeigneter.
Ein Hersteller kann beispielsweise zunächst seine Beschaffung in Warengruppen gliedern und anschließend prüfen, bei welchen Gruppen relevante Umweltwirkungen auftreten können. Bei Metallbauteilen können andere Aspekte relevant sein als bei Verpackungen, Chemikalien, Transportdienstleistungen oder Büroausstattung.
Für besonders relevante Beschaffungsbereiche können anschließend geeignete Kriterien festgelegt werden, beispielsweise:
| Bereich | Mögliche Informationen oder Kriterien |
|---|---|
| Rohstoffe | Herkunft, Materialart, eingesetzte Mengen, Recyclinganteile |
| Energieintensive Vorprodukte | Angaben zu Energieeinsatz oder produktbezogenen Emissionen, soweit belastbar verfügbar |
| Gefahrstoffe und Chemikalien | Inhaltsstoffe, gesetzliche Anforderungen, sichere Verwendung und Entsorgung |
| Verpackungen | Materialeinsatz, Mehrwegfähigkeit, Recyclingfähigkeit und notwendige Verpackungsmenge |
| Transport | Transportmittel, Entfernung, Auslastung und Logistikkonzepte |
| Lieferantenmanagement | Umweltmanagementsysteme, Umweltziele, relevante Kennzahlen und Verbesserungsmaßnahmen |
Welche Angaben tatsächlich sinnvoll sind, hängt vom Produkt, der Branche und den identifizierten Umweltaspekten ab.
Ein Zertifikat allein ersetzt diese Bewertung nicht.
EMAS kann die Nachweisfähigkeit gegenüber Kunden verbessern
Geschäftskunden verlangen zunehmend strukturierte Informationen zu Umweltmanagement, Ressourceneinsatz oder Lieferketten.
EMAS kann dabei eine belastbare Dokumentationsstruktur bereitstellen.
EMAS-Organisationen veröffentlichen eine Umwelterklärung, in der relevante Umweltaspekte, Umweltleistung, Ziele und Kennzahlen dargestellt werden. Die Umwelterklärung wird durch einen zugelassenen Umweltgutachter validiert. Umweltbundesamt zu Umweltmanagement und EMAS
Damit unterscheidet sich EMAS von rein selbst formulierten Umweltaussagen.
Für Geschäftskunden kann dies insbesondere dann relevant sein, wenn sie von ihren Lieferanten nachvollziehbare Informationen zum Umweltmanagement verlangen.
Die EMAS-Registrierung belegt allerdings nicht automatisch, dass jedes Produkt eines Unternehmens eine bessere Umweltbilanz besitzt als ein Wettbewerbsprodukt. Ebenso wenig lässt sich aus der Registrierung ableiten, dass sämtliche vorgelagerten Lieferanten bestimmte Umweltstandards erfüllen.
Entscheidend bleibt die konkrete Aussage, die mit der EMAS-Dokumentation belegt werden soll.
Wettbewerbsvorteile bei Ausschreibungen können entstehen
Ein besonders konkreter wirtschaftlicher Anwendungsbereich ergibt sich bei Ausschreibungen.
Nach § 49 der Vergabeverordnung kann ein öffentlicher Auftraggeber bei entsprechenden Voraussetzungen Bescheinigungen über Umweltmanagementsysteme verlangen. Die Vorschrift nennt EMAS ausdrücklich als mögliches System. Gleichwertige Umweltmanagementsysteme beziehungsweise Nachweise müssen unter den gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls berücksichtigt werden. § 49 Vergabeverordnung
Auch Umweltmanagementmaßnahmen können im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit relevant werden. § 46 Vergabeverordnung
Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass EMAS in der öffentlichen Beschaffung unter anderem im Rahmen der Eignungsprüfung eingesetzt werden kann. Informationen aus einer validierten Umwelterklärung können abhängig von der konkreten Ausschreibung darüber hinaus für weitere umweltbezogene Anforderungen relevant sein. Voraussetzung ist stets der notwendige Bezug zum jeweiligen Auftrag. Umweltbundesamt zu EMAS in der öffentlichen Beschaffung
Für EMAS-registrierte Unternehmen kann daraus ein praktischer Vorteil entstehen: Bereits vorhandene und geprüfte Strukturen und Informationen können die Beantwortung entsprechender Kunden- oder Ausschreibungsanforderungen erleichtern.
Ein Anspruch auf einen Auftrag oder eine Bevorzugung allein aufgrund einer EMAS-Registrierung besteht daraus jedoch nicht.
Umweltanforderungen an Lieferanten sollten konkret formuliert werden
Allgemeine Vorgaben wie „Der Lieferant muss nachhaltig handeln“ sind für ein belastbares Lieferantenmanagement nur begrenzt geeignet.
Sinnvoller sind überprüfbare Anforderungen.
Abhängig vom konkreten Umweltaspekt könnten beispielsweise Informationen zu Materialzusammensetzung, Energieeinsatz, Transporten, Abfallmengen oder bestehenden Umweltmanagementsystemen abgefragt werden.
Dabei sollte ein Unternehmen unterscheiden zwischen:
Pflichtanforderungen
Sie müssen erfüllt sein, damit ein Lieferant berücksichtigt werden kann.
Bewertungskriterien
Mehrere Lieferanten können anhand definierter Kriterien miteinander verglichen werden.
Entwicklungszielen
Unternehmen und Lieferant vereinbaren Maßnahmen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums umgesetzt oder überprüft werden sollen.
Nicht jede Umweltanforderung eignet sich als Ausschlusskriterium. Insbesondere bei komplexen internationalen Lieferketten können Daten zunächst unvollständig sein. EMAS verlangt ein systematisches Management bedeutender Umweltaspekte, nicht die sofortige Beseitigung sämtlicher Umweltauswirkungen.
Beispiel für die Anwendung in einer Lieferkette
Ein vereinfachtes hypothetisches Beispiel zeigt die Vorgehensweise.
Ein Maschinenbauunternehmen beschafft Gehäuse, elektronische Komponenten, Verpackungen und verschiedene Metallteile von externen Lieferanten.
Im Rahmen seiner Umweltprüfung stellt das Unternehmen fest, dass der Materialeinsatz bei bestimmten Metallkomponenten einen relevanten indirekten Umweltaspekt darstellt.
Statt sofort sämtliche Lieferanten mit einem umfangreichen Fragebogen zu konfrontieren, analysiert das Unternehmen zunächst:
- welche Komponenten mengenmäßig und funktional relevant sind,
- welche Materialien eingesetzt werden,
- welche Informationen bereits über Herkunft und Verarbeitung vorliegen,
- bei welchen Beschaffungsgruppen erhebliche Informationslücken bestehen und
- in welchen Bereichen das Unternehmen durch Produktspezifikation oder Lieferantenauswahl tatsächlich Einfluss nehmen kann.
Anschließend werden ausgewählte Lieferanten nach definierten Umweltinformationen gefragt. Bei künftigen Beschaffungsvorgängen können zusätzliche Kriterien berücksichtigt werden.
Die Annahmen dieses Beispiels sind frei gewählt. Ob ein vergleichbares Vorgehen für ein konkretes Unternehmen angemessen ist, hängt von dessen Produkten, Lieferketten, Umweltaspekten und Einflussmöglichkeiten ab.
Umweltinformationen aus der Lieferkette werden für die Unternehmenssteuerung wichtiger
Lieferkettenanalysen können zeigen, dass relevante Umweltwirkungen nicht dort entstehen, wo ein Unternehmen selbst produziert.
Das Umweltbundesamt hat beispielsweise für verschiedene Branchen untersucht, welche Umweltrisiken und Umweltauswirkungen entlang globaler Lieferketten auftreten können. Für die metallverarbeitende Industrie werden unter anderem Treibhausgase, Luftschadstoffe, Flächennutzung, Wasser, wassergefährdende Stoffe und Abfälle betrachtet. UBA-Branchenstudie zu Umweltrisiken in globalen Lieferketten
Solche Analysen verdeutlichen, weshalb ein ausschließlich standortbezogenes Umweltmanagement bei manchen Unternehmen zu kurz greifen würde.
EMAS bietet dafür einen organisatorischen Rahmen, indem direkte und indirekte Umweltaspekte sowie die Lebenswegperspektive in das Umweltmanagement einbezogen werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Unternehmen für jede Stufe einer globalen Lieferkette vollständige Primärdaten besitzen muss. Umfang und Tiefe der Analyse sollten sich an Bedeutung, Risiken und tatsächlichen Einflussmöglichkeiten orientieren.
EMAS ersetzt keine gesetzlichen Sorgfaltspflichten
Umweltmanagement und gesetzliche Lieferkettensorgfaltspflichten verfolgen teilweise ähnliche Ziele, sind aber nicht gleichzusetzen.
EMAS ist ein freiwilliges europäisches Umweltmanagementsystem. Unternehmen erfassen relevante Umweltaspekte, entwickeln Ziele und Maßnahmen, überprüfen deren Umsetzung und berichten über ihre Umweltleistung.
Gesetzliche Sorgfaltspflichten ergeben sich dagegen aus den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften und hängen unter anderem von deren persönlichem und sachlichem Anwendungsbereich ab.
Eine EMAS-Registrierung ersetzt deshalb keine gesondert bestehenden gesetzlichen Pflichten.
Die im Rahmen von EMAS aufgebauten Prozesse – beispielsweise Verantwortlichkeiten, Risikobewertungen, Datenerfassung, Maßnahmensteuerung und interne Kontrollen – können jedoch Anknüpfungspunkte für weitere Compliance- und Lieferkettenprozesse bieten.
Welche gesetzlichen Anforderungen für ein konkretes Unternehmen gelten, muss gesondert geprüft werden.
Wo die wirtschaftlichen Vorteile von EMAS tatsächlich liegen können
Der Begriff „Wettbewerbsvorteil“ sollte bei EMAS nicht als automatische Folge einer Registrierung verstanden werden.
Der wirtschaftliche Nutzen kann vielmehr aus mehreren konkreten Effekten entstehen:
Strukturiertere Kundenanforderungen
Wiederkehrende Fragen von Kunden zu Umweltmanagement und Umweltkennzahlen können über definierte Prozesse und Dokumentationen bearbeitet werden.
Bessere Nachvollziehbarkeit
Zuständigkeiten, Umweltziele, Kennzahlen und Verbesserungsmaßnahmen werden systematisch dokumentiert.
Unterstützung bei Ausschreibungen
Wenn Auftraggeber ein Umweltmanagementsystem oder entsprechende Umweltmanagementmaßnahmen verlangen, kann EMAS als anerkannter Nachweis relevant sein.
Systematischer Umgang mit Lieferantenrisiken
Umweltaspekte lassen sich nach Bedeutung priorisieren, anstatt sämtliche Lieferanten und Umweltfragen gleich zu behandeln.
Erkennen betrieblicher Verbesserungsmöglichkeiten
Die kontinuierliche Erfassung und Bewertung von Material-, Energie- oder Abfallströmen kann auf ineffiziente Prozesse hinweisen. Ob daraus tatsächlich Kosteneinsparungen entstehen und wie hoch diese ausfallen, ist jedoch unternehmens- und maßnahmenabhängig.
Belastbarere Umweltkommunikation
Eine validierte Umwelterklärung kann nachvollziehbare Umweltinformationen für Kunden und andere Interessengruppen bereitstellen.
Diese Vorteile entstehen nicht allein durch das EMAS-Logo. Sie hängen von der Qualität des eingeführten Umweltmanagements und der tatsächlichen Umsetzung ab.
Grenzen von EMAS in komplexen Lieferketten
Auch ein etabliertes Umweltmanagementsystem beseitigt typische Schwierigkeiten des Lieferkettenmanagements nicht vollständig.
Besonders in mehrstufigen internationalen Lieferketten können Unternehmen beispielsweise mit folgenden Problemen konfrontiert sein:
- fehlende Daten aus vorgelagerten Lieferstufen,
- unterschiedliche Methoden und Kennzahlen,
- begrenzte Einflussmöglichkeiten auf Unterlieferanten,
- häufig wechselnde Lieferanten,
- komplexe Rohstoffherkünfte,
- zusätzlicher Aufwand für Datenerfassung und Bewertung.
Hinzu kommt, dass eine Umweltkennzahl allein selten für eine umfassende Bewertung ausreicht. Ein Lieferant kann beispielsweise beim Energieverbrauch gut abschneiden, gleichzeitig aber bei Materialeinsatz, Wasserverbrauch oder Gefahrstoffen andere relevante Auswirkungen verursachen.
EMAS verlangt deshalb eine systematische Bewertung der bedeutenden Umweltaspekte und keine Reduzierung auf eine einzelne Kennzahl.
Wie Unternehmen EMAS stärker mit der Beschaffung verbinden können
Unternehmen, die ihre Lieferkette stärker in das Umweltmanagement integrieren wollen, können schrittweise vorgehen:
- Beschaffungsgruppen und wesentliche Lieferanten strukturieren.
- Direkte und indirekte Umweltaspekte ermitteln.
- Bedeutende Umweltaspekte nach nachvollziehbaren Kriterien priorisieren.
- Tatsächliche Einflussmöglichkeiten auf Lieferanten untersuchen.
- Umweltkriterien für relevante Beschaffungsgruppen festlegen.
- Verantwortlichkeiten zwischen Einkauf und Umweltmanagement definieren.
- Geeignete Lieferanteninformationen und Kennzahlen erfassen.
- Ziele und Maßnahmen formulieren.
- Ergebnisse regelmäßig überprüfen.
- Relevante Entwicklungen in der Umwelterklärung transparent darstellen.
Dabei sollte die Datenerhebung einem konkreten Zweck dienen. Große Lieferantenfragebögen ohne anschließende Bewertung oder Maßnahmensteuerung erzeugen Aufwand, verbessern das Umweltmanagement aber nicht automatisch.
Welche Rolle spielt die EMAS-Umwelterklärung?
Die Umwelterklärung ist ein wesentliches Transparenzelement von EMAS.
Sie enthält unter anderem Informationen über die Organisation, ihre Umweltpolitik, bedeutende Umweltaspekte, Umweltziele sowie Umweltleistung und Kennzahlen. Die Angaben werden im Rahmen des EMAS-Verfahrens validiert.
Für Geschäftskunden kann eine solche Erklärung eine wichtige Informationsquelle sein, weil zentrale Umweltaussagen nicht ausschließlich auf einer freiwilligen Marketingdarstellung des Unternehmens beruhen.
Trotzdem muss geprüft werden, welche Organisationseinheiten und Standorte von der jeweiligen EMAS-Registrierung umfasst werden und ob die veröffentlichte Information die konkrete Kundenanforderung tatsächlich beantwortet.
Häufige Fragen zu EMAS und Lieferketten
Müssen EMAS-Unternehmen ihre Lieferanten überprüfen?
EMAS verlangt die Berücksichtigung bedeutender direkter und indirekter Umweltaspekte. Dazu können die Umweltleistung und Umweltpraktiken von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten gehören. Wie intensiv einzelne Lieferanten betrachtet werden müssen, hängt von der Bedeutung des Umweltaspekts und den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten der Organisation ab. EMAS-Verordnung auf EUR-Lex
Ist für Lieferanten eines EMAS-Unternehmens ebenfalls EMAS vorgeschrieben?
Nein. Aus der EMAS-Registrierung eines Unternehmens folgt nicht automatisch, dass sämtliche Lieferanten ebenfalls nach EMAS registriert sein müssen. Das Unternehmen kann jedoch im Rahmen seiner Beschaffungsstrategie bestimmte Umweltanforderungen an Lieferanten stellen.
Kann EMAS bei öffentlichen Ausschreibungen von Vorteil sein?
Ja, in bestimmten Vergabeverfahren kann ein Umweltmanagementsystem als Nachweis verlangt werden. § 49 VgV nennt EMAS ausdrücklich. Dabei müssen allerdings die jeweiligen vergaberechtlichen Voraussetzungen und die Möglichkeit gleichwertiger Nachweise beachtet werden. § 49 VgV
Garantiert EMAS geringere Einkaufskosten?
Nein. Ein Umweltmanagementsystem kann helfen, Material- und Energieverbräuche oder ineffiziente Prozesse systematisch zu untersuchen. Ob daraus Kostenersparnisse entstehen, hängt von Ausgangssituation, Maßnahmen, Investitionen, Preisen und weiteren betrieblichen Faktoren ab.
Kann EMAS für die Bewertung von Umweltrisiken in globalen Lieferketten verwendet werden?
EMAS schafft einen Managementrahmen, in dem relevante indirekte Umweltaspekte identifiziert, bewertet und durch Ziele und Maßnahmen bearbeitet werden können. Für detaillierte Lieferkettenanalysen können zusätzliche Methoden, branchenspezifische Daten und externe Informationen erforderlich sein.
Ersetzt EMAS das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder andere Sorgfaltspflichten?
Nein. Eine EMAS-Registrierung ersetzt keine eigenständig geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten. Prozesse und Informationen aus dem Umweltmanagement können allerdings bei der Organisation betrieblicher Risiko- und Compliance-Prozesse hilfreich sein.
Ist EMAS nur für große Industrieunternehmen interessant?
Nein. EMAS kann grundsätzlich von Organisationen unterschiedlicher Größe und aus unterschiedlichen Branchen genutzt werden. Welche Vorteile daraus entstehen und welcher Aufwand erforderlich ist, hängt jedoch stark von Organisation, Tätigkeiten und Umweltaspekten ab.
EMAS macht Umweltmanagement in der Lieferkette nachvollziehbarer
Der wesentliche Beitrag von EMAS zur Lieferkette besteht nicht darin, einem Unternehmen pauschal eine „nachhaltige Lieferkette“ zu bescheinigen.
Der Nutzen liegt im systematischen Vorgehen: relevante Umweltaspekte ermitteln, ihre Bedeutung bewerten, Einflussmöglichkeiten bestimmen, Ziele setzen, Maßnahmen umsetzen, Ergebnisse kontrollieren und zentrale Informationen transparent darstellen.
Gerade für Unternehmen, deren Kunden Umweltinformationen verlangen oder bei deren Beschaffung erhebliche indirekte Umweltwirkungen entstehen, kann diese Struktur einen praktischen Vorteil darstellen.
Auch im Wettbewerb um bestimmte Aufträge kann EMAS relevant sein, weil das System als überprüfbarer Nachweis für Umweltmanagement eingesetzt werden kann. Ob daraus tatsächlich ein Wettbewerbsvorteil entsteht, hängt jedoch von Branche, Kundenanforderungen, Ausschreibung und der konkreten Umweltleistung des Unternehmens ab.
Quellen und weiterführende Informationen
Verwendete Belege
- Europäische Union: Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über EMAS – Anforderungen zu direkten und indirekten Umweltaspekten sowie Beschaffung und Lieferanten. EUR-Lex
- Umweltbundesamt: EMAS – Umweltmanagement-Gütesiegel der Europäischen Union. Informationen zu Umweltaspekten, Umwelterklärung und Umweltleistung. Umweltbundesamt
- Umweltbundesamt: Arbeitshilfen nachhaltiges Lieferkettenmanagement. Umweltbundesamt
- Umweltbundesamt: Umweltrisiken und -auswirkungen in globalen Lieferketten deutscher Unternehmen – Branchenstudie metallerzeugende und -verarbeitende Industrie. Umweltbundesamt
- Bundesministerium der Justiz: § 49 Vergabeverordnung – Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements. Gesetze im Internet
- Bundesministerium der Justiz: § 46 Vergabeverordnung – technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Gesetze im Internet
- Umweltbundesamt: EMAS in der öffentlichen Beschaffung. Umweltbundesamt
Weiterführende Informationen
- Umweltbundesamt: Informationen zu Umwelt- und Energiemanagementsystemen. Umweltbundesamt
- Umweltgutachterausschuss: Leitfaden „Einstieg ins Umweltmanagement mit EMAS“. EMAS-Leitfaden als PDF
Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen fachlichen Orientierung. Sie ersetzen insbesondere bei vergabe-, umwelt- oder lieferkettenrechtlichen Fragestellungen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Der Umweltcluster NRW unterstützt Unternehmen bei der Einführung des Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) und anderer Umweltmanagementsysteme. EMAS steht für transparente Umweltleistung, Ressourceneffizienz und nachhaltige Unternehmensführung. Wir bieten Beratung, Vernetzung und Schulungen, um Unternehmen auf dem Weg zu einer umweltbewussten Zukunft zu begleiten
Fortbildungen zu EMAS – Umweltmanagement
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