Umweltauswirkungen eines Unternehmens entstehen nicht nur am eigenen Standort. Rohstoffgewinnung, Vorprodukte, Transporte, ausgelagerte Prozesse, Lieferanten sowie Nutzung und Entsorgung von Produkten können ebenfalls relevante Umweltwirkungen verursachen. Das europäische Umweltmanagementsystem EMAS berücksichtigt deshalb neben direkten auch indirekte Umweltaspekte.
Dazu können insbesondere Beschaffung, Auftragsvergabe und die Umweltleistung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern, Lieferanten und Unterlieferanten gehören. Organisationen müssen dabei diejenigen Abschnitte des Lebenswegs betrachten, die sie steuern oder beeinflussen können. Die EMAS-Verordnung nennt unter anderem Rohstoffgewinnung, Beschaffung, Design, Produktion, Transport, Nutzung und Behandlung am Ende des Lebenswegs. EUR-Lex
EMAS ist jedoch kein Lieferantenzertifikat und kein System zur lückenlosen Rückverfolgung sämtlicher Rohstoffe. Seine Funktion liegt darin, bedeutende Umweltaspekte systematisch zu bestimmen, Einflussmöglichkeiten zu bewerten, geeignete Prozesse festzulegen und die Umweltleistung nachvollziehbar zu dokumentieren.
Warum die Lieferkette bei EMAS berücksichtigt wird
Bei einem Umweltmanagementsystem stehen zunächst häufig die unmittelbar kontrollierbaren Bereiche eines Betriebs im Mittelpunkt: Energie- und Materialeinsatz, Emissionen, Abfälle, Wasserverbrauch oder der Umgang mit gefährlichen Stoffen.
EMAS geht darüber hinaus. Nach der EMAS-Verordnung können indirekte Umweltaspekte aus der Wechselbeziehung einer Organisation mit Dritten entstehen. Entscheidend ist, ob die Organisation diese Aspekte in einem angemessenen Umfang beeinflussen kann.
Für Lieferketten sind insbesondere die Umweltwirkungen relevant, die mit Rohstoffen, beschafften Produkten und Dienstleistungen, Transporten, ausgelagerten Prozessen sowie dem Verhalten von Vertragspartnern verbunden sind. Eine Betrachtung, die sich ausschließlich auf Gebäude und Betriebsgelände beschränkt, kann deshalb zu kurz greifen. EUR-Lex
Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Lieferantendaten zu sammeln. Ausgangspunkt ist vielmehr die Frage:
Welche indirekten Umweltaspekte sind für die Organisation bedeutend und welchen tatsächlichen Einfluss besitzt sie darauf?
Was EMAS für die Lieferkette tatsächlich verlangt
EMAS schreibt kein branchenübergreifend identisches Lieferantenbewertungssystem vor. Organisationen müssen ihre Umweltaspekte bestimmen, deren Bedeutung anhand eigener nachvollziehbarer Kriterien bewerten und bedeutende Umweltaspekte im Managementsystem berücksichtigen.
| Arbeitsschritt | Bedeutung für die Lieferkette |
|---|---|
| Lebensweg betrachten | Relevante vor- und nachgelagerte Phasen von Produkten und Dienstleistungen bestimmen |
| Umweltaspekte ermitteln | Umweltwirkungen beispielsweise durch Rohstoffe, Energie, Wasser, Emissionen, Abfälle oder gefährliche Stoffe erfassen |
| Bedeutung bewerten | Nach nachvollziehbaren Kriterien bestimmen, welche Umweltaspekte wesentlich sind |
| Einfluss prüfen | Ermitteln, welche Lieferanten, Prozesse oder Anforderungen tatsächlich beeinflusst werden können |
| Prozesse steuern | Relevante Umweltanforderungen in Beschaffung, Entwicklung oder ausgelagerte Prozesse integrieren |
| Umweltleistung überprüfen | Daten und Maßnahmen regelmäßig bewerten und gegebenenfalls anpassen |
| Transparenz herstellen | Bedeutende Umweltaspekte und relevante Ergebnisse nachvollziehbar kommunizieren |
Die EMAS-Verordnung verlangt damit keine maximale Datentiefe, sondern eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Umweltaspekt, Bedeutung, Einflussmöglichkeit und betrieblicher Steuerung.
Von der Umweltprüfung zur Beschaffung
Die entscheidende Schnittstelle zwischen EMAS und Lieferkette liegt häufig im Einkauf.
Wird beispielsweise festgestellt, dass ein bestimmter Rohstoff oder ein zugekauftes Bauteil einen bedeutenden indirekten Umweltaspekt verursacht, sollte dieses Ergebnis nicht nur in einer Umweltaspekteliste dokumentiert werden. Es muss geprüft werden, welche betrieblichen Prozesse davon betroffen sind.
Der Leitfaden des Umweltgutachterausschusses nennt ausdrücklich die Festlegung von Umweltanforderungen für Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Beschaffung und ausgelagerte Prozesse. Wesentliche Anforderungen sollen gegenüber Vertragspartnern kommuniziert werden. EMAS-Leitfaden
Je nach Produkt, Branche und Einflussmöglichkeit können beispielsweise Lieferanteninformationen, Materialdaten, definierte Beschaffungskriterien, Umweltkennzahlen, vertragliche Vorgaben oder vorhandene Nachweise in die Bewertung einbezogen werden.
Ein Vor-Ort-Audit jedes einzelnen Lieferanten ist dagegen keine allgemeine EMAS-Pflicht. Die Intensität der Prüfung sollte sich unter anderem an der Bedeutung des Umweltaspekts, dem möglichen Umweltschaden, der Datenqualität und dem Einfluss des einkaufenden Unternehmens orientieren.
Welche Lieferkettendaten sinnvoll sein können
Welche Daten benötigt werden, lässt sich nicht allgemeingültig festlegen.
Bei einem metallverarbeitenden Unternehmen können beispielsweise Materialherkunft, Materialmengen, Produktionsverfahren, Treibhausgasemissionen, Wasserrisiken oder der Umgang mit bestimmten Stoffen relevant sein. Für einen Logistikdienstleister können Transportleistung, Kraftstoff- beziehungsweise Energieeinsatz, Fahrzeugtechnik oder Auslastung eine größere Bedeutung besitzen.
Eine 2024 veröffentlichte Branchenstudie des Umweltbundesamtes zur metallerzeugenden und metallverarbeitenden Industrie betrachtet beispielsweise die Themen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Flächennutzung, Wasser, wassergefährdende Stoffe und Abfälle. Die Analyse ist modellbasiert und bezieht sich auf eine bestimmte Branche; ihre Ergebnisse dürfen deshalb nicht ungeprüft auf sämtliche Lieferketten übertragen werden. Umweltbundesamt
Für das betriebliche Umweltmanagement ist häufig eine begrenzte Zahl belastbarer Daten zu den tatsächlich bedeutenden Umweltaspekten hilfreicher als ein sehr umfangreicher Lieferantenfragebogen, dessen Angaben anschließend nicht ausgewertet werden.
Dabei sollte erkennbar bleiben, ob Daten gemessen, vom Lieferanten angegeben, geschätzt oder aus Branchen- beziehungsweise Sekundärdaten abgeleitet wurden.
Vereinfachtes Praxisbeispiel aus dem Maschinenbau
Ein Maschinenbauunternehmen bezieht Aluminiumkomponenten von mehreren Zulieferern. Bei der Umweltprüfung wird festgestellt, dass die Beschaffung dieser Komponenten wegen der eingesetzten Materialmenge und der vorgelagerten Herstellung als bedeutender indirekter Umweltaspekt einzustufen ist.
Im ersten Schritt bestimmt das Unternehmen, welche Informationen für die eigene Bewertung benötigt werden. Denkbar sind beispielsweise Materialmengen, Produktionsstandorte, eingesetzte Materialqualitäten oder nachvollziehbare Angaben zu definierten Umweltwirkungen.
Anschließend wird geprüft, welche Informationen bei den bestehenden Lieferanten verfügbar sind und wie belastbar diese Daten sind. Für zukünftige Beschaffungsentscheidungen können geeignete Umweltkriterien in die Lieferantenauswahl oder in technische Spezifikationen aufgenommen werden.
Ergibt die Bewertung Handlungsbedarf, kann das Unternehmen konkrete Ziele festlegen – etwa eine bessere Datenqualität, veränderte Materialanforderungen oder eine gezielte Zusammenarbeit mit ausgewählten Lieferanten.
Das Beispiel ist hypothetisch. Welche Kriterien bei einem realen Unternehmen maßgeblich sind, hängt von Produkt, Lieferkette, Umweltwirkungen und tatsächlichen Einflussmöglichkeiten ab.
Die Umwelterklärung schafft zusätzliche Transparenz
Eine Besonderheit von EMAS ist die öffentlich zugängliche und extern validierte Umwelterklärung.
Sie dokumentiert unter anderem bedeutende Umweltaspekte, Umweltziele und Informationen zur Umweltleistung. Auch indirekte Umweltaspekte wie Produkte, Dienstleistungen oder Beschaffung können dabei relevant sein. Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass EMAS nicht nur Umweltwirkungen am Standort, sondern auch indirekte Aspekte wie Beschaffung und Lieferketten erfasst und bewertet. Umweltbundesamt
Ein zugelassener Umweltgutachter prüft das Umweltmanagementsystem und validiert die Umwelterklärung. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede einzelne Information eines Lieferanten separat durch den Umweltgutachter vor Ort überprüft wurde.
Die externe Validierung stellt vielmehr Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Richtigkeit der von der EMAS-Organisation veröffentlichten Informationen. Umweltbundesamt
Damit unterscheidet sich EMAS von einer rein internen Lieferantenbewertung.
EMAS ist kein vollständiges Rückverfolgbarkeitssystem
Eine EMAS-Registrierung bedeutet nicht automatisch, dass jede Charge und jeder Rohstoff vom Ursprung bis zum Endprodukt digital zurückverfolgt werden kann.
EMAS verlangt die Betrachtung des Lebenswegs und die Steuerung bedeutender Umweltaspekte. Daraus können je nach Einzelfall Anforderungen an Herkunfts-, Material- oder Lieferantendaten entstehen. Ein bestimmtes technisches Traceability-System schreibt EMAS jedoch nicht generell vor.
Chargencodes, digitale Produktpässe, Materialdatenbanken oder andere Rückverfolgungssysteme können aufgrund anderer gesetzlicher Vorgaben, Kundenanforderungen oder eigener Unternehmensziele notwendig oder sinnvoll sein. Sie sollten deshalb nicht mit den grundsätzlichen Anforderungen von EMAS gleichgesetzt werden.
Das gilt ebenfalls für Technologien wie Blockchain: Sie können technische Aufgaben innerhalb einzelner Lieferketten übernehmen, sind aber weder Voraussetzung für EMAS noch allein ein Nachweis für eine bessere Umweltleistung.
EMAS ersetzt keine gesetzlichen Lieferkettensorgfaltspflichten
Umweltmanagement und gesetzliche Sorgfaltspflichten können dieselben organisatorischen Strukturen nutzen, beruhen aber auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz enthält für Unternehmen in seinem jeweiligen Anwendungsbereich eigenständige Vorgaben, darunter Risikomanagement, Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren sowie Dokumentations- und Berichtsvorschriften. Für die konkrete Anwendung ist jeweils die aktuelle Gesetzesfassung maßgeblich. Gesetze im Internet
Auch die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bildet einen eigenständigen Rechtsrahmen. Die Richtlinie wurde 2026 durch die Richtlinie (EU) 2026/470 erheblich geändert. Nach dem aktuellen Stand müssen die Mitgliedstaaten die geänderten Vorgaben bis zum 26. Juli 2028 umsetzen; die entsprechenden nationalen Vorschriften sollen grundsätzlich ab 26. Juli 2029 angewendet werden. Für bestimmte Berichtsvorgaben gelten spätere Zeitpunkte. EUR-Lex
Eine EMAS-Registrierung erfüllt daher weder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz noch die CSDDD automatisch.
EMAS kann jedoch vorhandene organisatorische Strukturen bereitstellen, die auch für andere Anforderungen nutzbar sind: dokumentierte Verantwortlichkeiten, systematische Umweltbewertungen, Kennzahlen, interne Audits, Maßnahmensteuerung und überprüfbare Umweltinformationen.
Wo Überschneidungen bestehen, können diese Strukturen genutzt werden. Die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen müssen dennoch separat ermittelt und geprüft werden.
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
Wo der praktische Nutzen von EMAS für Lieferketten liegt
Die Stärke von EMAS besteht nicht darin, ein Unternehmen oder seine Lieferkette pauschal als „nachhaltig“ zu bezeichnen.
EMAS schafft vielmehr einen strukturierten Prozess, mit dem ein Unternehmen klären kann, wo relevante Umweltwirkungen entstehen, welche davon bedeutend sind, welche Auswirkungen tatsächlich beeinflusst werden können und wie daraus überprüfbare Maßnahmen entstehen.
Für die betriebliche Praxis lässt sich daraus ein einfacher Ablauf ableiten:
- Relevante vor- und nachgelagerte Abschnitte des Lebenswegs bestimmen.
- Direkte und indirekte Umweltaspekte erfassen.
- Deren Bedeutung anhand dokumentierter Kriterien bewerten.
- Eigene Einflussmöglichkeiten realistisch einschätzen.
- Für bedeutende Umweltaspekte geeignete Beschaffungs- und Steuerungsmaßnahmen festlegen.
- Nur die Daten erheben, die für Bewertung und Steuerung tatsächlich erforderlich sind.
- Datenqualität und Herkunft nachvollziehbar dokumentieren.
- Maßnahmen und Umweltleistung regelmäßig überprüfen und relevante Ergebnisse transparent kommunizieren.
Für einen weiter gefassten Blick auf internationale Wertschöpfungsketten eignet sich ergänzend der Beitrag Nachhaltige Lieferketten mit EMAS. Die Unterschiede zwischen den beiden Umweltmanagementansätzen erläutert EMAS oder ISO 14001 für das betriebliche Umweltmanagement.
Häufige Fragen zu EMAS und Lieferketten
Müssen EMAS-Unternehmen ihre Lieferanten bewerten?
EMAS verlangt die Ermittlung und Bewertung bedeutender direkter und indirekter Umweltaspekte. Dazu können Umweltleistung und Umweltverhalten von Lieferanten und Unterlieferanten gehören. Ob daraus eine formalisierte Lieferantenbewertung folgt und wie umfangreich diese sein muss, hängt von Bedeutung, Umweltwirkung und Einflussmöglichkeit ab. Ein einheitliches Verfahren für alle Unternehmen schreibt EMAS nicht vor.
Betrachtet EMAS auch Unterlieferanten?
Ja, Unterlieferanten werden in der EMAS-Verordnung ausdrücklich im Zusammenhang mit indirekten Umweltaspekten genannt. Daraus folgt aber keine pauschale Pflicht, sämtliche Stufen jeder Lieferkette vollständig zu überprüfen. Entscheidend sind relevante Umweltwirkungen und die Möglichkeit der Organisation, diese zu beeinflussen. EUR-Lex
Müssen alle Lieferanten auditiert werden?
Nein. Eine allgemeine Verpflichtung zu Vor-Ort-Audits sämtlicher Lieferanten ergibt sich aus EMAS nicht. Art und Umfang der Kontrolle sollten sich an der Bedeutung des Umweltaspekts, dem Risiko, der verfügbaren Datenqualität und den Einflussmöglichkeiten orientieren.
Verlangt EMAS eine lückenlose Rückverfolgbarkeit aller Rohstoffe?
Nein. EMAS verlangt eine Lebenswegbetrachtung und die Berücksichtigung bedeutender indirekter Umweltaspekte. Ein universelles technisches Rückverfolgbarkeitssystem für alle Materialien schreibt die EMAS-Verordnung nicht vor. Je nach Umweltaspekt können Informationen zur Herkunft dennoch für die Bewertung erforderlich sein.
Erfüllt EMAS automatisch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Nein. EMAS und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und verfolgen teilweise unterschiedliche Anforderungen. EMAS-Strukturen können Prozesse des Risikomanagements und der Dokumentation unterstützen, ersetzen aber die Prüfung und Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nicht. Gesetze im Internet
Welche Rolle spielt die Umwelterklärung für die Lieferkette?
Bedeutende indirekte Umweltaspekte können Bestandteil der Umwelterklärung sein. Dadurch werden relevante Umweltwirkungen, Ziele und Fortschritte nicht nur intern dokumentiert, sondern in einem extern validierten Bericht öffentlich zugänglich gemacht. Welche konkreten Lieferkettendaten aufgenommen werden, hängt vom jeweiligen Umweltmanagementsystem und der Bedeutung der Umweltaspekte ab. Umweltbundesamt
Quellen und weiterführende Informationen
- Europäische Union: Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an EMAS, konsolidierte Fassung vom 12. Juli 2023.
EMAS-Verordnung bei EUR-Lex - Europäische Kommission: Beschluss (EU) 2023/2463 vom 3. November 2023 mit dem aktuellen EMAS-Nutzerhandbuch.
EMAS User Guide bei EUR-Lex - Umweltgutachterausschuss: Einstieg ins Umweltmanagement mit EMAS – Ein Leitfaden für Management und Beauftragte, Stand September 2020. Der Leitfaden erläutert unter anderem Lebenswegbetrachtung, indirekte Umweltaspekte und die Integration von Umweltanforderungen in Beschaffung und ausgelagerte Prozesse.
EMAS-Leitfaden - Umweltbundesamt: Informationen zu EMAS, indirekten Umweltaspekten und Umwelterklärung.
EMAS – Umweltmanagement-Gütesiegel der Europäischen Union - Umweltbundesamt: Umweltrisiken und -auswirkungen in globalen Lieferketten deutscher Unternehmen – Branchenstudie metallerzeugende und -verarbeitende Industrie, Texte 142/2024, Oktober 2024.
UBA-Branchenstudie zu globalen Lieferketten - Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten.
Aktuelle Fassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Europäische Kommission: Aktueller Stand der Corporate Sustainability Due Diligence Directive nach den Änderungen durch das Omnibus-I-Paket und die Richtlinie (EU) 2026/470.
Corporate Sustainability Due Diligence
Der Umweltcluster NRW unterstützt Unternehmen bei der Einführung des Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) und anderer Umweltmanagementsysteme. EMAS steht für transparente Umweltleistung, Ressourceneffizienz und nachhaltige Unternehmensführung. Wir bieten Beratung, Vernetzung und Schulungen, um Unternehmen auf dem Weg zu einer umweltbewussten Zukunft zu begleiten
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