Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein freiwilliges Angebot zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, das 2010 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) entwickelt wurde. Ursprünglich war der DNK ein eigener, schlanker Berichtsstandard mit 20 Kriterien. Seit 2025 wurde er zu einer kostenlosen digitalen Plattform umgebaut, auf der Unternehmen Berichte nach den europäischen Standards erstellen können: nach den ESRS für berichtspflichtige Unternehmen und nach dem freiwilligen KMU-Standard VSME für alle anderen. Der DNK selbst begründet keine Pflichten.
Herkunft und Träger
Der RNE berät die Bundesregierung in Fragen der Nachhaltigkeitspolitik. Er entwickelte den DNK in einem Dialog mit Unternehmen, Investoren und Zivilgesellschaft und beschloss ihn 2011. Ziel war ein für Unternehmen jeder Größe und Rechtsform handhabbarer Standard, der Nachhaltigkeitsleistungen vergleichbar macht. Die Bundesregierung führt die Zahl der DNK-Anwender als Indikator in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
Die Weiterentwicklung des DNK ist seit 2024 ein Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Umgesetzt wird es von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), der RNE berät.
Der bisherige DNK-Standard
Bis zur Neuausrichtung bestand der DNK aus 20 Kriterien in vier Bereichen: Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft. Ergänzend waren ausgewählte quantitative Leistungsindikatoren anzugeben, die sich an den GRI-Standards oder an den Indikatoren der Europäischen Vereinigung der Finanzanalysten orientierten. Unternehmen stellten ihre Erklärung in eine öffentliche Datenbank ein; das DNK-Büro prüfte sie formal auf Vollständigkeit, nicht inhaltlich. Diese sogenannten DNK-Erklärungen dienten auch zur Erfüllung der Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung nach dem Handelsgesetzbuch.
Die bisherige Datenbank kann nach Angaben des DNK noch bis November 2026 für die Erstellung von Erklärungen nach dem alten Standard genutzt werden. Bestehende Erklärungen bleiben einsehbar.
Die neue DNK-Plattform
Mit der CSRD und den ESRS wurde ein eigener nationaler Berichtsstandard für berichtspflichtige Unternehmen überflüssig. Der DNK wurde deshalb zu einer Plattform umgebaut, die die europäischen Standards umsetzt. Das Angebot umfasst:
- ESRS-Modul: seit Anfang 2025 für Unternehmen, die nach der CSRD berichten müssen oder die ESRS freiwillig anwenden. Es führt durch die Angabepflichten und die doppelte Wesentlichkeitsanalyse.
- VSME-Modul: seit September 2025, zunächst als Testversion, für kleine und mittlere Unternehmen, die freiwillig berichten. VSME steht für Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs. Nutzer können zwischen einem Basismodul und einem umfassenden Modul wählen.
- Unterstützung: Checklisten, ein interaktiver Assistent mit Definitionen und Beispielen, ein Helpdesk sowie eine Plausibilitätsprüfung. Berichte, die die Plausibilitätsprüfung bestehen, erhalten nach Angaben des BMWE das DNK-Siegel.
- Datenbank: Unternehmen können ihre Berichte öffentlich einstellen. Die Plattform ist kostenlos und derzeit nur auf Deutsch verfügbar.
Im März 2026 haben das BMWE und das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung das digitale VSME-Tool offiziell vorgestellt. Geplant ist außerdem eine Schnittstelle zum Finanzmarkt, über die Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsdaten einmal erfassen und sicher mit Banken und Versicherungen teilen können.
Einordnung nach dem Omnibus-Paket
Mit der Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 ist die CSRD auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz begrenzt worden. Für die große Mehrheit der Unternehmen bleibt die Berichterstattung damit freiwillig. Gleichzeitig wurde ein Wertschöpfungskettenschutz eingeführt: Berichtspflichtige Unternehmen dürfen von Partnern mit weniger als 1.000 Beschäftigten grundsätzlich keine Informationen verlangen, die über den freiwilligen Standard hinausgehen. Die EU-Kommission soll diesen freiwilligen Standard per delegiertem Rechtsakt festlegen. Er beruht auf dem VSME und wird nach Angaben des DNK künftig als „VS“ bezeichnet.
Damit gewinnt das VSME-Modul des DNK an Bedeutung: Es bietet kleineren Unternehmen eine strukturierte Grundlage, um Datenanfragen von Kunden und Banken zu beantworten, und markiert zugleich den Umfang, der von ihnen verlangt werden kann. In Deutschland ist die CSRD nach Stand der Recherche noch nicht umgesetzt; der DNK wird in diesem Zusammenhang als zentrale Anlaufstelle für die freiwillige Berichterstattung positioniert.
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
Bedeutung für Unternehmen
Für berichtspflichtige Unternehmen ist der DNK ein Werkzeug, kein eigener Maßstab: Maßgeblich sind die ESRS. Für nicht berichtspflichtige Unternehmen bietet er einen kostenlosen, behördlich getragenen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Typische Anlässe sind Fragebögen von Großkunden, Kreditgespräche, Ausschreibungen mit Nachhaltigkeitskriterien, etwa im Rahmen der nachhaltigen Beschaffung, sowie Förderprogramme. Vorhandene Daten aus EMAS, ISO 14001 oder ISO 50001 lassen sich in die Umweltangaben übernehmen.
Unternehmen, die bisher DNK-Erklärungen nach dem alten Standard abgegeben haben, sollten den Wechsel auf das VSME- oder ESRS-Modul planen, da die bisherige Datenbank nur noch bis November 2026 für neue Erklärungen zur Verfügung steht.
Abgrenzung
Der DNK ist kein Gesetz und kein Prüfstandard. Er unterscheidet sich von den GRI-Standards, die ein eigenständiges, international entwickeltes Rahmenwerk sind, und von den ESRS, die als EU-Recht für berichtspflichtige Unternehmen verbindlich sind. Ein DNK-Bericht ist auch keine Umweltzertifizierung; die Plausibilitätsprüfung ersetzt keine externe Prüfung nach CSRD und keine Validierung, wie sie etwa bei der Umwelterklärung nach EMAS erfolgt.
Vereinfachtes Beispiel
Ein hypothetischer Metallbaubetrieb aus Nordrhein-Westfalen mit 120 Beschäftigten wird von seiner Hausbank und zwei Industriekunden nach Nachhaltigkeitsdaten gefragt. Er erstellt im VSME-Modul der DNK-Plattform einen Bericht mit dem Basismodul: Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen nach Scope 1 und 2, Abfallmengen, Arbeitsunfälle und Angaben zur Unternehmensführung. Nach bestandener Plausibilitätsprüfung stellt er den Bericht in die Datenbank ein und verweist künftige Anfragen auf diesen Bericht.
Häufige Fragen
Wie kann der Deutsche Nachhaltigkeitskodex verwendet werden?
Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch und künftig aus dem nationalen Gesetz zur Umsetzung der CSRD. Berichtspflichtige Unternehmen können die DNK-Plattform als Hilfsmittel nutzen, maßgeblich sind für sie aber die ESRS.
Verhindert ein Bericht nach dem DNK weitere Kosten?
Da die Nutzung der DNK-Plattform, der Checklisten und des Helpdesks kostenlos ist, entstehen dadurch Ausgaben. Aufwand entsteht jedoch für die interne Datenerhebung und gegebenenfalls für externe Unterstützung. Eine freiwillige externe Prüfung des Berichts ist ebenfalls kostenpflichtig, wird vom DNK aber nicht verlangt.
Gibt es die 20 DNK-Kriterien noch?
Der bisherige Standard mit 20 Kriterien wird durch das ESRS- und das VSME-Modul abgelöst. Nach Angaben des DNK können Erklärungen nach dem alten Standard noch bis November 2026 über die bisherige Datenbank erstellt werden. Bereits veröffentlichte Erklärungen bleiben einsehbar.
Was ist der Unterschied zwischen DNK und VSME?
VSME ist ein freiwilliger europäischer Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen, entwickelt von der EFRAG. Der DNK ist die deutsche Plattform, auf der Unternehmen unter anderem Berichte nach VSME erstellen, prüfen lassen und veröffentlichen können. Inhaltlich folgt das VSME-Modul des DNK dem europäischen Standard.
Hilft ein DNK-Bericht bei Anfragen von Kunden und Banken?
Ja, das ist einer der Hauptzwecke. Ein Bericht nach dem VSME-Modul liefert die Informationen, die große Kunden und Banken typischerweise anfragen. Nach der geänderten CSRD bildet der freiwillige Standard zugleich die Obergrenze dessen, was berichtspflichtige Unternehmen von Partnern mit weniger als 1.000 Beschäftigten verlangen dürfen.
Verwandte Begriffe
- Nachhaltigkeitsbericht
- CSRD
- ESRS
- GRI-Standards
- Omnibus-Paket (EU)
- ESG
- CSR (Corporate Social Responsibility)
- Nachhaltigkeit
Quellen und weiterführende Informationen
- Deutscher Nachhaltigkeitskodex – Über uns: Angebot und Entwicklung (Stand 2026)
- Deutscher Nachhaltigkeitskodex – CSRD- und VSME-konforme Berichte erstellen (Stand 2026)
- BMWE – Startschuss für digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung: VSME-Tool (März 2026)
- Deutscher Nachhaltigkeitskodex – Digitales Tool unterstützt KMU kostenlos (2026)
- EUR-Lex – Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus-I-Richtlinie)
Geprüft am 09.10.2026 von der Redaktion Umweltcluster-nrw.de
