PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind eine Gruppe von mehr als 10.000 industriell hergestellten organischen Chemikalien, deren Kohlenstoffketten ganz oder teilweise mit Fluor besetzt sind.
Die Kohlenstoff-Fluor-Bindung ist extrem stabil. Dadurch sind PFAS wasser-, fett- und schmutzabweisend sowie hitze- und chemikalienbeständig, werden in der Umwelt aber praktisch nicht abgebaut.
Wegen dieser Eigenschaft werden sie auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet.
Definition und Stoffgruppen
Die in der EU-Beschränkung verwendete Definition orientiert sich an der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD): Als PFAS gilt jeder Stoff, der mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- oder Methylen-Kohlenstoffatom enthält, an das kein Wasserstoff-, Chlor-, Brom- oder Iodatom gebunden ist. Damit fallen sehr unterschiedliche Stoffe unter den Begriff:
- Perfluorierte Carbon- und Sulfonsäuren wie PFOA (Perfluoroctansäure) und PFOS (Perfluoroctansulfonsäure), die am besten untersuchten Vertreter.
- Kurzkettige PFAS wie PFBA oder Trifluoressigsäure (TFA), die sehr mobil sind und sich im Wasserkreislauf verteilen.
- Vorläuferverbindungen, die in der Umwelt zu persistenten Abbauprodukten umgewandelt werden.
- Fluorpolymere wie Polytetrafluorethylen (PTFE) sowie fluorierte Gase.
Verwendungen
PFAS werden in nahezu allen Industriezweigen eingesetzt, unter anderem in:
- Outdoor- und Arbeitsschutztextilien, Teppichen und Polstermöbeln,
- Lebensmittelverpackungen und antihaftbeschichtetem Kochgeschirr,
- Feuerlöschschäumen (AFFF),
- Galvanik, Halbleiterfertigung, Elektronik und Medizinprodukten,
- Dichtungen, Schmierstoffen, Kältemitteln, Membranen für Brennstoffzellen und Elektrolyseure.
Risiken für Umwelt und Gesundheit
PFAS sind persistent, viele sind zudem mobil in Wasser oder reichern sich in Organismen an. Einmal freigesetzt, gelangen sie in Grundwasser, Oberflächengewässer, Böden und die Nahrungskette.
Eine Sanierung belasteter Flächen und Wasserressourcen ist technisch aufwendig und teuer (vgl. Persistenz).
Für einzelne PFAS sind gesundheitliche Wirkungen belegt, etwa verminderte Impfantwort, erhöhte Cholesterinwerte, geringeres Geburtsgewicht sowie Wirkungen auf Leber und Schilddrüse.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft PFOA seit 2023 als krebserzeugend für den Menschen ein. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA, Englisch: European Food Safety Authority) hat 2020 eine tolerierbare wöchentliche Aufnahme von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht für die Summe von vier PFAS festgelegt.
In Nordrhein-Westfalen ist das Thema seit 2006 präsent: Damals wurde im Sauerland eine großflächige Belastung von Böden und Gewässern durch PFAS-haltige Abfälle bekannt, die als Bodenverbesserer auf Ackerflächen aufgebracht worden waren.
Betroffen war auch die Trinkwassergewinnung an der Ruhr. Der Fall gilt als Ausgangspunkt für ein intensiviertes PFAS-Monitoring im Land.
Rechtliche Einordnung
Bereits geltende Regelungen (Auswahl)
- POP-Verordnung (EU) 2019/1021: PFOS, PFOA und PFHxS einschließlich verwandter Verbindungen sind als persistente organische Schadstoffe weitgehend verboten.
- REACH-Beschränkungen: Für längerkettige Perfluorcarbonsäuren (C9–C14) und für PFHxA bestehen Beschränkungen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung, Letztere nach Verordnung (EU) 2024/2462 mit gestaffelten Übergangsfristen.
- Feuerlöschschäume: Die Verordnung (EU) 2025/1988 ist am 23. Oktober 2025 in Kraft getreten. Ab dem 23. Oktober 2030 dürfen Feuerlöschschäume mit einer PFAS-Gesamtkonzentration ab 1 mg/l grundsätzlich weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden; für einzelne Einsatzbereiche gelten frühere oder spätere Fristen, Kennzeichnungspflichten ab 23. Oktober 2026.
- Lebensmittelverpackungen: Seit dem 12. August 2026 gelten nach Artikel 5 der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen: 25 ppb je einzelnem PFAS, 250 ppb für die Summe bestimmter PFAS und 50 ppm für PFAS insgesamt einschließlich Polymeren.
- Trinkwasser: Nach der deutschen Trinkwasserverordnung gilt seit dem 12. Januar 2026 ein Grenzwert von 0,1 µg/l für die Summe von 20 PFAS („PFAS-20“). Ab dem 12. Januar 2028 kommt ein Grenzwert von 0,02 µg/l für die Summe von vier PFAS („PFAS-4“: PFOA, PFNA, PFHxS, PFOS) hinzu.
Universelle PFAS-Beschränkung (Verfahren läuft)
Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Norwegen und Schweden haben im Januar 2023 bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einen Vorschlag eingereicht, Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von PFAS in der EU grundsätzlich zu beschränken. Der Stand im Oktober 2026:
- März 2026: Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) hat seine abschließende Stellungnahme angenommen. Er hält bestehende Maßnahmen für unzureichend und empfiehlt, Ausnahmen an Risikomanagementmaßnahmen wie Emissionsberichte zu knüpfen.
- März bis Mai 2026: Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) hat einen Entwurf vorgelegt, der ein grundsätzliches Verbot mit verwendungsspezifischen, teils befristeten Ausnahmen befürwortet. Die öffentliche Konsultation dazu lief bis zum 25. Mai 2026.
- Ende 2026 erwartet: abschließende SEAC-Stellungnahme. Danach legt die EU-Kommission einen Entwurf zur Änderung von Anhang XVII vor, über den im REACH-Ausschuss abgestimmt wird.
Es handelt sich um einen Vorschlag, nicht um geltendes Recht. Umfang, Übergangsfristen und Ausnahmen werden erst mit der Kommissionsentscheidung festgelegt. Berichten zufolge wird in der Kommission auch eine Aufteilung in eine Beschränkung für Verbraucherprodukte und eine für industrielle Verwendungen erwogen; offiziell bestätigt ist das nicht.
Bedeutung für Unternehmen
Für Unternehmen empfiehlt sich bereits jetzt eine systematische Bestandsaufnahme:
Wo werden PFAS in eigenen Produkten, Prozessen, Anlagen oder zugekauften Komponenten eingesetzt? Lieferantenabfragen sind oft nötig, weil PFAS nicht immer im Sicherheitsdatenblatt erscheinen, etwa wenn sie nicht einstufungsrelevant sind oder als Polymer in Erzeugnissen stecken.
Pflichten bestehen schon heute bei Feuerlöschschäumen, Lebensmittelverpackungen und Trinkwasserversorgung. Wasserversorger müssen nach § 28 Trinkwasserverordnung auf PFAS untersuchen.
Auch für die Umweltberichterstattung sind PFAS relevant: Emissionen besorgniserregender Stoffe können unter den Umweltstandards zur Verschmutzung (ESRS) wesentlich sein. Werbeaussagen wie „PFAS-frei“ sollten belegbar und eindeutig sein.
Häufige Fragen
Sind PFAS in der EU schon verboten?
Nicht als Gruppe. Verboten oder beschränkt sind einzelne Stoffe wie PFOS, PFOA und PFHxS sowie bestimmte Verwendungen, etwa in Feuerlöschschäumen und über Grenzwerte in Lebensmittelverpackungen.
Die universelle Beschränkung für die gesamte Stoffgruppe ist im Verfahren. Die abschließende Stellungnahme des SEAC wird bis Ende 2026 erwartet, die Entscheidung trifft danach die EU-Kommission mit den Mitgliedstaaten.
Warum heißen PFAS Ewigkeitschemikalien?
Die Bindung zwischen Kohlenstoff und Fluor gehört zu den stabilsten in der organischen Chemie. PFAS werden deshalb weder durch Licht noch durch Mikroorganismen nennenswert abgebaut. Manche PFAS werden zwar umgewandelt, die Abbauprodukte sind aber wiederum persistente PFAS. Sie verbleiben über Jahrzehnte bis Jahrhunderte in der Umwelt.
Welche PFAS-Grenzwerte gelten für Trinkwasser?
Seit dem 12. Januar 2026 gilt in Deutschland ein Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter für die Summe von 20 PFAS. Ab dem 12. Januar 2028 gilt zusätzlich ein Grenzwert von 0,02 Mikrogramm pro Liter für die Summe aus PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS.
Damit setzt Deutschland die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 um und geht für die vier Stoffe darüber hinaus.
Wie können PFAS aus Wasser entfernt werden?
Eingesetzt werden vor allem Aktivkohlefilter, Ionenaustauscher und Membranverfahren wie Umkehrosmose. Kurzkettige PFAS lassen sich mit Aktivkohle schlechter entfernen. Alle Verfahren erzeugen PFAS-haltige Rückstände, die sicher entsorgt oder zerstört werden müssen, etwa durch Hochtemperaturverbrennung.
Vorrangig ist deshalb, Einträge an der Quelle zu vermeiden, da eine nachträgliche Reinigung aufwendig und teuer ist.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Sinnvoll sind eine Inventur der PFAS-Verwendungen, Abfragen in der Lieferkette, die Prüfung von Alternativen und die Beobachtung des Beschränkungsverfahrens.
Wer PFAS einsetzt, für die es keine Alternative gibt, sollte die eigene Verwendung und deren Bedeutung dokumentieren, da Ausnahmen nach dem SEAC-Entwurf an Bedingungen geknüpft werden sollen.
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
Verwandte Begriffe
- REACH
- Persistenz Definition
- Trinkwasser Definition
- Grundwasser Definition
- Altlasten
- Mikroplastik
- Gefahrstoff
- Verpackungsgesetz
Quellen und weiterführende Informationen
- CMS – Support for EU-wide PFAS restriction with targeted derogations: what happens next? (April 2026)
- Arnold & Porter – ECHA Committees Advance Broad PFAS Restriction Under REACH (März 2026)
- Squire Patton Boggs – Latest Updates on PFAS, September update (Oktober 2026)
- EUR-Lex – Verordnung (EU) 2025/1988 zu PFAS in Feuerlöschschäumen (2025)
- IHK Braunschweig – PFAS-Beschränkung für Feuerlöschschäume tritt in Kraft (2025)
- WKO – PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen nach PPWR (2026)
- GvW Graf von Westphalen – PFAS im Trinkwasser: neue Grenzwerte ab 2026 (Dezember 2025)
Geprüft am 26.10.2026 von der Redaktion Umweltcluster-nrw.de





